Unschuldig abgeschleppt

das abschleppen war unberechtigt und steht nicht zur diskussion. das benutzen des parkplatzes ist nicht an ein kennzeichen gebunden, allerdings an das bezahlen der gebühr. die gebühr ist bezahlt und nun … bekannt ist, dass die behörde auf den abschleppgebühren sitzen geblieben ist und kein ordnungsgeld erhoben wurde. doch muss sie auch wiedergutmachung leisten?

Guten Tag,

ok, nehmen wir an, ich nähme öpnv. dort führe ich mit dem
fahrrad hin. ich käme zurück, das fahrrad wäre weg und ich
gäbe es bei der polizei als gestohlen an. für den weg zur
polizei würde ich viel zeit benötigen, für den weg nach hause
auch. dann bekäme ich nach einigen tagen post von der polizei
worin steht, dass sie das fahrrad sichergestellt hat.

Das wäre ja mal ein glücklicher Zufall. Ganz oder schon zerlegt ?

viel
zeit wäre vonnöten, um dort wiederum zu erscheinen und das
entsetzen wäre groß, wenn der grund für die ganze aufregung
eine frühere irrtümliche diebstahlmeldung der
wohnungsgenossenschaft gewesen wäre. nun meine frage:

ist die
behörde (und welche) zu einer nutzungsentschädigung aufgrund
ihres irrtums verpflichtet oder genießt sie immunität?

Weiterhin die Gegenfrage:

War es Behördenirrtum oder falsch geparkt und shopping ?
Die Antwort fehlt weiterhin.

mfg

nutzlos

ja, also das auto wäre in dem fall trotz sichtbar angebrachten parkscheins abgeschleppt, und nicht wegen eines nicht sichtbaren parkscheins. da ich aber nicht nach der ursache des abschleppens forsche sondern nach der verpflichtung zur wiedergutmachung, wenn das abschleppen nicht notwendig war, spielt die gewählte parkzeit keine rolle. es ist eben nicht möglich, die parkzeit zwischendurch einfach mal zu verlängern, wenn es denn ein P+R war.

Das wäre ja mal ein glücklicher Zufall. Ganz oder schon
zerlegt ?

natürlich ganz, wenn die polizei es sich schon holt.

Weiterhin die Gegenfrage:

War es Behördenirrtum oder falsch geparkt und shopping ?
Die Antwort fehlt weiterhin.

richtig geparkt und aufgrund (falsch-)meldung des ordnungsamtes entfernt.

Hallo,

Und weiterhin bleibt es bei meiner Kenntnis mit der Versicherungs - Doppelkarte und den roten Nummern.

Wir hatten es jetzt gerade hier mit " Papiere inne Tesch " und Kennzeichnung.

Und daher nochmals die Frage :

Warum könnte abgeschleppt worden sein ?

Auch die Geschichte mit dem Radel war nicht vor allzulanger Zeit im Forum.
Da war es die Bahn, die es von ihrem Grundstück entfenen ließ, weil es nicht im vorgesehnem Abstellbereich stand.

Hast Du auf Deiner Fahrt zur Anmeldung genau so wenig falsch gemacht, wie der Radler?
Grundlos haben sie auch Dein Auto nicht geschleppt.

Was könnte es also gewesen sein ? ( Wir bleiben interessiert )

Oder haben die Ordnungskräfte echt im Irrtum eine Abschleppung angeordnet ?
Du läßt keine Details frei, also können auch wir nur sinnieren oder raten.

Kann es sogar so gewesen sein, dass das Auto nicht wirklich zu war ?
( Scheibe auf halb acht oder nicht abgeschlossen ? )
Frage bitte nicht nach Fachbegriffen, aber auch dann können die Ordnungskräfte eine Sicherstellung anordnen.

mfg

nutzlos

nach meiner kenntnis lediglich wegen der alten kennzeichen abgeschleppt. und mit den alten kennzeichen schleißlich auch von der polizei entlassen, halt nächsten tag noch mal zur zulassungsstelle laufen müssen… ich geh da mal ganz fest von nem irrtum aus, weil wohl die behörden nicht dachten, dass da jemand mit dem auto nicht mitten durch die stadt zur zulassungsstelle wollte.

Hallo Falko,

so wie der Sachstand ist, kann man guten Gewissens keinen Ratschlag geben, des es wäre kein Rat, sonderen nur (Er-)Raten.

Um über die Abschleppmotive Klarheit zu haben, könnte man gegen das Abschleppen Widerspruch einlegen (das Abschleppen ist als ordnungspolizeiliche Maßnahme von einem evtl. Bußgeldverfahren zu trennen). Erst dann muss die Behörde „Farbe bekennen“ und die exakte Begründung für das zwangsweise Abschleppen des Fahrzeugs geben. In diesen Widerspruch könnte man schon bekannte Fakten einflechten. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so hat man gute Chancen auf eine Entschädigung.

Gruss

Iru, dem die Ordnungsbehörde schon die Abschlepp- und Taxikosten zurückgezahlt hat.

das Abschleppen
ist als ordnungspolizeiliche Maßnahme von einem evtl.
Bußgeldverfahren zu trennen

Wird dem Widerspruch
stattgegeben, so hat man gute Chancen auf eine Entschädigung.

danke iru, das ist sehr nützlich.

so viel weiß ich:
in dem fall wurden keine abschleppkosten nund kein bußgeld verlangt. das hließe die vermutung zu, die behörde weiß um ihren fehler.
materielle kosten wie taxi hat es anscheinend nicht gegeben.
immateriellen schaden wiedergutzumachen, steht zur debatte.

also: wie sind, sagen wir … 5 stunden nutzungsentzug zu berechnen?
und: ist der stress, den ein (dem anschein nach) gestohlenes auto verursacht, in zahlen zu bewerten?

mir ist der fall auch schleierhaft, weil in meinem wohnort die kontrolleure zwei-drei mal die straße ablaufen, um haltende von parkenden und von heimlich uhr nachstellenden fahrern zu unterscheiden. vielleicht hätte man auf diese weise zunächst den halter des fahrzeuges befragen können. mit den schildern in der hand hätte er nicht viel erklären müssen.

Hallo,

in dem fall wurden keine abschleppkosten nund kein bußgeld
verlangt. das hließe die vermutung zu, die behörde weiß um
ihren fehler.

Dennoch hat man gegen das Verwaltungshandeln ein Widerspruchsrecht. Und vor dem Wunsch nach Erstattung von irgendwelchen Schäden sollte dann auch Widerspruch eingelegt werden.

Ein Ersatz von Schäden dürfte nur möglich sein, wenn sie auch tatsächlich geschehen sind. Nur für die fehlende Verfügbarkeit des Fahrzeugs einen Schadenersatz zu verlangen, ist m.E. nach aussichtslos. Es müssen tatsächliche Schäden, wie z.B. Taxikosten entstanden sein.

Gruss

Iru

vor dem Wunsch nach Erstattung von
irgendwelchen Schäden sollte dann auch Widerspruch eingelegt
werden.

das verlangen auf herausgabe der sache gilt wahrscheinlich nicht allein als wiederspruch, vermute ich. empfehlenswert wäre dann, wenn man grad dabei ist, dort gleich widerspruch einzulegen bzw. zu verlangen, dass die behörde genannt wird, an welche dieser zu richten ist. hätte man die information von der polizei zu erhalten? oder bliebe man dumm, weil man ohne kostenbescheid den auftraggeber nicht kennt?

Hi,

Ein Ersatz von Schäden dürfte nur möglich sein, wenn sie auch
tatsächlich geschehen sind. Nur für die fehlende Verfügbarkeit
des Fahrzeugs einen Schadenersatz zu verlangen, ist m.E. nach
aussichtslos. Es müssen tatsächliche Schäden, wie z.B.
Taxikosten entstanden sein.

i.a.n.a.l., ich könnte mir aber vorstellen, dass es ein Pendant zum Nutzungsausfall z.B. nach einem unverschuldeten Autounfall gibt, das man hier einfordern könnte.
Bei nem Unfall beträgt der einforderbare Nutzungsausfall etwa zwischen 27,- und 99,- Euro pro Tag, je nach Fahrzeugklasse.
Wenn man das dann auf die entsprechende Zeit von 4 Stunden umrechnet, würde ich sagen, dass sich der Aufwand nicht lohnt und man das Ganze als dumm gelaufen verbuchen sollte, aber ich würd auch verstehen, wenn der Fragesteller dies unabhängig von der Höhe der zu erwartenden Entschädigung einfordert.
Wenn man 5 m vor ner Ampel für ne Viertelstunde steht, wird der Zehner, den das mindestens kostet ja auch eingetrieben…

Grüße,
Grünblatt

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verstehe ich das richtig?
derjenige, der das Auto hat abschleppen lassen, ist nicht bekannt?

Frage:

Wurde das Fahrzeug denn bewegt (ich meine auf eigenen Rädern)? Wo und wie hat denn der Eigentümer/Halter sein Fahrzeug wiederbekommen?

Gruss

Iru

derjenige, der das Auto hat abschleppen lassen, ist nicht
bekannt?

Frage:

Wurde das Fahrzeug denn bewegt (ich meine auf eigenen Rädern)?
Wo und wie hat denn der Eigentümer/Halter sein Fahrzeug
wiederbekommen?

Da weiß ich nur so viel, dass er zur polizei musste, um eine fahndung auszulösen. dort stand das auto schon. wie es dorthin kam, weiß ich nicht. jedenfalls ist er sogar mit den alten nummernschildern losgeschickt worden. hinein in den öffentlichen verkehr. kannst dir vorstellen, worauf das abzielt? er hat aber geistesgegenwärtig schnellstens die schilder gewechselt.

Hmmm,

schon seltsam das Ganze. Aber um einen halbwegs zutreffenden Rat geben zu können, muss man den kompletten Sachverhalt und nicht nur Bruchstücke kennen, so ist es nur ein Wettraten.

Gruss

Iru

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Und weiterhin bleibt es bei meiner Kenntnis mit der
Versicherungs - Doppelkarte und den roten Nummern.

Hmm, für ein Expertenforum sind diese „Kenntnisse“ möglicherweise nicht mehr ausreichend. Du weißt schon, dass es Doppelkarte und Rote Nr. schon seit über 10 Jahren nicht mehr gibt ?! (letztere noch für Kfz-Gwerbe)

Grüße, M