Guten Morgen.
Generell ist es doch so, dass man, wenn man ALG bezieht und während dessen eine neue Beschäftigung aufnimmt, dies dem Amt unverzüglich mitteilen muss.
Was passiert aber, wenn dies getan wurde, dafür als persönliche Nachweise jedoch z.B. lediglich der Einzelverbindungsnachweis einer Handyrechnung bzw. die Kopie eines Schreibens, in dem ausrücklich auf die neue Arbeits hingewiesen wurde, vorliegen? Und das Amt das ALG trotzdem auf ein falsches Datum berechnet hat?
Kann man dann trotzdem noch auf Betrug „verknackt“ werden?
LG Nadine