Unsachgemäße Reparatur

Hallo,

Mal angenommen - also rein hypothetisch- in einer Mietwohnung geht die Heizung nicht mehr. Der Vermieter schickt einen Monteur, mit der Auflage, alles so billig wie möglich wieder in Stand zu setzen.Die Heizung funktioniert wieder!
Zwei Jahre später stellt sich durch einen Besuch des Schornsteinfegers heraus, daß nur die „Schornsteinfegertaste“ gedrückt wurde und somit die Heizung zwar laüft, aber im Dauerbetrieb !Normalerweise sollte sich besagte Heizung nämlich nachts abschalten.
Der Mieter hat somit 2 Jahre lang höhere Gaskosten zahlen müssen.
Die Heizung funktioniert im Normalbetrieb nicht!
Könnte der Monteur belangt werden ? Es war ja keine Reparatur!
Gruß bingobine

Hallo,

Könnte der Monteur belangt werden ? Es war ja keine Reparatur!

Möglicherweise ja. Aber sicher nicht vom Mieter. Denn der Mieter hat ja mit dem 'Monteur überhaupt nichts zu tun. Der Monteuer hat nur einen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen.

Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter das Recht auf
eine funktionierende Heizung - nicht mehr und nicht weniger.
Und da ist mir nicht ganz klar, ob das in diesem Beispiel vorliegt oder nicht, da Du anfangs schreibst:

Die Heizung funktioniert wieder!

und etwas weiter unten:

Die Heizung funktioniert im Normalbetrieb nicht!

Ob man - ohne ausdrücklich vertragliche Vereinbarung - ein Recht darauf hat, dass die Heizung so eingestellt wird, dass sie sich nachts abschaltet, weiss ich nicht, bezweifele es aber stark.
Ich kenne aber Fälle, in denen sich Mieter genau darüber beschweren - gerade berufstätige, die tagsüber die Heizung ausdrehen, abends nach Hause kommen und dann nachts frieren müssen.

Gruß, Trobi