Unschuldig schwerverletzt - wer macht Abrechnungen

Liebe Leser, es geht um
Eine junge Frau wird nach dem Abi unschuldig schwerstverletzt als Privat versicherter mit Beihilfeberechtigung durch die Mutter.
Verletzte ist nicht in der Lage die Unfallfolgen zu bewältigen, was Meldung bei den Versicherungen und Krankenabrechnungen und Anträge und Überweisungen angeht. Holt sich eine Hilfe, die aber von der gegnerischen Versicherung nicht bezahlt wird.
Ist die gegnerische Versicherung nicht verpflichtet dem Verletzten dies abzunehmen?
Die Heilbehandlungskosten:
Reicht es aus wenn die Versicherung immer mal wieder Abschläge zahlt und die konkrete Abrechnung, was in einem schweren Fall immens aufwändig ist, auch dem Verletzten auferlegt?
Kann einem Schwerverletzten mit Pfegestufe dies zugemutet werden?
Wie wird in der Regel damit umgegangen?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht will dies anhand von Zeitprotokollen und Rechnungen einklagen. Das kann aber noch lange dauern. Die Belastung bleibt bei der Verletzten (und damit eigentlich bei der Mutter, die auch die Pflege übernommmen hat)
MfG Lotti

Guten Tag Lotti,
das was Sie da schreiben, wiegt ohne Zweifel schwer.
Da sich bereits der Rechtsanwalt um Forderungsausgleich bemüht und dafür eine Anspruchsgrundlage anführt, verbietet es sich, hier
weitere Empfehlungen abzugeben. Ob die Forderung greift, wird der Prozess ausweisen. Bis dahin bleibt aus meiner Sicht nur, sich in Geduld zu fassen. Jeder, der einen Schaden erleidet, den er nicht zu verantworten hat, muss diesen bewältigen und über das rein Materielle hinaus mit Belastungen fertig werden. Ob im Einzelfall für diese Mühe
ein in Geld zu fassender Schadensausgleich angemessen und zu leisten ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Das sind Einzelfallentscheidungen.
Gruß
Günther