gutn abend allerseits,
in den technikbrettern werden ja auch häufig reparaturhilfen gegeben, können die verfasser haftbar gemacht werden wenn aufgrund des reparaturversuchs eine person oder dinge zu schaden kommen? kann/muss man bei jedem tipp gefahrenhinweise geben - die einem im falle eines falles vor regressansprüchen schützt? (ähnlich wie bei ebay, wo immer explizit auf privatverkauf und daher kein umtausch…blah,blah, blah. hingewiesen wird)
als tippgeber „vergisst“ man häufig, das der fragende möglicherweise nicht mal einen schraubendreher halten kann - und dann ist ein fernseher schnell eine „tötungsmaschine“ wenn diese person doch ihr glück, mit hilfe der anleitung versucht, und unqualifiziert drin rumstochert. oder kann man nur haftbar gemacht werden wenn offensichtlich/beabsichtigt das leben des fragenden durch den tipp gefährdet wird? (zb. gerät einschalten und überall mal anfassen)
vielen dank im voraus wgn