Hallo,
kann wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung fristlos oder fristgerecht gekündigt werden?
Die unpünktliche Mietzahlung würde mit Androhung einer Kündigung bei wiederholter unpunktlicher Zahlung angemahnt!
MfG Sonja
Hallo,
kann wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung fristlos oder fristgerecht gekündigt werden?
Die unpünktliche Mietzahlung würde mit Androhung einer Kündigung bei wiederholter unpunktlicher Zahlung angemahnt!
MfG Sonja
Hallo,
kann wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung fristlos
oder fristgerecht gekündigt werden?
Fristlose Kü nur, wenn Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten,
fristgerecht Ja, nachdem abgemahnt wurde, ist ja offensichtlich jetzt erfolgt; sorry für negative Antwort,
mfg
peter
Die unpünktliche Mietzahlung würde mit Androhung einer
Kündigung bei wiederholter unpunktlicher Zahlung angemahnt!MfG Sonja
Hi Sonja,
wir hatten auch einmal Mieter, die immer unpünklich bis garnicht gezahlt haben. Ich habe das Problem damals wie folgt gelöst :
-fristlose Kündigung als zwei Monatsmieten fehlten und gleichzeitig