die vom Amt überweisen die Leistungen unpünktlich. Gibt es dazu Vorschriften und/oder ggf. Urteile?
Eigentlich und mal offiziell betrachtet handelt es sich doch um Vorausleistungen. Das heißt aber auch, dass man diese im Voraus bekommen muss. Schließlich muss der Leistungsempfänger doch schon am 1. eines Monats seine ersten Zahlungen (wie z.B. Miete) rausschicken.
Folglich muss ihm die Leistung spätestens am letzten Tag eines Monats im Voraus für den kommenden Monat zur Verfügung stehen.
dann nennen wir es mal Leistungen nach dem SGB XII. Stellen solche Leistungen etwa keine Vorauszahlungen dar? Also z.B. die ganz normale Rente wird Rentnern doch auch pünktlich ausgezahlt. Aber eine Erwerbslosenrente (als Beispiel) muss demnach nicht pünktlich auf
dem Konto eingehen? >>> Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten?