Brauche ich eine Brandschutztür im Heizungskeller?

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wo ich nachlesen kann, wann man eine Brandschutztür zum Heizunskeller braucht.
Wir haben ein altes Reihenhaus, das vorher eine Gasheizung hatte und auch keine Brandschutztür.
Nun haben wir eine moderne Gas-Brenntwert-Heizung mit Therme einbauen lassen.
Bei der Abnahme hat uns keiner gesagt, dass wir eine Brandschutztür bräuchten, nun aber meinte ein Techniker der Stadtwerke, das wäre nötig.

Weiß jemand, wo man das nachlesen kann?

Danke euch :smile:

Guten Tag
Ihre Frage ist berechtigt und zeugt von einem hohem Verandtwortungsgefühl. Zur Beantwortung Ihrer Frage wäre es wichtig in welchem Bundesland Sie leben,da jedes Bundesland für sich eine eigene Bauordnung hat aus der hervorgeht was in solchen Fällen zu beachten ist.Alle Heizungsanlagen

Was verstehen Sie unter Ölofen ?

  1. Ist es ein Ölofen den Sie mit einer Kanne Ölmässig beschicken ?
  2. Ist ein Kessel der mit einem Ölzersteubungsbrenner arbeitet?
    Wenn ich mehr Info bekomme kann ich Antworten.
    Alles Gute

Hallo,

und danke für die Antwort.

Wieviel kw die Heizung hat, weiß ich leider nicht.

Wir wohnen in Bayern und die Heizung versorgt ein kleines Reihenhaus. Die Luft wird über ein Doppel-Rohr im Kamin angesaugt und auch wieder abgegeben. Also kein Kontakt mit der Raumluft.

Da es eine Gasheizung ist, lagern wir keinerlei Öl o.ä. im Keller.
Allerdings wird der Keller von uns als Lagerraum und Werkraum benutzt, da es unser größter Keller ist.

Ich werde mich auf jeden Fall am Montag mit dem Kaminkehrer in Verbindung setzen, aber ich wollte schonmal vorfühlen.

Danke :smile:

Auflösung
Hallo,

also ich habe jetzt die Auflösung von Seiten des Kaminkehrers:

Bei Anlagen unter 50 kw, die nicht mit der Raumluft in Verbindung stehen, muss keine Brandschutztür vorhanden sein.
Man könnte so eine Anlage theoretisch sogar ins Wohnzimmer stellen.

Eine Anlage für ein normales Einfamilienhaus hat normalerweise so um die 20 kw, diese Werte kann man beim zuständigen Kaminkehrer erfragen.

Hier kann man das nachlesen:

Feueranlagenverordnung

z.B.:

http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-380-

Das geht aus der Bauordnung hervor. Es ist eine feuerstätte und muß Feuerbeständig zu anderen Räumen abgeschottet sein.
Bitte Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht aufnehmen. möglicherweise bekommen Sie dann eine kostenlose Fachberatung. Und es ist nachher auch genehmigungsfähig.

Gruß G.T.

Danke, aber das trifft auf unsere Anlage nicht zu.
Ich hatte ja schon in der Auflösung gepostet, was herauskam.
Ich habe den Kaminkehrmeister befragt und auch selbst nochmal in der entsprechenden Verordnung nachgelesen.