Unpünktliche Zahlungen

Hallo,

die vom Amt überweisen die Leistungen unpünktlich. Gibt es dazu Vorschriften und/oder ggf. Urteile?

Eigentlich und mal offiziell betrachtet handelt es sich doch um Vorausleistungen. Das heißt aber auch, dass man diese im Voraus bekommen muss. Schließlich muss der Leistungsempfänger doch schon am 1. eines Monats seine ersten Zahlungen (wie z.B. Miete) rausschicken.

Folglich muss ihm die Leistung spätestens am letzten Tag eines Monats im Voraus für den kommenden Monat zur Verfügung stehen.

Wer weiss was dazu?

Yedi386

Eigentlich und mal offiziell betrachtet handelt es sich doch um
Vorausleistungen.

Hängt davon ab, ob es sich um ALG1 oder ALG2 handelt.

Ach so, ja
Hi Angulimala,

dann nennen wir es mal Leistungen nach dem SGB XII. Stellen solche Leistungen etwa keine Vorauszahlungen dar? Also z.B. die ganz normale Rente wird Rentnern doch auch pünktlich ausgezahlt. Aber eine Erwerbslosenrente (als Beispiel) muss demnach nicht pünktlich auf
dem Konto eingehen? >>> Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten?

Gruß,
Yedi386

Nicht ganz
Hallo,

ganz normale Rente wird Rentnern doch auch pünktlich ausgezahlt.

Rentner, die vor 01.04.2004 in Rente gingen, erhalten ihre Rente im voraus. Die andern im nachhinein.

Grüße

Didi