Unrealistischer Wasserverbrauch Betriebskostenabr

Hallo allseits,

ich habe soeben die Betriebskostenabrechnung 2010 erhalten, in der mich die Hausverwaltung zu einer Nachzahlung von 109 Euros auffordert…

Für das kommende Jahr haben sie die Betriebskosten um 9 Euro erhöht, d.h. ich zahle in Zukunft 70 Euro Betriebskosten und 20 Euro für Warmwasser.
Da die Betriebskosten prozentual aufgeteilt werden, sehe ich diese Erhöhung nicht ein, denn ich wohne alleine auf 50m², wohingegen meine Nachbarn großteils Familie haben oder in WGs leben, d.h. mein tatsächlicher Verbrauch von Frischwasser, Warmwasser usw. liegt sicher unter dem geschätzten.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich mich weigern, diese Erhöhung zu bezahlen, bzw. die Installation eines (Warm)wasserzählers fordern?

Ein weiterer Punkt: In der Abrechnung wird eine Sach-Haftplichtversicherung aufgeführt (128 € jährlich). Ich habe bei Einzug selbst eine Haushaltsversicherung über meine Bank abgeschlossen (kostet mich ca. dasselbe pro Jahr), ist diese damit eigentlich überflüssig?

Vielen Dank im Voraus
Magdalena

Hallo Magdalena,

es gibt keinen Zwang, Wasserzähler einzubauen. Nach dem Gesetz sind die Wasser- und Abwasserkosten dann nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu verteilen. Dafür spielt es in der Tat keine Rolle, ob du allein bist oder ob mehrere Personen in der Wohnung wohnen. Es kommt nur auf die Größe an. Dadurch kann es zu Ungerechtigkeiten kommen, die aber der Gesetzgeber einkalkuliert hat.

Die von dir angegebenen Vorauszahlungen führen zu Betriebskosten von 1,80 € pro qm im Monat. Das ist kein zu hoher Wert. Dagegen kann man nichts sagen.

Ich verstehe nicht, warum du von „geschätzt“ sprichst. Der Wasserverbrauch darf nicht geschätzt, sondern muss an der Wasseruhr abgelesen werden. Dann wird er über die Fläche auf die Wohnungen verteilt. Eine Schätzung darf nur vorgenommen werden, wenn die Wasseruhr defekt ist. Dabei meine ich jetzt die Hauptwasseruhr, Wohnungswasseruhren scheint ihr ja nicht zu haben.

Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen von Rechts wegen nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Es müßte also bei dir ein Erfassungsgerät für Warmwasser geben. Für das Kaltwasser sieht das anders aus. Das darf auch über die Wohnfläche verteilt werden.

Ich kann nicht sagen, ob du die Erhöhung verweigern darfst. Es scheint mir aber nicht so zu sein. Es gab eine Nachzahlung. Auf den ersten Blick erscheint die nicht falsch. Um im kommenden Jahr wieder eine Nachzahlung zu verhindern, darf der Vermieter die Vorauszahlungen angemessen erhöhen. Da sind 9 € nicht zu viel bei 109 € Nachzahlung.

Nein, deine Hausratversicherung solltest du nicht kündigen. Sie ist für das zuständig, was du in deine Wohnung gestellt hast, also deine Möbel und sonstigen Klamotten. Die Versicherungen des Vermieters versichern nur das Gebäude als solches, also die Steine, nicht das, was drin steht.

Liebe Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Antwort:

Schauen Sie in den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag. Normalerweise braucht man als Mieter nur das anteilig zu bezahlen, was im Mietvertrag aufgeführt ist.
Unter www.heiz-tipp.de können Sie sich schlau machen!!

Mfg Schattenfürst

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo,

zu 1.) die Verwendung von Warmwasserzählern für die Errechnung ist in Deutschland überall vorgeschrieben, es sei denn, der Einbau ist technisch nicht möglich/unverhältnismässig.
Dann wird i.d.R. nach Personen abgerechnet.

Die hier abgerechnete Versicherung ist eine Gebäudeversicherung (wenn z.B. jemand durch einen DAchziegel verletzt wird), diese ist unbestritten umlagefähig.

VG

A. Richter