'Unrechtmäßiges' Erben

Mal ein Gedankenspiel
Frau A, sehr alt und gut betucht, wird viele Jahre von Familie B gepflegt- und wie sich später herausstellt auch finanziell erleichtert. A zunehmend verwirrt merkt etwas und ruft ihre Familie C ( Nichten und Neffen)zufällig um Hilfe an, die sich sofort kümmern- Familie B meldet sich darauf hin nicht mehr. A wird in einem Seniorenwohnheim untergebracht und gerichtlich durch eine Rechtsanwältin E betreut. C kümmern sich die letzten 5 Jahre um A.
Im Testament steht jedoch auch nach dem 5 Jahre später eintretenden Tod von A immer noch Familie B, da A zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vollständig testierfähig ist.
Hat hier Familie B Glück gehabt oder hat C auch noch Möglichkeiten?
Vielen Dank

Hi

Im Testament steht jedoch auch nach dem 5 Jahre später
eintretenden Tod von A immer noch Familie B, da A zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr vollständig testierfähig ist.

wie kommt man auf eine nicht vollständige Testierfähigkeit und was ist das überhaupt? Entweder man ist testierfähig oder ist es nicht, ein bischen testierfähig gibt es meines Wissens nicht.

Wenn ja, wann wurde die Testierunfähigkeit festgestellt und durch wen?

Gruß
Tina

Guten Tag,
wir nehmen an, ca 1 Jahr nach der Aufnahme ins Heim durch einen Notar- also nicht testierfähig- zu sagen ist allerdings noch dass A im Heim immer gesagt hat das B " sie bestohlen habe"

wir nehmen an, ca 1 Jahr nach der Aufnahme ins Heim durch einen Notar- also nicht testierfähig-

Wann das Testament aufgesetzt und beurkudnet wurde verrätst Du aber nicht ?

zu sagen ist allerdings noch dass A im Heim immer gesagt hat das B „sie bestohlen habe“

Das wird nicht reichen. Diese Aussage habe ich schon von mehreren Senioren gehört, die irgenwann absolut davon überzeugt war, irgend jemand aus dem persönlichen Umfeld habe sie bestohlen. Das testament hätte geändert werden müssen, wenn B ein Fehlverhalten unterstellt wurde.

Das Testament wurde schon weit vor der Aufnahme ins Heim gemacht. Die Betreuerin war über den Veruntreuungsvorgang informiert- hoffentlich hat sie es dokumentiert- und hat- die Mühlen mahlen langsam -die Neuaufnahme eines anderen Testamentes veranlasst- A misstraute aber diesem Notar, der ins Heim kam und sprach nicht mit ihm- und als er dann erneut kam war sie geistig nicht mehr in der nötigen Verfassung- seitdem ruhte die ganze Sache. Jetzt da A tot ist, wird es natürlich alles wieder höchst relevant. Die Frage ist welche Möglichkeiten haben C

Hi,

so ganz verstehe ich nicht, was Du meinst. Ein Notar hat kein Testament mehr gemacht, weil sie ihm nicht mehr testierfähig erschien?

Seit wann war das so?

Man kann durchaus unter Betreuung stehen und trotzdem ein Testament errichten. War sie geschäftsunfähig?

Von wann ist das alte Testament? War es in Verwahrung?

Ein Nachlassgericht muß den Willen der Testierenden herausfinden. Nun wäre interessant, seit wann das gültige Testament errichtet wurde, wann sie geschäftsunfähig wurde und warum das alte Testament nicht von ihr vernichtet wurde.

Ich denke aber, in einem Forum kommt man nicht weiter. Man sollte sich von einem Anwalt beraten lassen ob es Sinn macht das Testament anzufechten oder nicht.

Gruß
Tina

Die Frage ist welche Möglichkeiten haben C

Hallo,

hier gilt es Anfechtungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten zu prüfen. Das ist nur mit anwaltlicher Hilfe unter Beurteilung aller Begleitumstände, Zeugenwürdigungen u.v.m. - ggf. letztendlich strittig vor Gericht - zu entscheiden, soweit die testamentarischen Erben ggf. nicht im Vorfeld „einknicken“ …

ml.