Unrechtmaessiges Verhalten von Polizisten

Hallo,

was waere, wenn ein Polizist bei einer Routinekontrolle den Fahrzeugfuehrer auffordert z.B. die Sonnenschutzfolie abzuziehen, obwohl es hierfuer eine ABG gibt und ein zweiter Aussenspiegel vorhanden ist.

Da viele Menschen schlechte Erfahrungen mit Diskussionen mit Polizisten gemacht hatten (wenn etwas gefunden werden soll, wird etwas gefunden…) wuerde diese Person um weiterfahren zu koennen der Aufforderung nach kurzem Einwand und Erlaeuterung der Sachlage nachgehen.

An wen koennte sich diese Person wenden um z.B. das Fehlverhalten des Polizisten zu melden und ggf. eine neue Sonnenschutzfolie (welche bei Demontage zerstoert wurde) erstattet zu bekommen?

Gibt es allgemeine Stellen (ausser dem Gericht) wo strittige Dinge zwischen Buerger und Exekutive geklaert werden koennen?

Gruss

Desperado

Grundsätzlich sollte der Geschädigte bei einem Fehlverhalten eines Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und zusätzlich in diesem Fall, bei entsprechendem Tatsbestandsverdacht wohl Anzeige wegen Nötigung erstatten.

Gruß Andreas

was denn genau?
Hallo,

um was geht es denn Konkret?
Sonnenschutzfolie an der Heckscheibe???

Bei jedem Kraftfahrzeug muß nur die Frontscheibe und die beiden Seitenscheiben (Fahrer/Beifahrer-Tür) eine gute Sicht gewähren und es müssen natürlich 2 Außenspiegel (Fahrer/Beifahrerseite) vorhanden sein.
Bei vielen Fahrzeugen (auch PKw!!) gibt es ja schon vom Fahrzeugmodell nicht mehr…man denke nur an die
-Kleinlieferwagen
-Kastenwagen
usw.

mfg

Das würde ich zu gern mal aus Sicht des Polizisten hören.

:smile: Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hatte früher in meinem Kombis die Seitenscheiben immer zugeklebt, weil ich Waren zu transportieren hatte und nicht wollte das jeder sehen kann was da alles geladen ist.

Ich habe dafür mehrere Anzeigen erhalten - auch mit Punkten in Flensburg! Offensichtlich ist ein zukleben oder überlackieren der Seitenscheiben eine bauartbedingte Veränderung und erfordert eine Eintragung beim TÜV. Wenn man den Heckraum bis unters Dach belädt oder einfach Gardinen vor die Fenster hängt ist das in Ordnung obwohl man auch nichts mehr sieht.

Viele der deutschen Gesetze scheinen zum abkassieren gemacht zu sein und Polizisten handeln zumeist wie Roboter, genau nach Vorschrift (Programmierung :wink:.

Manche scheinen dabei sogar übereifrig zu werden…

Ich hatte früher in meinem Kombis die Seitenscheiben immer
zugeklebt, weil ich Waren zu transportieren hatte und nicht
wollte das jeder sehen kann was da alles geladen ist.

Ich habe dafür mehrere Anzeigen erhalten - auch mit Punkten in
Flensburg! Offensichtlich ist ein zukleben oder überlackieren
der Seitenscheiben eine bauartbedingte Veränderung und
erfordert eine Eintragung beim TÜV. Wenn man den Heckraum bis
unters Dach belädt oder einfach Gardinen vor die Fenster hängt
ist das in Ordnung obwohl man auch nichts mehr sieht.

Warum hast Du die Änderung nicht beim TÜV genehmigen lassen.

Viele der deutschen Gesetze scheinen zum abkassieren gemacht
zu sein und Polizisten handeln zumeist wie Roboter, genau nach
Vorschrift (Programmierung :wink:.

Ah ja, genau, warum sollte man sich auch an Gesetze halten müssen, die man selbst nicht einsieht. Natürlich könnten Gesetze auch so sein, dass man gar nichts mehr transportieren darf, was die Rücksicht verhindert. Dass das nicht praktikabel ist, scheint klar. Es ist ja auch nicht ausdrücklich verboten, die Scheiben abzukleben, es muss halt nur vom TÜV überprüft werden. Es wird sicherlich ein paar Fälle gebeben haben, in denen die verdunkelten Scheiben als Ursache erkannt wurden, weil man etwas übersehen hat und dadurch Unfälle entstanden sind. Merke, in Deutschland sind viele Vorschriften entstanden, weil es Einzelfälle gab, die nun explizit ausgeschlossen werden sollen, weil sonst jeder die kleine Lücke ausnutzt („Herr Richter, der andere hätte doch sehen müssen, dass ich dunkle Scheiben hab und ihn nicht sehen konnte“)

Ganz davon abgesehen, dass jeder Fall, der von der Polizei wohlwollend übersehen wird, hier gepostet wird mit dem Hinweis, dass die Polizei ja nicht wisse, was verboten ist.

Warum Du allerdings mehr als eine Anzeige bekommen hast für Deine Scheiben will mir nicht so richtig einleuchten?

Gruß
ALex

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Warum hast Du die Änderung nicht beim TÜV genehmigen lassen.

Warum Du allerdings mehr als eine Anzeige bekommen hast für
Deine Scheiben will mir nicht so richtig einleuchten?

Hallo ALex,
beim ersten Mal hatte ich keine Ahnung und dachte da ich ja immer zwei Rückspiegel hatte wäre das kein Problem. Darüberhinaus war ich im Besitz des LKW Scheines und konnte (kann!) so ein Gesetz kaum nachvollziehen.

Darüberhinaus hatte ich als Selbständiger mehrere Lieferautos und als Autoliebhaber auch noch gerne gewechselt. Ich kam in den ersten 10 Jahren Führerschein auf etwa 200 Autos - und etwa der Hälfte davon hatte ich die Heck & Seitenscheiben zugeklebt, überlackiert oder mit Vorhängen verhängt.

Und dann hatte ich ne Menge Dinge zu tun die wichtiger waren als mich jedesmal beim TÜV anzustellen und um Erlaubnis zu betteln. Kleinere Strafzettel oder Mängelanzeigen hatten mich ja nicht gestört, erst die Punkte in Flensburg machten das ganze zum Ärgernis.

Mir ging es ja nicht um seltsame Umbauten oder Tieferlegungen - ich wolte nur kleine schnelle geschlossene Lieferwägen haben und sowas wurde damals noch nicht gebaut.

Mittlerweile sind nur noch wenige der Sonnenschutzfolien zugelassen. Diese müssen ein Siegel aufweisen, eine ABE muß vorhanden sein und und und. Wir haben uns letztens von einer dieser Firmen einen Katalog schicken lassen, woraus hervorgeht, daß ganze zwei Folien im Straßenverkehr erlaubt sind. Die meisten sind zu dunkel, daß man nicht hereinschauen kann. Ja, ich weiß, daß soll ja schließlich Sinn und Zweck sein.
Wenn Du wirklich der Meinung bist, daß Du diese Folien haben darfst, dann bleibt Dir nur der Gang zum TÜV, der Dir dieses schriftlich bestätigt und was Du als Einspruch gegen die Anzeige vorlegen solltest (falls eine geschrieben wurde). Damit kannst Du Dich an die Behörde des Polizisten wenden und um Schadenersatz für rechtswidrige Maßnahmen bitten. Die Chancen hierfür sind allerdings schlecht. Denn eine vorschriftsmäßige und erlaubte Folie läßt sich in der Regel im Ganzen abziehen, ohne daß diese zerstört wird.
Wenn Du allerdings gezahlt hast, dann hast Du die Schuld eingestanden und es wird nie einer was dafür bezahlen. Außer Du, wenn Du den TÜV bezahlst.