unrechtmäßiger Bezug ALG 1

Guten Morgen.
Generell ist es doch so, dass man, wenn man ALG bezieht und während dessen eine neue Beschäftigung aufnimmt, dies dem Amt unverzüglich mitteilen muss.

Was passiert aber, wenn dies getan wurde, dafür als persönliche Nachweise jedoch z.B. lediglich der Einzelverbindungsnachweis einer Handyrechnung bzw. die Kopie eines Schreibens, in dem ausrücklich auf die neue Arbeits hingewiesen wurde, vorliegen? Und das Amt das ALG trotzdem auf ein falsches Datum berechnet hat?

Kann man dann trotzdem noch auf Betrug „verknackt“ werden?

LG Nadine

Guten Morgen.
Generell ist es doch so, dass man, wenn man ALG bezieht und
während dessen eine neue Beschäftigung aufnimmt, dies dem Amt
unverzüglich mitteilen muss.

—Richtig.

Was passiert aber, wenn dies getan wurde, dafür als
persönliche Nachweise jedoch z.B. lediglich der
Einzelverbindungsnachweis einer Handyrechnung bzw. die Kopie
eines Schreibens, in dem ausrücklich auf die neue Arbeits
hingewiesen wurde, vorliegen?

—ws hat der Einzelverbindungsnachweis einer Handyrechnung mit der gemeldeten Arbeitsaufnahme zu tun?
Hat das AA denn das Schreiben über die Arbeitsaufnahme erhalten?

Und das Amt das ALG trotzdem auf

ein falsches Datum berechnet hat?

— Was für ein falsches Datum für was berechnet?
Wir könnten zwar raten, ob das aber hilft?

Kann man dann trotzdem noch auf Betrug „verknackt“ werden?

—Ja, wenn man monatelang zu Unrecht Sozialleistungen bezogen hat; dem Arbeitslosen fällt ja auf, wenn er nach Arbeitsaufnahme noch Geld vom Amt erhält, es sei denn, es ist der Monat der Arbeitsaufnahme, dann hätte sich dies überschnitten.

LG:smile:

LG Nadine