Unrechtmäßige Zwangsvollstreckung

Hallo Experten,

ein Gläubiger hat ein Gerichtsurteil aus dem heraus er die Zwangsvollstreckung beantragt.
Gerichtsvollzieher, Amtsgericht usw. leiten das Verfahren ein.
Dann kommt heraus, dass der Schuldner sich in der Verbraucherinsolvenz befindet.
Das Amtsgericht beendet darauf hin die Zwangsvollstreckung. Die Kosten für das Verfahren werden dem Gläubiger aufgelegt.
Der ist damit nicht einverstanden, da sein Anwalt alles in die Wege geleitet hat.
Muss der Gläubiger die Kosten übernehmen und wie hoch werden diese Kosten sein (Schulden original: 250 €)

Danke,
Hagen

Hallo,

das ist so richtig. Der Gläubiger muss die entstandenen Kosten bezahlen.
Allerdings sollte der Gläubiger mal seinem Anwalt den Kopf waschen. Abfragen wegen Insolvenz oder auch schon erfolgter e.V. sollten eigentlich Standard sein, bevor weitere kostenpflichtige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Viele Grüße

Gesine

Hallo!

Wenn sich ein Schuldner in der Insolvenz befindet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unzulässig. Hinzu kommt: Alle Insolvenzbekanntmachungen sind öffentlich. Anwälte, die ihren Job ordentlich machen, prüfen zunächst die Insolvenzbekanntmachungen, bevor sie den Gerichtsvollzieher losschicken.

Natürlich muss der Gläubiger alles bezahlen, wer denn sonst? Der Steuerzahler? Er kann allerdings den Anwalt in Regress nehmen, dh er zahlt dessen Rechnung nicht und fordert ihn darüber hinaus auf, ihm die Kosten des Gerichtsvollziehers zu ersetzen. Die belaufen sich auf ca. 18 Euro.