Unsatzsteuer ausweisen kleinunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich habe Gewerbe als Kleinunternehmer im 2010 gegruendet.Ich habe im 2010 (Grundungsjahr) ein einkommen vom 4500 Eu, und im Jahr 2011 ein Einkommen vom 24000 Eu gemacht.Ich habe gedacht, dass ich Umsatzfrei bis 50000 Eu. im Jahr 2011 verdienen kann und deswegen habe ich weiter im 2012 Rechnungen als Kleinunternehmer geschrieben(ohne MwSt)ich habe allerdings im Juni mitteilung von FA bekommen , dass ich ab 2012 als Unternehmer eingestufft bin.Ich soll aber am Ende des JAhres MwSt ausweisen.
Was kann ich denn machen ,wenn ich bis Juni einschliesslich die Rechnungen ohne MwSt geschrieben habe(Kleinunternehmerrechnungen)?Ich habe meinen Auftragsgeber darum gebetten mit den MwSt auszuzahlen,wenn ich eine Rechnung mit den "fehlenden "Umsatzsteuer aufstelle.Einiges haben zugesagt ,andere nicht.Was kann man in dem Fall machen!Bitte um ein Rat/Hilfe!

Danke im Voraus.

Remziev

Wikipedia: „Die Umsatzsteuer wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 UStG). Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen. Ferner müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.“
Dein Einkommen=Gewinn=(Einnahmen-Ausgaben) spielt keine Rolle. Nur deine Einnahmen + 19% Umsatzsteuer dürfen im vergangenen Jahr 17500,- EUR nicht überschreiten. Da du 2011 einen Umsatz von 24000,- Euro hattest, kannst du für 2012 den §19 UStG nicht anwenden. Du kannst nur auf auf Kulanz deiner Kunden hoffen. Anderenfalls musst du die Umsatzsteuer aus eigener Tasche entrichten. Das Finanzamt kennt da kein Erbarmen.

Danke fuer die schnelle antwort.
Ich bin ab 2012 als Unternehmer eingestufft …ich muss quasi nur den umsatzsteuer fuer 2012 am ende des jahres ausweisen ,oder?

MfG

Remziev

Ja so ist es. Du gibst im Januar 2013 eine Umsatzsteuererklärung für 2012 ab. Es sei denn, das Finanzamt will von dir zusätzlich eine Umsatzsteuervoranmeldung für 2012. Die wirst du vermutlich ab 2013 vierteljährlich abgeben müssen. Das geht nur noch online. Du benötigst dafür die Elster-Formulare: https://www.elster.de/untern_info.php

Hi fancoise123
Da für mich alles noch neuland ist in diesem Gebiet und ich selbst erst mal alles erlernen muß,kann ich leider kein Rat geben ,höchstens vielleicht ein Steuerberater wäre Sinnvol:wink:

Danke!!!es wird leider schwierig am anfang des jahres:frowning:((

Hi fancoise123
Da für mich alles noch neuland ist in diesem Gebiet und ich
selbst erst mal alles erlernen muß,kann ich leider kein Rat
geben ,höchstens vielleicht ein Steuerberater wäre Sinnvol:wink:

Tut mir leid, da kann nichts dazu beitragen, ich habe keine Ahnung…
MFG VL

Hi,Soso,

vielen dank fuer die hilfe.kann ein steuerberater irgendwie was unternehmen,d a das fa zu spaet mitgeteilt hat ,dass ich als unternehmer eingestufft bin(erst juni 2012)Ich habe gedacht das 2012 als folgejahr fuer mich ist und ich darf die rechnungen ohne umsatzster schreiben,weil ich bis 50000 eu verdienen kann.

MfG

Ich fürchte nein. Die Umsatzsteuer ist eine Bringschuld. D.h. du bist dafür verantwortlich die Steuer Abzuführen wenn sie anfällt auch ohne vorherige Aufforderung des Finanzamtes.
Die Regel lautet:
Umsatzsteuerbefreiung wenn der Umsatz im letzten Kalenderjahr 17.500 EUR nicht
überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR nicht übersteigen wird.
Im Umkehrschluss heißt das: Die Umsatzsteuer ist abzuführen wenn im vergangenen Kalenderjahr mehr als 17.000,- EUR Umsatz erwirtschaftet wurde oder im laufenden Jahr mehr als 50.000,- EUR Umsatz erwirtschaftet wird.
Das vorangegangene Jahr ist bei dir 2011 und in diesem hast du 24000,- EUR Umsatz gehabt.
Du kannst dich aber von deinem Finanzbeamten beraten lassen. Das Finanzamt ist verpflichtet die Steuerplichtigen neutral über Ihre Rechte zu beraten.

Aus dem UMSATZ (und nicht Gewinn oder Einkommen in 2012) rechnet man die Umsatzsteuer heraus.

Es muss nicht AUF den Umsatz die Umsatzsteuer daraufberechnet werden. Das sind z.B. bei 24.000 € Umsatz 3831 € (24.000/119*19), die das FA haben will.

Die Rechnungsempfänger, die bereit sind eine korrigierte Rg zu akzeptieren und die Umsatzsteuer zu zahlen, ziehst du ab von der Steuersumme. Den Rest zahlst du aus eigener Tasche und läßt diese Rechnungen unangetastet. Die Umsatzsteuer wird auf das Umsatzsteuerkonto zu 19 % in deiner EÜR gezahlt

Also zusammengefasst: korrigierbare Rg, die neu zugestellt werden können, korrigieren, und aus dem Rest der Rg, errechnest du die MWST wie oben beschrieben.