Unrealistischer Wasserverbrauch

Man stelle sich folgende Situation vor…

In einem Mehrfamilienhaus ( 12 Mietwohnungen ) wo im EG ein Gewerbebetrieb ( Sanitär / Heizung-Installation incl. Büro )-ALSO 13 Parteien kommen die Nebenkostenabrechnungen…

Alle Betriebskosten werden auf die qm der Wohnfläche umgelegt. So auch der Wasserverbrauch.
Laut der Rechnung von der Stadtwerke wird der gesamtverbrauch durch 13 Einheiten geteilt, somit auch mit dem Gewerbebetrieb incl.

Ist dieses Zulässig? -Denn !!! Gesamt sollen es 841 qm sein. d.h. für eine 58 qm grosse Wohnung ( Einzelperson OHNE WASCHMASCHINE ) sollen Wasserkosten für 94 ³m bezahlt werden. Das wäre ein durchschnittlicher Wasserverbrauch von 257 l pro Tag, für eine Person die KEINE Waschmaschine besitzt.

Muss sich dieser Mieter damit abfinden? -Im Mietvertrag steht: Abrechnung von Wasser nach messung des Verbrauchs,alles weitere nach qm -Aber es gibt ja NUR den Hauptzähler…

----Der Vermieter ist auch der Inhaber des Gewerbebetriebes-----

Was und wieviel müsste der Mieter unter diesen Umständen an Wasserkosten zahlen ?!

***Auf die Disskussionen sehr gespannt sein :smile:***

DANKE

P.s.
Die Grundsteuern für dieses Haus betragen gesamt 4180 €.
Gewerbe und Mietparteien nicht separat aufgeführt.
Bei der Umlage auf qm wäre der Anteil für die 58 qm Wohnung 288 €.
Ist das nicht ein bisschen ZUVIEL ???

Antwort für beide Fragen. Soviel ich weiß müssen die Abrechnungen für Gewerbe und Wohnungnen getrennt werden. Genaueres findet sich bestimmt auf den Seiten des Mieterbundes o.ä…

Ich denke mal die Fragen sind zu konkret. Also beim nächsten Mal so formulieren, dass es nicht gegen die regeln verstößt.

Mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Auszug aus der Website

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/

der Berliner Mietergemeinschaft e.V.:

"Befinden sich Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus, muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nach Wohnungen und Gewerbe getrennt werden. Zumindest muss der Verteilerschlüssel dies entsprechend berücksichtigen. Das geschieht zumeist durch die Angabe der Fläche, die der Gewerbeanteil am Gebäude einnimmt.

Der auf die Gewerberäume entfallende Anteil an den Betriebskosten muss - wenn das Gewerbe in einzelnen Kostenarten höhere Kosten als ein Durchschnittshaushalt verursacht - in der Abrechnung gesondert ausgewiesen und vor der Aufteilung der Kosten auf die Wohnungen abgezogen werden (Vorwegabzug). Befinden sich in Ihrem Wohngebäude Gewerbe, die mehr Wasser verbrauchen oder mehr Abfall produzieren, wie z. B. Gaststätten, Blumenläden oder Friseursalons, sollten Sie die Abrechnung daraufhin sorgfältig prüfen."

Eine Beratung durch den örtlichen Mieterverein dürfte sich bezahlt machen.

Gruß, Franz