Unregelmäßigkeiten im Kassenbuch nach Kündigung

Hallo.

Mal angenommen eine Mitarbeiterin hat zum 1.3. gekündigt. Im Februar stellt sich aber heraus, dass das Kassenbuch fehlerhaft geführt wurde und der Geldbestand in der Kasse eine Differenz von x Euro aufweist. Also X Euro fehlen. Diese Mitarbeiterin war bis jetzt für das Kassenbuch verantwortlich. Trotz mehrmaliger Aufforderung zur Nachforschung und Korrektur durch den Arbeitgeber, ist ein Fehler nicht gefunden worden und diese Differenz dementsprechend nicht ausgeglichen. Der Fehlbetrag ist der Nachfolgerin aufgefallen, die von der „Noch“-Mitarbeiterin zur Zeit eingewiesen wird.

Kann der AG den Fehlbetrag von der Mitarbeiterin einfordern? Also den Betrag vom noch auszuzahlenden Gehalt einbehalten. Oder muss er diesen Fehlbetrag dulden?

Vielen Dank für Infos

Stefan

Hallo.

Diese Mitarbeiterin war bis jetzt für das Kassenbuch verantwortlich.

Als Einzige?

Kann der AG den Fehlbetrag von der Mitarbeiterin einfordern?

Hmmm … handelt es sich um Fehler bei der Kassneführung oder eher Manipulationen. Und von was für einer Schadenshöhe reden wir denn (Ein-, zwei-, drei-, vier- oder gar fünfstellig?)

Oder muss er diesen Fehlbetrag dulden?

Das kommt halt (auch) drauf an, ob der Schaden fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

MfG

Dulden wohl nicht aber ertragen.Es sei denn es sind Hieb und Sichfeste Feststellungen zu den Fehlbetrag/en da.

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort.
Hieb und stichfeste Beweise, dass sie sich bereichert hat sind nicht vorhanden. Nur eben der Fehlbetrag, der sich nur aufgrund der Kassenbelege nicht nachvollziehen läßt.

Tja, da hat der AG wohl keine Handhabe.

Lieben Gruß

Stefan

Hallo.

Diese Mitarbeiterin war bis jetzt für das Kassenbuch verantwortlich.

Als Einzige?

Nein, in Ausnahmefällen, bei Krankheit oder Urlaub wird sie vertreten.

Kann der AG den Fehlbetrag von der Mitarbeiterin einfordern?

Hmmm … handelt es sich um Fehler bei der Kassneführung oder
eher Manipulationen. Und von was für einer Schadenshöhe reden
wir denn (Ein-, zwei-, drei-, vier- oder gar fünfstellig?)

Der Fall darf ja hier nur fiktiv sein, daher nenne ich keinen Betrag.

Ich halte es für einene Fehler in der Kassenführung. Allerdings so, dass der Fehlbetrag schon länger aufgefallen sein muss. Das Kassenbuch wurde dann so geführt, als ob alles stimmen würde. Nur nachgezählt wurde scheinbar nicht.

Oder muss er diesen Fehlbetrag dulden?

Das kommt halt (auch) drauf an, ob der Schaden fahrlässig,
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Also Vorsatz schließe ich aus, ich vermute eher Unlust, bzw. Nachlässigkeit.

Lieben Gruß

Stefan

Nein, in Ausnahmefällen, bei Krankheit oder Urlaub wird sie
vertreten.

Und es ist sicher, dass sie es war?

Ich halte es für einene Fehler in der Kassenführung.
Allerdings so, dass der Fehlbetrag schon länger aufgefallen
sein muss.

Gabs keinen, der da geprüft hat? Oder war das so ne kleine Kasse bzw. so winzige Beträge, die da verwaltet wurden? (Die genaue Höhe des Betrages wollte ich übrigens nicht wissen, sondern nur ob es x, xx, xxx, x.xxx oder xx.xxx Euro waren, die da fehlten)

Das Kassenbuch wurde dann so geführt, als ob alles
stimmen würde. Nur nachgezählt wurde scheinbar nicht.

Also hat sies doch bewusst verschleiert(?)

Also Vorsatz schließe ich aus, ich vermute eher Unlust, bzw.
Nachlässigkeit.

Tja, wo da die Grenze zu bewusstem Handeln ist, ist von außen anhand der Schilderung nicht klar erkennbar.

MfG