Unschuldig im Gefängis -> Tat im Nachhinein begehe

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Hallo Experten,

bin auf folgenden Artikel gestoßen

http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/reich…

Der Mann hat also eine Strafe für eine Tat abgesessen die er nun nachweislich nicht begangen hat.

Was wäre nun wenn er die Tat für die er unschuldig im Gefängis saß im Nachhinein begehen würde.

Würde er dann nochmal verurteilt werden? was würde passieren?

Danke für Eure Antwort.
Gruß
Markus

Würde er dann nochmal verurteilt werden? was würde passieren?

Die Frage haben wir hier schon mehrfach gehabt, also einfach im Archiv nachsehen.

Hallo,

Was wäre nun wenn er die Tat für die er unschuldig im Gefängis
saß im Nachhinein begehen würde.

daüber sollten wir erst ernsthaft diskutieren, nachdem die Zeitmaschine erfunden wurde. Bis dahin kann man diese Straftat nicht mehr begehen.

Gruß
Christian

Würde er dann nochmal verurteilt werden? was würde passieren?

Hi,

dann würde er nochmals verurteilt, denn es wäre eine andere Tat (anderer Tag, andere Uhrzeit). Er kann nur nicht für die gleiche Tat (die Tat, die er in diesem Moment ausübt) 2 x verurteilt werden.

Gruß
Tina

Was exc damit ausdrücken möchte:

Eine Person wurde wegen einer Straftat x die sie am am 01.01.2001 begangen haben soll verurteilt.

Später wird festgestellt, dass die Person die Straftat nicht begangen hat.

Die Person begeht jetzt die selbe Straftat x am 01.01.2011.

Die Person wird für die zu unrecht erlittene Strafe für das erste Verbrechen entschädigt(finanziell).
Die Person muss noch mal ins Gefängnis für die neue Straftat.

Wenn es sich um ein Delikt hat, dass mit einer Geldstrafe belegt wird, dann erhält man das Geld der ersten zurück und zahlt dann die STrafe für die zweite.

kam mal wieder…
…„Doppelmord“ im Fernsehen?

Gruss HighQ

oT

Was exc damit ausdrücken möchte:

Kannst du Gedanken lesen oder bist du Christians Pressesprecher? :wink:

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Die Simpsons
das erinnert mich an die simpsons Folge, in der einer zu Unrecht im Gefängnis war und wird entlassen. Der Wachmann sagt dann zu ihm:
„sie dürfen jetzt entweder einen Wagen klauen oder mir in die Ei** treten“ …

Wer ist Christian?

‚Ne bis in idem‘
Hallo

„Ne bis in idem“

nennt sich so etwas. Wenn man aber sagt, dass man für ein und dieselbe Tat nur einmal bestraft werden darf, dann meint das buchstäblich ein und dieselbe Tat (also auch zur gleichen Zeit).

guck mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem

Gruss

Iru

Ich denke eher, dass er den Sinn in Christians Antwort erkannt hat.

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Ich finde das ein klein wenig missverständlich. Du suggerierst nämlich, dass Tat eben das meine, was doch wohl jeder ganz klar unter Tat verstehen müsse. Dem pflichte ich insofern bei, als meiner Meinung nach ein halbwegs gesundes Rechtsempfinden verrät, dass die zu Unrecht verhängte Strafe für die Zukunft keinen Freischein gibt. Nicht richtig ist allerdings, dass Tat im strafrechtlichen Sinn immer ein historisches Geschehen meint.

Das Strafrecht kennt vielmehr zwei Tatbegriffe, nämlich einmal den prozessualen, also das historische Geschehen, und zum anderen den materiellen, der für die Konkurrenzen (§§ 52 ff. StGB) wichtig ist.

In gewisser Weise gibt es sogar noch einen dritten Begriff. Denn Ne bis in idem ist ja ein Rechtssatz, der aus der Verfassung abgeleitet wird, genauer gesagt aus Art. 103 III GG. Es ist aber nicht zulässig, vom Begriff der StPO auf den Begriff der GG zu schließen, denn das GG steht im Rang über dem StPO. Allerdings kommt am Ende wohl dasselbe raus (Ausnahmen fallen mir spontan keine ein), so dass man schon sagen kann, dass strafprozess- und verfassungsrechtlicher Begriff hier identisch sind, wenn auch nicht von ersterem auf Letzteren geschlossen werden darf.

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Hallo Benvolio,

Ich finde das ein klein wenig missverständlich.

schade. Meine Absicht war, das möglichst leicht verständlich darzulegen, suggerieren wollte ich nichts.

Dem pflichte ich insofern bei, als meiner Meinung nach ein halbwegs gesundes Rechtsempfinden verrät, dass die zu Unrecht verhängte Strafe für die Zukunft keinen Freischein gibt.

leider haben verschiedene Krimis dazu beigetragen, dass das halbwegs gesunde Rechtsempfinden ziemlich kränkelt und manch einer tatsächlich an den „Freischuss“ glaubt. Wie z.B. dieser Film:
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmord_(Film)

Nicht richtig ist allerdings, dass Tat im strafrechtlichen Sinn immer ein historisches Geschehen meint

stimmt.

Gruss

Iru

Wer ist Christian?

Offizier auf der Bounty. :wink:

Der Mann hat also eine Strafe für eine Tat abgesessen die er
nun nachweislich nicht begangen hat.

Was wäre nun wenn er die Tat für die er unschuldig im Gefängis
saß im Nachhinein begehen würde.

Dem Verurteilten ist es erlaubt, eine Zeitmaschine zu erfinden, dann zum damaligen vermeintlichen Tatzeitpunkt zu reisen und dann diese Tat zu begehen.

Würde er dann nochmal verurteilt werden? was würde passieren?

In der Realität kann man die Tat am 01.01.2009, für die man zu einem Jahr Haft unschuldig verurteilt wurde, völlig unmöglich im Nachhinein begehen.
Somit greift „keine zweifache Bestrafung für ein und dieselbe Tat“ nicht, da eine neue Tat begangen würde.