Hallo Christiane,
Wenn der es kaufen sollte (Liebhaber) auf was müssen wir beim Verkauf achten
Nummernschilder und der ganze administrative Aufwand, der damit zusammen hängt
was die Abmeldung vor der Übergabe betrifft, hat dir „Guido“ ja schon etwas geschrieben. Auch ich würde empfehlen ein Auto niemals zu übergeben solange es noch auf den Verkäufer angemeldet ist.
Viele privaten Verkäufer handeln zwar anders, und versuchen dann sich mit vertraglichen Vereinbarungen vor Schäden zu schützen. Zugegeben, geht das auch meistens gut. Aber zu den Fällen in denen es nicht gut geht, möchtest du bestimmt nicht gehören. Das kann dann unter Umständen richtig Probleme geben und teuer werden. Dieses Risiko kann man umgehen wenn das Fahrzeug übergeben wird ohne dass es auf den Verkäufer zugelassen ist.
Außerdem sollte man alle Vereinbarungen und Aussagen zum Zustand des Wagens wahrheitsgemäß und schriftlich festhalten um hinterer im Fall der Fälle nachweisen zu können was gesagt wurde. Da es eigentlich selbstverständlich sein sollte (mir ist auch bekannt dass das nicht immer so gemacht wird) bei einem Autoverkauf einen schriftlichen Vertrag zu machen, sollte man in diesem Vertrag als Verkäufer darauf achten dass man wirksam die Sachmangelhaftung ausschließt.
Verschiedene Ausführungen von unterschiedlich gestalteten Verträgen kann man sich auch kostenlos aus dem Internet herunter laden, so dass man diese nur noch ausfüllen braucht. Hier mal eine Liste aus der du dir das passende selber heraussuchen kannst.
https://www.google.de/search?q=kfz+kaufvertrag
Nur als Beispiel, nicht als besondere Empfehlung von mir, kannst du dir hier mal anschauen wie so etwas dann ungefähr aussehen kann.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_…
Die Batterie, er springt immer nicht an, bevor wir irgendwo hinfahren, müssen wir vorher die Nacht aufladen. (Ist ein Mangel, n´est-ce pas?). Mein Freund will dem Typen das nicht sagen, aber das ist nicht correct je crois
Das ist ein Mangel der unbedingt dem Käufer mitgeteilt werden sollte. So etwas zu verschweigen ist nicht nur unfair, sondern könnte richtig teuer werden und unter Umständen könnte der Käufer den Kauf rückgängig machen.
Generell sollte der Verkäufer jeden Mangel der ihm bekannt ist in dem schriftlichen Kaufvertrag aufführen. Nicht nur eine falsche Aussage, sondern auch ein verschwiegener Mangel berechtigt den Käufer dazu „Schadenersatz“ oder unter Umständen Wandlung des Kaufvertrags zu verlangen.
Das hört sich vielleicht etwas umständlich an, aber im Prinzip ist es ganz einfach.
1 Das Auto Probe fahren lassen
2 Bekannte Fehler und Mängel erwähnen
3 Bei der Wahrheit bleiben
Wenn es zum Verkauf kommt
4 Alle Aussagen im Vertrag schriftlich aufführen
5 Angaben über den Käufer per Ausweis ausfüllen
6 Fahrzeug abmelden
7 Bei der Fahrzeugübergabe die Übergabe von Fahrzeug + Papieren + Schlüsseln + Geld bestätigen lassen. Beim Geld zählt der Spruch „Nur Bares ist wahres“ am besten. Auf keinen Fall auf irgendwelchen Schecks oder Versprechungen einlassen.
Gruß
N.N