Unser alter Mercedes 300 - die dritte

Hallo schönen guten Tag,

ich hoffe, Ihr habt alle Weihnachten gut überstanden und viele Geschenke bekommen.

Nun hat sich ein Interessent für das Auto gemeldet, d. h. mein Freund hat es in einer Autobörse  für 2500,00 Euro eingestellt und es kommt morgen einer es ansehen.

Wenn der es kaufen sollte (Liebhaber) auf was müssen wir beim Verkauf achten:

Nummernschilder und der ganze administrative Aufwand, der damit zusammen hängt…
Die Batterie, er springt immer nicht an, bevor wir irgendwo hinfahren, müssen wir vorher die Nacht aufladen. (Ist ein Mangel, n´est-ce pas?). Mein Freund will dem Typen das nicht sagen, aber das ist nicht correct je crois … Dann gibt es Ärger, das ist sicher, und wenn es nicht gesagt wird dann sage ich das dem Mann…

LG

Christiane

Hallo Christiane,

bekannte Mängel sollte man nicht verschweigen. Das kann Ärger geben.

Ansonsten: Auf jeden Fall das Auto nicht zugelassen übergeben, egal was im Vertrag steht. Also entweder vorher Außerbetrieb setzen (das hieß früher mal abmelden) oder ihr trefft euch beim Straßenverkehrsamt.

Dann drücke ich mal die Daumen, dass Du das Auto zum vernünftigen Preis los wirst.

Viel Erfolg dabei
Guido

Hallo Christiane,

Wenn der es kaufen sollte (Liebhaber) auf was müssen wir beim Verkauf achten
Nummernschilder und der ganze administrative Aufwand, der damit zusammen hängt

was die Abmeldung vor der Übergabe betrifft, hat dir „Guido“ ja schon etwas geschrieben. Auch ich würde empfehlen ein Auto niemals zu übergeben solange es noch auf den Verkäufer angemeldet ist.

Viele privaten Verkäufer handeln zwar anders, und versuchen dann sich mit vertraglichen Vereinbarungen vor Schäden zu schützen. Zugegeben, geht das auch meistens gut. Aber zu den Fällen in denen es nicht gut geht, möchtest du bestimmt nicht gehören. Das kann dann unter Umständen richtig Probleme geben und teuer werden. Dieses Risiko kann man umgehen wenn das Fahrzeug übergeben wird ohne dass es auf den Verkäufer zugelassen ist.

Außerdem sollte man alle Vereinbarungen und Aussagen zum Zustand des Wagens wahrheitsgemäß und schriftlich festhalten um hinterer im Fall der Fälle nachweisen zu können was gesagt wurde. Da es eigentlich selbstverständlich sein sollte (mir ist auch bekannt dass das nicht immer so gemacht wird) bei einem Autoverkauf einen schriftlichen Vertrag zu machen, sollte man in diesem Vertrag als Verkäufer darauf achten dass man wirksam die Sachmangelhaftung ausschließt.

Verschiedene Ausführungen von unterschiedlich gestalteten Verträgen kann man sich auch kostenlos aus dem Internet herunter laden, so dass man diese nur noch ausfüllen braucht. Hier mal eine Liste aus der du dir das passende selber heraussuchen kannst.

https://www.google.de/search?q=kfz+kaufvertrag

Nur als Beispiel, nicht als besondere Empfehlung von mir, kannst du dir hier mal anschauen wie so etwas dann ungefähr aussehen kann.

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_…

Die Batterie, er springt immer nicht an, bevor wir irgendwo hinfahren, müssen wir vorher die Nacht aufladen. (Ist ein Mangel, n´est-ce pas?). Mein Freund will dem Typen das nicht sagen, aber das ist nicht correct je crois

Das ist ein Mangel der unbedingt dem Käufer mitgeteilt werden sollte. So etwas zu verschweigen ist nicht nur unfair, sondern könnte richtig teuer werden und unter Umständen könnte der Käufer den Kauf rückgängig machen.

Generell sollte der Verkäufer jeden Mangel der ihm bekannt ist in dem schriftlichen Kaufvertrag aufführen. Nicht nur eine falsche Aussage, sondern auch ein verschwiegener Mangel berechtigt den Käufer dazu „Schadenersatz“ oder unter Umständen Wandlung des Kaufvertrags zu verlangen.

Das hört sich vielleicht etwas umständlich an, aber im Prinzip ist es ganz einfach.

1 Das Auto Probe fahren lassen
2 Bekannte Fehler und Mängel erwähnen
3 Bei der Wahrheit bleiben

Wenn es zum Verkauf kommt

4 Alle Aussagen im Vertrag schriftlich aufführen
5 Angaben über den Käufer per Ausweis ausfüllen
6 Fahrzeug abmelden
7 Bei der Fahrzeugübergabe die Übergabe von Fahrzeug + Papieren + Schlüsseln + Geld bestätigen lassen. Beim Geld zählt der Spruch „Nur Bares ist wahres“ am besten. Auf keinen Fall auf irgendwelchen Schecks oder Versprechungen einlassen.

Gruß
N.N

Hallo artgirl,

auf jeden fall würde ich noch Handschriftlich „Gekauft wie besehen,unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“

Das ist gaaaanz wichtig.

Prost Neujahr.

Gruß
MückeHH

Hallo, an sich ist schon Alles gesagt, Probefahrt eventuelle Mängel besprechen, ( Ihr möchtet ja auch bei einem Kauf nicht besch…en werden),Kaufvertrag alles erwähnen, Gewährleistung ausschliesen, Fahrzeug unbedingt abmelden und sofort bar kassieren.
Gruß

vielen herzlichen Dank an Euch
Hallo, Ihr habt uns sehr geholfen LG Christiane

Hallo,

niemals angemeldet verkaufen, und die Batterie ist nicht Dein Problem… ist eben ein Verschleißteil… und zudem bei gebrauchten VErkäufen durchaus möglich, daß die durch längere Standzeit eben Platt ist… eine neue sollte JEDER Käufer einkalkulieren.

MfG

Frage und Sachstand - Auto hat TÜV Prüfung bestanden - ist bald verkauft
Hallo N.N.

vielen Dank für Ihre angegebenen links en ce qui concerne die Musterverträge für den Verkauf eines Kfz.

Das Auto hat den TÜV bestanden, dann ist doch alles klar oder?

Ich lese in den Musterverträgen Ausschluss Sachmängelhaftung und ich verstehe presque rien also nichts! Da steht geschrieben fett gedruckt …

Wir handeln weder:

grob fahrlässig - sind wir nicht
auch nicht verletzen von Pflichten - was haben wir für Pflichten?
auch haben wir keine Erfüllungsgehilfen -ein Freund hat uns geholfen einen Käufer zu finden.

bite um Erklärung, muss das geschrieben werden in unseren Vertrag? Was soll das?

Es geht weiter…

Gefährdung von Leben, Köper und Gesundheit? comment? ca ceut dire???

Wir wollen einfach nur ein Auto verkaufen:smile:

LG

Christiane