Unrechtmäßger Einschnitt der Wirtschaftsleistungsfähigkeit aufgrund mangelhafter Einkommensstufen bei Kindergartenbeiträgen

Guten Tag,

wie Ihr bekanntlich wisst, regeln die Kommunen die Entrichtung sowie deren Höhen. Das Kinderbildungsgesetz sagt folgendes aus unter Paragraph 23 Abs. 5

" Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, hat es eine soziale Staffelung
vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die
Betreuungszeit zu berücksichtigen.

Nun zur Staffelung meiner Kommune /

Man gilt hier bereits mit einem Haushaltsbrutto iHv. 65.000€/ Jahr als Spitzenverdiener (reflektiert auch die höchste Stufe) und muss für eine 35 Stunden Betreuung Ü3 ganze 377,17€ entrichen. Essen nicht inkludiert.

Die Stufe darunter bewegt sich von 55.000.€-65.000€ (!!!) ohne jeliche Zwischenetappe und demnach muss man ca 110€ pro Monat mehr entrichten wenn man die Kategorie ab 65.000€ erreicht.

Das sind im Jahr 1320€ NETTO mehr die aufgewendet werden müssen. Was mich allerdings ärgert ist der Umstand, dass es keinerlei Toleranzen gibt?!

Heisst:

Wenn ein Haushalt lediglich 500€ brutto/ Jahr über der gesetzten Stufe liegt, so soll dieser 1320€ netto mehr bezahlen?? Diese Mehreinnahme ist nicht einmal vorhanden und die Eltern müssen noch tiefer in die Tasche greifen? Heisst doch das wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalt unrechtmäßig penetriert wird, oder?! Das hat ebenfalls zur Folge das eine Besitzstandswahrung schlichtweg ignoriert wird, oder?

Versteht mich nicht falsch, denn ich zahle gern mehr wenn ich mehr verdiene. Allerdings ist die Relation utopisch.

Welche Möglichkeiten habe ich??

Hallo erstmal.
ich weiß ja nicht, ob du es wusstest, aber Kita-Recht ist Landesrecht - da solltest du zumindest das Land nennen, um das es geht.

Bei Staffelbeträgen gilt jedoch grds.: Grenzen sind Grenzen - wenn die überschritten werden, tritt die Folge in Kraft.
Das ist ähnlich wie bei überschreiten einer Progressionsstufe bei der Einkommenssteuer.
eine 100%-ige Gerechtigkeit wirst du nie hinbekommen.
Du kannst dich aber trösten: wenn du mal 2 Mio. verdienst, brauchst du nicht mehr zu zahlen.
und in der Stufe darunter zahlt der mit 55 TEUR und der mit 64,99TEUR gleichviel.

Ansonsten gibt es, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, immer die Möglichkeit, dagegen zu klagen.

CU
HaWeThie

Es handelt sich um NRW.

Klagen wäre eine Option, denn die Eltern haben auf das Jahr gerechnet NETTO nicht das Geld was sie zahlen sollen. Ich kenne vor allem keine andere Kommune wurde die höchste bei 65.000€/ Jahr aufhört und man dann auch noch 377,17€ zahlen darf.

Man könnte aber auch prozentual errechnen wieviel man Brutto (nach SK I) verdienen muss um ohne Einbußen die 1320€ zahlen zu können.

Darunter wird dann halt anteilig mehr gezahlt.

Ganz einfach.

Gemäß KiBiz hat jedes Kind das RECHT auf Förderung allerdings sollte damit kein Profit gemacht bzw. andere Löcher gestopft werden .

Bei uns war das ähnlich, bis man merkte, daß in die Neubaugebieten viele gutverdienende Großstädte gezogen waren. Da hat man flugs noch zwei Einkommensstufen draufgelegt und die Beiträge in denen um weitere je rd. 100 Euro erhöht.

Wenn man die von Dir angeführte Ungerechtigkeit verhindern wollte, müßte man hunderte, wenn nicht tausende Beitragsstufen einführen, damit nicht doch jemand am Ende um 50 Euro über die nächste Grenze rutscht und 100 Euro im Jahr mehr zahlen muß. Das ist offensichtlich unsinnig. Also wird das System im großen und ganzen so bleiben, so daß sich auch nichts daran ändern wird, daß man mit mehr Einkommen am Ende aufgrund des Kindergartenbeitrages weniger zur Verfügung hat. Wenn man sich die Kosten vernünftig aufteilt und bei der Steuererklärung alles richtig macht, relativiert sich aber der Effekt.

Gruß
C.

Hallo,

die Progressionsstufen betreffen aber nie das ganze Einkommen, sondern nur die Beträge, die über der Grenze liegen. Daher wird es bei der Einkommensteuer nie so weit kommen, daß jemand mehr Brutto, aber weniger Netto hat.

Gruß
C.

Was meinen Sie mit Aufteilen?
Es muss nicht immens viele interne Etappen in einer Stufe geben. Deswegen schlug ich vor einfach so lange anteilmäßig zu entrichten bis man das eigentliche Netto erreicht um dann den ganzen Wert zu entrichten.

Über die Steuer kommt immerhin 2/3 zurück allerdInga ist der Umstand an sich halt ungerecht.

Die Einkommensstufen im Ort allein sind Kontra den Mittelstand gerichtet. Siehe maximale Stufe.

Wie Sie bereits sagen… mehr Brutto erzielen aber weniger Netto auf dem Konto haben ist ein Einschnitt der dem Bürger so nicht zur Last gelegt werden darf.

Ich verstehe zwar nicht genau, was Du meinst, aber in jedem Falle klingt es kompliziert und wenig handhabbar und es kann auch nicht Sinn eines anderen Systems sein, daß dadurch die Verwaltungsaufwendungen in die Höhe schnellen.

Du solltest Dich damit abfinden, daß es so ist, wie es ist. Es ist ja im Regelfall auch so, daß mit höherem Einkommen die Höhe des verfügbaren Einkommens nach Miete o.ä. zunimmt. D.h. die Gemeinde nimmt sich den höheren Beitrag von dem Teil des Einkommens, das nicht zwangsläufig zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird.

Du solltest froh sein, daß die Gemeinde noch Geld zuschießt und die Beiträge nicht kostendeckend erhoben werden. Andernfalls sähe die Sache noch ganz anders aus. Im übrigen kannst Du mit Deinen Vorträgen bei mir auf wenig Mitleid hoffen. Bis vor zwei Monaten habe ich für die Betreuung meiner Tochter noch 630 im Monat bezahlt.

Und auch hier springen die Kosten bei Überschreitung einer Grenze um monatlich 70-90 Euro nach oben, was im Jahr entsprechend viel ausmacht. Das sind halt so Dinge, mit denen man sich abfinden sollte, bevor man am Ende vor lauter Ärgern noch ein Magengeschwür bekommt.

Doch, darf. Es handelt sich ja auch nicht um eine Zwangsläufigkeit, sondern die Anmeldung in einer Kinderbetreuungseinrichtung ist jedem freigestellt und natürlich steht es auch jedem frei, seine Arbeitszeit so weit zu reduzieren, daß das Einkommen unter die nächste Grenze fällt und somit der Kindergartenbeitrag niedriger ausfällt und damit mehr Netto vom Brutto bleibt.

Außerdem - und das betrifft den Ausgangspunkt Deiner ganzen Argumentation - interpretierst Du den von Dir zitierten Paragraphen falsch. Dort steht mitnichten, daß man am Ende bei mehr Einkommen auch nach den Kindergartenbeiträgen mehr Geld übrig haben muß, sondern - frei übersetzt - daß sich die Beiträge am Einkommen und an den Betreuungszeiten orientieren müssen und daß die Beiträge nicht so hoch sein dürfen, daß sie zu den Einkommensverhältnissen der Eltern in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Das ist hier fraglos der Fall. Auch der Sprung von einer Klasse zur nächsten ist nicht ungewöhnlich.

Alles in allem gibt es also weder moralisch noch logisch noch rechtlich etwas an den Beiträgen auszusetzen.

Danke für Ihre detaillierte Antwort.

Wenn es mir um Mitleid gehen würde, würde ich anderen Foren besuchen.

Und seine Arbeitszeit zu reduzieren um zu verhindern eine höhere Beitragsstufe anzukratzen ist auch keine Lösung.

Frohes Frest.

Hallo,
Beispiele zur Gebührenhöhe in NRW:

Münster -
Münster ist Spitzenreiter – und zwar „weiterhin“, wie der Bund der Steuerzahler am Mittwoch berichtete. Dabei geht es jedoch nicht um Steuerverschwendung, sondern Kita-Gebühren. Und nicht etwa die höchsten.

Bund der Steuerzahler NRW hat die Kita-Gebühren in den 57 größten Städten des Landes miteinander verglichen. Die Stadt Münster hält die Spitzenposition bei dem Betrag, ab dem Eltern überhaupt Kindergartenbeiträge zahlen müssen: Hier werden Beiträge erst ab einem Einkommen von mehr als 37.000 Euro erhoben.

Zum Vergleich: In Kerpen, Köln, Mönchengladbach und Mülheim an der Ruhr zahlen Eltern schon ab einem Einkommen von nur 12.271 Euro Kindergartenbeiträge. Drei Kommunen hätten diesen Betrag angehoben, heißt es in der Pressemitteilung des Steuerzahlerbundes: In Krefeld stieg das beitragsfreie Einkommen von 15.000 auf 19.000 Euro, in Lippstadt von 15.000 auf 25.000 Euro und in Iserlohn von 23.999 auf 29.999 Euro. Zusammen mit Siegen (29.999 Euro) weist Iserlohn die zweithöchste Freigrenze auf.

Gebühren sind andernorts niedriger
Für Familien aber, die über dem Freibetrag liegen und damit Kita-Beiträge zahlen müssen, ist Münster nicht die günstigste Kommune: So zahlen Familien mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro beispielsweise 137 Euro monatlich für die 25-Stunden-Betreuung eines unter dreijährigen Kindes. Am wenigsten verlangt für die gleiche Leistung Düsseldorf mit 30 Euro, am meisten Bielefeld und Oberhausen mit über 170 Euro.

Höchstgrenzen variieren
Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Höchstgrenzen. In Münster beträgt sie 150.001 Euro. In Detmold zahlen den höchsten Kindergartenbeitrag jetzt Eltern ab einem Einkommen von 100.000 Euro (vorher 80.000 Euro). Lippstadt hat die Einkommensgrenze von 75.001 auf 100.001 Euro erhöht und Krefeld von 61.401 Euro auf 150.001 Euro. In Hamm wird dagegen der höchste Beitrag schon bei einem Einkommen von 61.001 Euro fällig, in Solingen und Wuppertal ab 71.001 Euro.

vielleicht ein interessanter Aspekt:
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/westblick/kommentar-kita-gebuehren-100.html

Was kann man tun? z.B.

  • fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und einen Richter entscheiden lassen

  • das maßgebliche Einkommen ggf. verringern (oder auf Überstunden verzichten oder eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung zur Einkommensreduzierung abschließen)

  • das Kind in einer nahegelegenen Nachbargemeinde anmelden

  • umziehen

  • zusätzliche Einnahmen generieren, um die Beiträge zu bezahlen

Gruß
RHW

Danke für die Infos . Diese sind sehr hilfreich.

Ich werde bestimmt nicht den Eltern mitteinen, dass diese sich nicht beruflich entfalten sollen, da sie ggfs dafür “bestraft” werden kônnten. Die Anmeldung in einem anderen Ort ist möglich allerdings muss man trotzdem den Betrag des Wohnsitzes zahlen. Umziehen ?? Spricht der Kosten/ Nutzen Faktir ggfs dagegen.

Allerdings gebe ich das mit der Versicherung gern weiter.

Vielen lieben Dank