unsachgemäße Müllentsorgung

Hallo zusammen,

ich beziehe mich auf diesen Artikel hier:
http://de.webfail.com/89cdaf88274

Kurz gesagt: die zitiere Omma hat - angeblich - die Sache mit dem „grünen Punkt“ nicht kapiert, hat die grünen Punkte von den Verpackungen ausgeschnitten, diese in den gelben Säcken entsorgt und die restlichen Verpackungen im Restmüll weggeworfen. Neben der „komischen“ Seite kam dann auch noch die Aussage „Die jahrelange unsachgemäße Müllentsorgung […] wurde die Dame zu einem Bußgeld von 3.800 Euro verdonnert.“

Wieso denn DAS? Ich meine, wenn ich meinen Sondermüll unsachgemäss entsorge ist das ja die eine Sache. Aber bezahlt man nicht in (fast?) allen Gemeinden eh beim Restmüll sozusagen sein erzeugtes Volumen? Das heisst, die hat sicherlich „jahrelang“ viel zu viel Geld für den Restmüll bezahlt?

Oder anders gesagt: kann diese Geschichte stimmen, oder kann jemand, der das Zeug, das eigentlich in den gelben Sack gehört in den Restmüll schmeisst wirklich wegen „unsachgemäßer Müllentsorgung“ mit einem Bußgeld belegt werden?

*wink*

Petzi

Hi,
ich komme hier leider an den Artikel nicht ran, aber: ist er gestern erschienen? Dann empfiehlt sich ein Blick auf das gestrige Datum.

Ansonsten: dass die falsche Abfallentsorgung Bußgeldbewährt ist, sollte bekannt sein. Über die Höhe der Geldbuße kann man sicher streiten (Einspruch und durch Gericht klären lassen).
Mit den Müllgebühren bezahlt man das Recht, die zur Verfügung gestellt Mülltonne füllen zu dürfen; wer weniger Müll entsorgt, zahlt dennoch in den meisten Kommunen nicht weniger.

Gruß
HaWeThie

Hi,
ich komme hier leider an den Artikel nicht ran, aber: ist er
gestern erschienen? Dann empfiehlt sich ein Blick auf das
gestrige Datum.

Hi,

richtig, Zitat unter dem verlinkten Artikel:

UPDATE: Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine echte Begebenheit. Wir haben uns erlaubt, diese kleine urbane Legende gestern für einen Aprilscherz zu benutzen :wink:

Gruß
Tina

Hallo!

Aprilscherz- es steht doch als „Update“ ausdrücklich unten drunter !

Aber der Kern stimmt natürlich. Die Abfallsatzungen enthalten Bußgelder für nicht ordnungsgemäße Nutzung der Restmülltonne. Übrigens aller Sondertonnen.

Es geht nicht darum, das die Tonnengebühr an sich bezahlt wird( das ist immer gegeben) und dann wäre es gut.
Es geht darum, dass der Landkreis/Stadt Müll mit hohen Kosten eingesammelt und entsorgt hat, für den er gar nicht zuständig war und für den bereits die Kunden Geld beim Kauf der „Grüne Punkt“ Waren bezahlt hatten.
Er lieferte also mehr Müllvolumen an als nötig und musste dafür kräftig zahlen.

Wenn da Abfall reingelangt, der in andere Sammelsysteme gehört (Gelber Sack, Bauschutt., giftiger Sondermüll…) dann könnte man dafür belangt werden.

MfG
duck313

Hallo,

okay, ist ja recht - danke, mehr als drei Hinweise, dass das ein Aprilscherz war brauche ich nicht :wink:

Nichtsdestotrotzem bleibt folgende Frage offen: Darf ich meinen „Verpackungsmüll“ (wir reden also explizit NICHT von Sondermüll, sondern von mit dem „grünen Punkt“ versehenen, sauberen Umverpackungen) nun in die Restmülltonne geben oder nicht? Meistens ist’s doch so, dass man ein gewisses „Mindestvolumen“ an Müll eh bezahlen muss (zumindest in D) und wenn man nun entweder das „auf normalem Wege“ nicht benötigt oder - aus welchen Gründen auch immer - „freiwillig“ mehr Volumen bezahlt*, darf man dann nun seine Verpackungen da reinwerfen oder nicht?

*wink*

Petzi

*und jaaa, ich weiss: man wäre selten doof, aber es kann ja Gründe dafür geben.

Hallo!

Auch wenn Du es nicht glauben willst …

Info der Stadt Hamm/NRW (als ein Beispiel)

Restmüll

Bei Restmüll handelt es sich um Abfälle, die nicht verwertbar sind und die in der Müllverbrennungsanlage (MVA) entsorgt werden. Diese fallen in mehr oder weniger großem Umfang in jedem Haushalt an, weswegen auch jedem Haushalt ein entsprechendes Volumen für diesen Restmüll zur Verfügung stehen muss.
In den Restmüllbehälter dürfen keine verwertbaren Abfälle, für die es getrennte Sammelangebote gibt sowie keine schadstoffhaltigen Abfälle gegeben werden. Konkret bedeutet das, dass abgesehen von sperrigen Gegenständen folgende Abfälle nicht in die Restmülltonne gehören, sondern zu den genannten Getrenntsammlungen:

MfG
duck313

Hallo

Nichtsdestotrotzem bleibt folgende Frage offen: Darf ich
meinen „Verpackungsmüll“ (wir reden also explizit NICHT von
Sondermüll, sondern von mit dem „grünen Punkt“ versehenen,
sauberen Umverpackungen) nun in die Restmülltonne geben oder
nicht? Meistens ist’s doch so, dass man ein gewisses
„Mindestvolumen“ an Müll eh bezahlen muss (zumindest in D) und
wenn man nun entweder das „auf normalem Wege“ nicht benötigt
oder - aus welchen Gründen auch immer - „freiwillig“ mehr
Volumen bezahlt*, darf man dann nun seine Verpackungen da
reinwerfen oder nicht?

Zumindest bei uns kann:
c) für bestimmte Abfälle vorgesehene Behälter oder Abfallsäcke entgegen § 13 Abs. 8 dieser Satzung mit anderen Abfällen füllt.
d) Abfallbehälter entgegen den Befüllungsvorgaben in § 13 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 8 dieser Satzung befüllt.

mit einem Bussgeld von bis zu 50.000€ belegt werden (§8 (5) beschreibt, welche Müllart in welche Tonne/Müllsack gehört).

Grüße,
.L