Unrichtige Anzahl von Räumen

Hallo,
angenommen, ein Anwalt hat in einem Schreiben (Mietserhöhungsverlangen) an einen Mieter die Anzahl der Kellerräume falsch angegeben.
Könnte der Mieter dann dem Anwalt
„Der Mieterhöhung wird wegen unrichtiger Angaben widersprochen“ antworten?
Danke für die Antwort/en.
Besten Gruß
*S*

Moin, *s*,

Könnte der Mieter dann dem Anwalt
„Der Mieterhöhung wird wegen unrichtiger Angaben
widersprochen“ antworten?

natürlich, aber was soll das bringen? 3 Tage später ist das berichtigte Schreiben im Briefkasten.

Gruß Ralf

Was das bringen könnte
durch geschicktes ausnutzen des Datums (monatswechsel) die Mieterhöhung um einen Monat zu verschieben.

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Hallo,

Könnte der Mieter dann dem Anwalt
„Der Mieterhöhung wird wegen unrichtiger Angaben
widersprochen“ antworten?

natürlich,

warum? Was würde denn ein Schreibfehler an der Wirksamkeit ändern, wenn trotzdem erkennbar ist, um welche Wohnung es geht und worauf sich der Wunsch der Mieterhöhung eigentlich stützt?
Gruß
Otto_

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Hi, zunächstmal hat der Mieter eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des 2. Kalendermonates nach dem Zugang des Verlangens.
Kurz vor diesem Ablauf, erwidert er, dass das Verlangen wegen falsch angegebener Kellerräume, hinfällig ist.
Nun ist der VM im Zugzwang und muss ein erneutes, korrigiertes Mieterhöhungsverlangen stellen, bei dem die Überlegungsfrist erneut läuft.
MfG ramses90