unsachgemäße Entsorgung

Person a hat von person b einen pkw geschenkt bekommen, es wurde kein vertrag gemacht, der pkw war für person a jedoch nicht tragbar,(wurde nicht auf seinen namen angemeldet), da sich viele mängel feststellen liesen, so bot person a person c das kfz zum ausschlachten oder herrichten für 150€ an, hier wurde auch nichts schriftlich festgehalten, person c nahm das pkw mit und verlangte von person b die vollständigen papiere, diser kümmerte sich aber nicht drum, so konnte person c das kfz nicht anmelden und lies ihn am straßenrand stehen, die dortigen behörden liesen abschleppen und das kfz entsorgen, dabei entstand kosten von 300€,strafanzeige wegen unsachgemäßer Entworgung liegt gegen person b, als letzten halter auch vor, wer ist verplichtet das geld zu zahlen? person b geht mit anwalt gegen person a vor. kann person a steuerlich belangt werden wegen dem verkauf eines geschenkten pkws?

warum sollte man Geschenke ni9cht verkaufen können??