Guten Tag,
wie Ihr bekanntlich wisst, regeln die Kommunen die Entrichtung sowie deren Höhen. Das Kinderbildungsgesetz sagt folgendes aus unter Paragraph 23 Abs. 5
" Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, hat es eine soziale Staffelung
vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die
Betreuungszeit zu berücksichtigen.
Nun zur Staffelung meiner Kommune /
Man gilt hier bereits mit einem Haushaltsbrutto iHv. 65.000€/ Jahr als Spitzenverdiener (reflektiert auch die höchste Stufe) und muss für eine 35 Stunden Betreuung Ü3 ganze 377,17€ entrichen. Essen nicht inkludiert.
Die Stufe darunter bewegt sich von 55.000.€-65.000€ (!!!) ohne jeliche Zwischenetappe und demnach muss man ca 110€ pro Monat mehr entrichten wenn man die Kategorie ab 65.000€ erreicht.
Das sind im Jahr 1320€ NETTO mehr die aufgewendet werden müssen. Was mich allerdings ärgert ist der Umstand, dass es keinerlei Toleranzen gibt?!
Heisst:
Wenn ein Haushalt lediglich 500€ brutto/ Jahr über der gesetzten Stufe liegt, so soll dieser 1320€ netto mehr bezahlen?? Diese Mehreinnahme ist nicht einmal vorhanden und die Eltern müssen noch tiefer in die Tasche greifen? Heisst doch das wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalt unrechtmäßig penetriert wird, oder?! Das hat ebenfalls zur Folge das eine Besitzstandswahrung schlichtweg ignoriert wird, oder?
Versteht mich nicht falsch, denn ich zahle gern mehr wenn ich mehr verdiene. Allerdings ist die Relation utopisch.
Welche Möglichkeiten habe ich??