Wir haben im Jan. 2010 eine ET-Wohnung in einer ET-Gemeinschaft (2Part.)gekauft.Der „Eigentümer“ EG wohnt in dem Haus seit 1999. Er u. seine Ehefrau haben sich uns gegenüber als ET ausgewiesen u.den Verwalterposten in unserer Eigentümergemeinschaft übernommen. Nun haben wir erfahren(Grundbuch),daß effektiv die Kinder(3) bereits seit 2004 ET sind,die Eltern Nießbrauch haben.Wir fühlen uns sehr getäuscht.Zusätzlich liegen wir mit dem vermeintlichen „Eigentümer“ im permanenten Streit. Was können wir gegen diese Falschaussage tun? Was kann man gegen die rechtmäßigen Eigentümer tun(haben sich ja nicht zu erkennen gegeben)!
Hoffe auf Hilfe!Danke !Mausileinchen
hallo, ich denke dass ist definitv ein fall für einen rechtsanwalt, weil man prüfen muss, ob er berechtigt war, diese wohnung zu verkaufen, ob er berechtigt ist, die vertretung zu übernehmen. wird aber bei einem 50/50 der stimmen eine richtig schwere nummer. mein rat, hoffentlich habt ihr eine rechtsschutzversicherung, geht zum >RA und lasst euch zumindest beraten.
Gruss aus Berlin
Hallo zurück,
Muß etwas klarstellen:Es handelt sich um 2 unabhängige Wohnungen.Der Kauf unsrer Wuhnung war o k.Uns geht es um die Tatsache das sich dieses Ehepaar nicht als Nießbraucher sondern als Eigentümer (was sie vor 2004 ja mal waren) immer noch ausgibt und so unsere Eigenrümergemeinschaft (nur 2 Parteien) belügen.Wir haben jetzt herausgefunden das die 3 Kinder dieses Ehepaares jetzt Eigentümer sind. Keiner hat sich zu erkenne gegeben!Das Ehepaar hält mit uns eine Eigentümerversammlung ab und unterschreibt als Eigentümer!
Das Ehepaar lehnt das Anbringen von Rolläden ab und unterschreibt als Eigentümer ! Das Ehepaar läßt sich auch als Eigentümer in unser gem. Sparbuch (für Instandsetzngen am Haus )eintragen als Eig
gentümer! Alle Fragen bezüglich Haus,Hof und Garten terrorisiert dieses Ehepaar !Wir fühlen uns getäuscht !Kann man rechtlich vorgehen? Was ist mit den eigentlichen Eigentümern?
Wäre dankbar für eine Antwort
Vielen Dank Mausileinchen