Hallo!
Folgender Fall:
einem Arbeitnehmer wird am 27.12.2004 ein Kündigungschreiben in sein
Fach gelegt. (Fach = das Fach an der Arbeitsstelle in das eben alle
Schreiben so wandern).
Der Vorgesetzte hat darüber keinerlei Bestätigung, d.h. der
Arbeitnehmer hat nichts unterschrieben, die Kündigung nicht
bestätigt, etc.
Ist diese Kündigung rechtswirksam?
Wenn nicht - wie soll der Arbeitnehmer jetzt weiter vorgehen?
Das Ganze einfach ignorieren?
Danke für Stellungnahmen (und evtl. Ratschläge)
Matthias
Hallo!
Folgender Fall:
einem Arbeitnehmer wird am 27.12.2004 ein Kündigungschreiben
in sein Fach gelegt. (Fach = das Fach an der Arbeitsstelle in das eben alle Schreiben so wandern).Ist diese Kündigung rechtswirksam?
Warum sollte die Kündigung denn nicht wirksam sein? Gibt es aus dem vorgetragenen nicht eben umfangreichen Sachverhalt zur Firmengröße, zur Anhörung des Betriebsrats zur Beachtung von Fristen etc. einen einzige vernüftigen Grund?
Hallo!
Warum sollte die Kündigung denn nicht wirksam sein? Gibt es
aus dem vorgetragenen nicht eben umfangreichen Sachverhalt zur
Firmengröße, zur Anhörung des Betriebsrats zur Beachtung von
Fristen etc. einen einzige vernüftigen Grund?
Die Angaben kann man einfach ergänzen:
- Kleinbetrieb mit 3 Mitarbeitern
- Betriebsrat gibt es nicht
- Kündigungsfrist 4 Wochen
Ich dachte es gibt für die Zustellung einer Kündigung formelle
Regelungen?!
Die Kündigung einfach so in das Fach zu werfen scheint mir kein
geeigneter Weg zu sein da der Mitarbeiter sich ja auch im Urlaub
befinden kann und dieses Schreiben dann erst entdeckt wenn er wieder
zurückkommt. Oder der Überbringer der Kündigung trifft nicht das
richtige Fach und die Kündigung schlummert in einem anderen Fach
unentdeckt vor sich hin, …
Kurz: der zu kündigende Mitarbeiter muss doch über die Kündigung
ordentlich informiert werden?
Tschüss
Matthias
Hi,
Wie lange ist der MA schon angestellt?
Ich dachte es gibt für die Zustellung einer Kündigung formelle
Regelungen?!
„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag sowie die Befristung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform!“
Was ist denn der Kündigungsgrund?
OB sich ein MA im Urlaub befunden hat,
läßt sich ja nachprüfen.
Ob er am Jahresende noch in sein Postfach schaut,
wohl nicht. Klar kann es sein, dass so die Kündigung
den MA nicht mehr vor Jahres-/Monatsende erreicht.
Pech für den AG (würde ich sagen), da er den Erhalt vor Jahresende auf diese Weise nicht belegen kann.
Gruß´
Christian
Hallo!
Wie lange ist der MA schon angestellt?
31 Monate.
Ich dachte es gibt für die Zustellung einer Kündigung formelle
Regelungen?!
„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder
Aufhebungsvertrag sowie die Befristung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform!“
Was ist denn der Kündigungsgrund?
Wirtschaftliche Gründe, d.h. der Betrieb ist pleite.
Tschüss
Matthias
Hallo
Ganz einfach: die Kü ist Dir spätestens an dem Tag zugegangen, an dem Du sie aus dem Fach genommen hast. Je nach konkreter Situation kann es auch der Tag sein, an dem Du die Kü aus dem Fach hättest nehmen können (kann man von hier aus aber nicht beurteilen.).
Ob der AG den Zugang beweisen kann, ist eine andere Frage. Aber, wenn Du den Zugangstag bestreiten willst, dann müßtest Du ja schon vor Gericht eine Falschaussage machen. Und das wäre bekanntlich eine Straftat und die Folgen wären weitaus schlimmer.
Gruß,
LeoLo
Auf der Kündigung wird ja draufstehen, zu welchem Datum der Vertrag gekündigt wird.
Normalerweise geht eine Kündigung per Einschreiben zu oder unter Zeugen, von wegen der Beweispflicht.
Hat der AN aber am 27.12. gearbeitet und ist vereinbart, dass jeder Mitarbeiter täglich in sein Fach zu sehen hat, dann ist die Kündigung auch zugegangen.
Hat der AN aber nicht gearbeitet, geht die Kündigung erst mit dem tag zu, an welchem der AN wieder arbeitet.