Unqualifizierte reparaturanleitung/hilfe

gutn abend allerseits,

in den technikbrettern werden ja auch häufig reparaturhilfen gegeben, können die verfasser haftbar gemacht werden wenn aufgrund des reparaturversuchs eine person oder dinge zu schaden kommen? kann/muss man bei jedem tipp gefahrenhinweise geben - die einem im falle eines falles vor regressansprüchen schützt? (ähnlich wie bei ebay, wo immer explizit auf privatverkauf und daher kein umtausch…blah,blah, blah. hingewiesen wird)
als tippgeber „vergisst“ man häufig, das der fragende möglicherweise nicht mal einen schraubendreher halten kann - und dann ist ein fernseher schnell eine „tötungsmaschine“ wenn diese person doch ihr glück, mit hilfe der anleitung versucht, und unqualifiziert drin rumstochert. oder kann man nur haftbar gemacht werden wenn offensichtlich/beabsichtigt das leben des fragenden durch den tipp gefährdet wird? (zb. gerät einschalten und überall mal anfassen)

vielen dank im voraus wgn

Hallo WGN,

der Volksmund weiß, jeder ist seines Glückes Schmied. Die Warnhinweise an den jeweiligen Brettern sind eindeutig.

Haftbar gemacht werden könnte allenfalls der Betreiber des Internetforums, wenn der die Sicherheitshinweise mindestens grob fahrlässig unterlässt. Aber selbst das halte ich für eher an den Haaren hergezogen. Schließlich befinden sich auf den Rückwänden und in den Bedienanleitungen jeder Geräte die Vorschriften, dass das Gerät nur vom Fachmann zu öffnen sei.

Analog dazu würde niemand ernsthaft seinen Fahrlehrer verklagen, wenn er seinen Golf wegen zu hoher Geschwindigkeit an die Leitplanke setzt.,

HM

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dankeschön für die antwort! (owt)

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