Unpünktliche Mietzahlung

Hallo,

kann wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung fristlos oder fristgerecht gekündigt werden?

Die unpünktliche Mietzahlung würde mit Androhung einer Kündigung bei wiederholter unpunktlicher Zahlung angemahnt!

MfG Sonja

Hallo,

kann wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung fristlos
oder fristgerecht gekündigt werden?

Fristlose Kü nur, wenn Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten,
fristgerecht Ja, nachdem abgemahnt wurde, ist ja offensichtlich jetzt erfolgt; sorry für negative Antwort,
mfg
peter

Die unpünktliche Mietzahlung würde mit Androhung einer
Kündigung bei wiederholter unpunktlicher Zahlung angemahnt!

MfG Sonja

Hi Sonja,
wir hatten auch einmal Mieter, die immer unpünklich bis garnicht gezahlt haben. Ich habe das Problem damals wie folgt gelöst :
-fristlose Kündigung als zwei Monatsmieten fehlten und gleichzeitig

  • fristgerechte Kündigung wegen ständiger zu später Zahlung der Miete ( geht wenn die Miete regelmässig nach dem 05. des Monats auf dem Konto eintrifft, aber lieber nochmal selbst nachlesen). So habe ich verhindert, dass der Mieter die fristlose mit einer Teilzahlung wieder aufgehoben hat, dann geht der Zirkus nämlich von Vorne los.
    Dies ist keine Rechtsberatung, da ich ja nur erzähle wie ich das so gelöst haben…
    Grüsslis Karin