Ich habe mit meiner (ex)Frau Anfang 2010 einen Vergleich bezüglich des Kindesunterhaltes geschlossen. Weiter habe ich mich darin bereit erklärt, 50% der Betreuungskosten (Nachmittagsbetreuung in der Schule) zu übernehmen, max. jedoch 25€.
Frau teilte mir vor ein paar Wochen lapidar in einer Mail mit, das die Betreuung in der Schule nicht mehr möglich sei und das Kind (11 Jahre !!!) jetzt zu einer Tagesmutter geht. Kosten 80€. Ich solle bitte mal monatlich 40€ berappen.
Mal davon abgesehen, das sie eh nur max. 25€ bekommen würde, habe ich sie mehrfach (bisher nur via Mail) aufgefordert, bitte Belege über die Kosten dieser Betreuung beizubringen. Bisher erfolglos.
Jetzt mache ich mir sorgen, das die Gute mit ihrem Titel zum Gericht rennt und vollstrecken lässt.
Wie sieht das rechtlich aus? Ich habe zugesichert 50% der Summe „X“ zu tragen. Solange das „X“ aber nicht belegt ist, habe ich eine Unbekannte in der Gleichung.
Was, wenn das Kind gar nicht mehr betreut wird? Davon muß ich ja ausgehen, solange Sie mir keine Belege über die Betreuungskosten zeigen kann.
Meine Ex ist halbtags beschäftig. Die Betreuung wäre (wenn überhaupt) Di + Do Nachmittag. Ihre Arbeitsstätte liegt 5 Gehminuten von der Wohnung entfernt. Aber das ist ja eine andere Sache…
Mir ging es darum, dass ich bisher keinen Beleg über die Betreuungskosten gesehen habe und ich mich desshalb weider etwas zu Zahlen, wo ich gar nicht weiß ob diese Kosten entstanden sind.
hallo,
kannst du als vater nicht dort selber anrufen und nachfragen,
ob dein sohn dort hingeht?
lisa
…ist eine Tochter
Kann ich nicht, da ich bisher nicht weiß, wer oder wo die Tagesmutter ist. Eben habe ich einen Quittungsscan gemailt bekommen. Also so ein kleiner Quittungsblock, noch in D-Mark, mit einer unleserlichen Unterschrift. Keine Steuernummer, kein Name, keine Adresse…könnte demnach auch selbstgeschrieben sein.
Habe eben mal gegoogelt. Werde jetzt einmal nach der Pflegeerlaubnis fragen. Daraus wird dann ja hervorgehen, wer mein Kind betreut und ob sie es auch offiziell betreuen darf.
Hallo iixii,
leider ist mein Spezialgebiet Sozialversicherungsrecht und öffentliche Mahnung und Vollstreckung, somit hast Du mit mir keine gute Wahl getroffen.
Was ich Dir aber mit Sicherheit sagen kann ist, dass Du ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten für nichts aufzukommen hast. Im Gegenteil, Du hast meiner Meinung nach sogar, bis zum Nachweis die Möglichkeit, die 25,00€ einzustellen, da die Betreuung in der Schule ja nicht mehr statt findet, wenn ich die Aussage Deiner Frau richtig verstanden habe.
Dennoch kann ich Dir nur raten mit Deiner Frau zu reden und nach einer Lösung zu suchen. Jeder Rechtsstreit kostet Euch nur Geld, Zeit und Nerven und der Leidtragende ist Euer Kind.
Also viel Erfolg im Dialog mit Deiner Frau.
Gruß
Wolfgang
hallo,
kannst du als vater nicht dort selber anrufen und nachfragen,
ob dein sohn dort hingeht?
lisa
…ist eine Tochter
Kann ich nicht, da ich bisher nicht weiß, wer oder wo die
Tagesmutter ist. Eben habe ich einen Quittungsscan gemailt
deine ex muss dir mitteilen,wo deine tochter betreut wird.
bekommen. Also so ein kleiner Quittungsblock, noch in D-Mark,
es muus,so weit ich informiert bin, einen vertrag zwischen deiner frau und der tagesmutter geben,und diesen muss sie dir auch zeigen,weiss nicht,was daran so schwierig ist,warum deine ex das nicht machen will
mit einer unleserlichen Unterschrift. Keine Steuernummer, kein
Name, keine Adresse…könnte demnach auch selbstgeschrieben
sein.
Habe eben mal gegoogelt. Werde jetzt einmal nach der
Pflegeerlaubnis fragen. Daraus wird dann ja hervorgehen, wer
mein Kind betreut und ob sie es auch offiziell betreuen darf.
was ist eine pflegeerlaubnis?
Gruß