Unrecht Abwrackprämie und Eigenheimzulage

Hallo,
ich wüsste mal gern, wie man so ein soziales Unrecht wie die Abwrackprämie oder die Eigenheimzulage beschließen und durchsetzen kann? Da kassierten einige wenige Menschen eine Förderung (Staatsgelder), man könnte auch Belohnung sagen - während andere leer ausgingen. Und zwar erhielten diejenigen die Belohnung/Förderung, denen es ohnehin schon ganz gut ging (da sie sich ein Haus oder ein Auto leisten konnten). Und das Ganze auf Kosten aller Steuerzahler, also auch auf Kosten der Ärmeren.

Was meint ihr dazu?
Danke und viele Grüße,
Yedi386

Hallo,

das nennt man Wirtschaftsförderung :smile:

Gruß,
Steve

In der Tat wird ab und an was in Gesetze gegossen, was einer Klage nicht stand halten würde. Ich denke da z.B. auch an die „Enteignung durch Umweltplakete“. Wenn sich aber keiner die Mühe mach ernsthaft dagegen zu Klagen, bleit so was halt einfach stehen …

Servus,

es ist das Wesen jeder Subvention, dass nicht alle davon profitieren. Wenn man Ausgleichszahlungen für Bergbauern haben will, muss man steile Flächen bewirtschaften, und staatliche Zuschüsse für den Kauf von Wohneigentum bekamen halt nur Leute, die sich Wohneigentum kauften. In den 1990er Jahren konnte man zeitweise über Sonderabschreibungen richtig viel Einkommensteuer sparen, wenn man sich an irgendwo in Neufünfland gebauten leerstehenden Autohäusern, Lebensmittelmärkten und Büroflächen beteiligte. Das hatte aber nur eine Wirkung, wenn man sich in hohen Steuersätzen bewegte. Die Buden, die da aus dem Boden gestampft wurden, sind so billig zusammengeklopft, dass sie nach über zwanzig Jahren Leerstand jetzt so marode sind, dass man nicht mal mehr Syrer und Eritreer hineintun kann - da ist also für viel Staatsgeld ungefähr Nix entstanden; die einzigen, die ein bissle was davon hatten, waren die Bauarbeiter aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien, die auf diesen Baustellen ein kleines Trinkgeld in Deutschmark verdienen konnten. Es gab auch schon Geld für emissionsärmere Heizungen und es gibt bis heute Geld, wenn man unter bestimmten Bedingungen Geld für seine Altersversorgung zurücklegt. Indirekt erhält man Subventionen, wenn man mit der Eisenbahn fährt, und wer lieber Romane liest als Pornos anzugucken, bekommt diese über den Umsatzsteuersatz verbilligt. Fürs Kinderhaben kriegt man Geld, und wenn man sich das Wohnzimmer neu tapezieren lässt, wird die Einkommensteuer auch ein bissle billiger. Wer Hummer und Langusten lieber isst, zahlt darauf doppelt über doppelt so viel Umsatzsteuer wie jemand, der Krabben und Garnelen mag, und Austern kosten über doppelt so viel Steuer wie Jakobsmuscheln.

Es ist halt Geschmackssache und hängt auch von den eigenen Lebensumständen ab, über welche Subventionen man schimpft und welche man stillschweigend einsteckt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

unabhängig davon, dass es schon einige bis viele Jahre keine Eigenheimzulage mehr gibt: Wie würdest Du eine Klage dagegen begründen?

Interessiert

MM

Also klagen wollte ich jetzt nicht direkt, wobei es wäre eine Idee! In den USA hätte das wohl auch gewisse Erfolgsaussichten aber leider nicht bei unserem Rechtssystem. Deshalb wird z.B. VW ja auch in den USA verklagt, von den USA. Gibts bei uns natürlich nicht sowas. Wir haben ja den Täterschutz und den Rest der Missetaten haben wir alle weggeatmet. :wink:

Zurück zu meinem Thema: Aber wenn Du Romane vs. Pornos heranziehst, so kann doch jeder selbst entscheiden ob er sich einen Roman kauft und somit eine Vergünstigung mitnimmt oder es bleiben lässt. Bei Haus und Auto ist das leider eben nicht mehr so ganz der Fall, - denn da entschied der Geldbeutel, das Einkommen, der Status, ob man jene Subventionen mitnehmen konnte oder eben nicht.

Viele Grüße,
Yedi386

Naja, es müste jemand der mit aller Kraft versucht eine Immobilie zu erwerben, aber einfach keine Finanzierung bekommt, auf Auszahlung der Zulage klagen.
Er muss dabei glauhaft machen, dass er kaufen würde wenn man ihn nur liese.

Die Eigengeimzulage betrug zuletzt 1250 Euro im Jahr für Altbauten. Wer ohne Zulage keine Finanzierung bekommt, kriegt mit Zulage auch keine.

Gruß,
Max

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Servus,

erstens ist dieses:

kein Argument, was bei so einer Klage stichhaltig wäre, weil es kein Grundrecht auf Immobilienerwerb gibt.

Zweitens überleg ich mir grade, was Du seit 2005 gemacht hast.

Schöne Grüße

MM