Unser Bauaushub wurde nach Fuhren abgerechnet

… und nicht nach Aufmaß, so ergeben sich sehr viel höhere Kosten. Nun habe ich erfahren, dass nach VOB nur nach Aufmaß abgerechnet werden darf- stimmt das? Hat jemand ähnliche Probleme?

Sofern die VOB Teil C DIN 18300 vertraglich vereinbart ist, ist die Aushubleistung an der Entnahmestelle zu ermitteln (Volumen der erstellten Baugrube, entweder nach Zeichnung, oder Aufmaß vor Ort).
Entsorgung von Aushub wird i. d. R. nach Gewicht abgerechnet (Wiegeschein der Deponie).

Grundsätzlich schwer etwas zu sagen ohne Hintergrundwissen über die Vertragsverhältnisse zu haben.
Es wäre zu klären, was war vereinbart, wie die Transportleistung zur Deponie vergütet wird. Gibt es ein Leistungsverzeichnis, das darüber was aussagt? Wer ist Auftraggeber? Was ist gem. Auftrag geschuldet?
Handelt es sich um schlüsselfertiges Bauen? Was steht in der Baubeschreibung? Gibt es einen beauftragten Architekten/Bauleiter?

Fragen über Fragen…

… und nicht nach Aufmaß, so ergeben sich sehr viel höhere
Kosten. Nun habe ich erfahren, dass nach VOB nur nach Aufmaß
abgerechnet werden darf- stimmt das? Hat jemand ähnliche
Probleme?

Hallo,

etwas spät - war im Urlaub.

Nach VOB muss prüfbar abgerechnet werden, ob nun m3 oder Fuhren als Maß herangenommen wird ,sollte vorher geklärt werden. Man empfiehlt in der VOB Aufmaß, aber auch Fuhren kann man „Aufmessen“.

… und nicht nach Aufmaß, so ergeben sich sehr viel höhere
Kosten. Nun habe ich erfahren, dass nach VOB nur nach Aufmaß
abgerechnet werden darf- stimmt das? Hat jemand ähnliche
Probleme?