unregelmäßige einnahmen in selbstständigkeit

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Man nehme mal an Student S ist selbstständig seit Nov. 09. Er bekommt Bafög und ist familienversichert. In 09 hat er aber lediglich 200 € nach Abzug der Aufwendungen an Gewinn gemacht. Harter Start. Im Januar 2010 wird es etwas besser mit rund 250€ und für Februar steht ein Auftrag in Höhe von 1000€ ins Haus.

Fragen:

  1. Da familienversichert, dürfte S ja nicht mehr als 360 € verdienen um den Schutz nicht zu verlieren. Wie ist das dann aber bei Studenten, die einer unselbstständigen Tätigkeit im Sommer nachgehen und da in drei Monaten 30000€ verdienen? Dürfte S eventuell auch einen Monat drüber kommen?

2.B hat S erzählt, dass er das Jahreseinkommen nicht nach Durchschnitt oder Gesamteinkommen berechnet wird sondern nach höchsten Verdienst im Monat und das dann mal 12. Wenn S nun einen Monat 1000€ verdient und die restlichen immer so im die 300€ wird ihm beim Finanzamt dann ein Jahreseinkommen von 12000€ berechnet obwohl dieses real ja nur 4300€ betragen hat? Und wenn ja welche Auswirkungen hätte das? Müsste S dann Einkommensteuer nach zahlen?

Wenn jemand mir hier etwas weiter helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

keine Panik,

das Finazamt nimmt das Jahreseinkommen und das auch im nachhinein. Das heißt, dass für dieses Jahr 2010 die Einkommenssteuererklärung bis Mai 2011 eingereicht werden müßte. Der Freibetrag liegt bei Kindergeld und sicher auch bei Familienversicherungen über 7000 Euro pro Jahr, also dürfte auch hier kein Problem entstehen.
Günstig ist sicher, wenn man den Voraussichtlichen Verdienst übers Jahr erst einmal gering einschätzt, damit man nicht zur Vorauszahlung der Einkommenssteuer verpflichtet wird.
Ein erstes Beratungsgespräch bei einen Steuerberater ist meist kostenfrei und zu empfehlen.

Beste Grüße
Ramona Wonneberger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

In diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen. Das ist eine Frage für einen Steuerberater, denke ich mal. Eventuell also die Frage mal an diese Fachleute schicken.

Viele Grüße
Valeri Stark

Irgendwie kam diese Frage nicht per Email zu mir. Egal erst mal… Ich bin aber weder Rechtsanwalt noch Steuerberater. Daher darf ich hier keine Auskunft erteilen. Aber ich darf schreiben, dass nur das zählt, was als Gewinn im Gesamtjahr herauskommt. Wenn man also nicht weiß, was man für einen Gewinn hat, darf einem auch nichts vom Bafög etc. abgezogen werden. Man ist ja kein Hellseher und wenn man im Januar 10.000 € Umsatz hatte, bedeutet das ja noch lange nicht, dass dies auch der Gewinn zum Jahresende ist.

Facit: Hellseher ist keiner, weiß also erst SEHR spät (also alle Fristen ausnutzen) was auf einen zukommt. Wenn man dann aber zu viel Gewinne hatte, darf man sich auch über Nachzahlungen nicht wundern.

Im konkreten Fall würde ich im direkten oder weiteren Bekanntenkreis mal einen guten Steuerberater besuchen und den Fall schildern …

Gruß aus der Pfalz
Valeri Stark