Im aktuellen Wohnungsbau sind mindestens 90 Prozent der Feuerschutztüren falsch eingebaut und schlecht, wenn überhaupt gewartet. Rund 90% aller Brandopfer sind Rauchtote. Deshalb sind in einigen Bundesländern Rauchmelder auch in Wohnungen vorgeschrieben. Zuständig ist das Bauamt. Der Hauseigentümer muß lediglich der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet der Eigentümer z.B. durch eine Funktionsstörung der Brandschutztüre für den entstandenen Schaden in unbegrenzter Höhe. Rechtsgrundlage ist neben der
MUSTERBAUORDNUNG
(MBO)
FASSUNG NOVEMBER 2002
§ 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Für den privaten Bereich wird diese jedoch nicht viel mehr hergeben als die Musterbauordnung. Oftmals ist sogar der Bauaufsicht nicht einmal bewusst, dass Feuerschutztüren nach DIN 4102 Teil 5 nicht ohne weiteres auch rauchdicht nach DIN 18095 sind! Die besten Vorschriften hat Nordrhein-Westfalen. Hier der Link zum Downloaden: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/downloads_vo…
Also, wenn Sie sich unbedingt mit Ihrem Vermieter anlegen wollen, stehen Sie im Wesentlichen allein da. Sie werden sich nur Ärger einhandeln. Einfacher ist es, sich eine neue Wohnung zu suchen und dabei auf den Brandschutz im Hause zu achten.
Freundliche Grüße