Unser Haus wird wegen Scheidung verkauft ,Käufer sind auch schon gefunden

Die Käufer wollen nun das ich am besten Morgen schon ausziehe ,eine Wohnung habe ich bisher noch nicht gefunden ,obwohl ich schon lange bevor wir das Haus verkaufen wollten, eine Wohnung zu suchen begonnen habe.
Sie wollen mir einen Vorschuss von 5000 Euro auf ein Treuhandkonto einzahlen
Ich soll dann diese Summe erhalten wenn ich eine Wohnung gefunden hätte .
Und erstmal einen Vorverkaufsvertrag abschliessen
Ich möchte aber meine mir gesetzlich zustehende Hälfte bei Vertragsabschluss sofort
da ich vorhabe mir eine kleine Wohnung zu kaufen
Dürfen die Käufer mir so eine kurze Frist überhaupt geben?
Kann ich den Vorschuss erhöhen und sofort verlangen?

Sie erwarten das ich spätestens zum 01.05 raus bin ,hatte vergessen dies zu erwähnen

Hallo

Wenn du dem zustimmst, dürfen sie das wohl. Wenn nicht, dann dürfen sie es nicht.

Ich glaube, die Frage ist eher, ob der Ex-Mann verlangen kann, dass du unter solchen Umständen verkaufst. Kann das sein?

Mit Hausverkäufen kenne ich mich in Wirklichkeit nicht aus, fände es aber logisch.

Viele Grüße

Ich stimme dem ja nicht zu und ich weis echt nicht wie ich mich verhalten soll .mein Ex steht im Grundbuch

Hallo,

Das macht es nicht einfacher.
Steht er allein im Grundbuch? Oder Ihr beide? Oder was?
Und wer wohnt da? Nur Du?

Die ganze Sache muss sowieso über einen notariellen Vertrag gemacht werden. Dort wäre „alles“ zu regeln. Und dort solltest Du die entsprechende Beratung bekommen.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo

Hm, hast du denn eigentlich noch eine Wahl? Sind es schon Käufer, oder sind es bisher erst potentielle Käufer? - Also, ist der Kaufvertrag schon abgeschlossen?

Der bisherige Eigentümer hat anscheinend nicht solche Rechte und Kündigungsfristen wie ein Mieter. Es geht hier bei diesem Link zwar um eine Zwangsversteigerung, aber ich vermute, dass das keinen Unterschied ausmacht:


Da ist die Rede davon, dass man dem bisherigen Bewohner 1-4 Wochen zugestehen muss, die Wohnung oder das Haus zu räumen.

Kannst du dir aufgrund des Hausverkaufes und der dadurch zu erwartenden Einnahme nicht einen Kredit nehmen und diese Einnahme als Sicherheit für den Kreditgeber anbieten? Dann könntest du dir doch eine Wohnung kaufen. - Oder biete den Käufern eures Hauses die Hälfte der Kosten des Kredites (Zinsen, Provision u.ä.) als Nachlass an, wenn sie vorher zahlen, so dass du den Kredit nicht nehmen müsstest.

Viele Grüße

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Servus,

die Sache mit der Vertragsfreiheit ist Dir aber schon bekannt? Wer ein Haus verkauft und dem Käufer zusichert, dass da eben zum BNL-Übergang niemand drin wohnt, muss sich daran halten; umgekehrt wäre jemand, der ein Haus mit Bewohner ohne Mietvertrag kauft, mit dem Klammerbeutel gepudert.

Hier geht es übrigens um den geschiedenen Ehemann, der verkauft, und seiner Ex-Gattin über vier Monate für die Suche nach einer neuen Wohnung Zeit lässt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

da frage ich mich dann doch, wie man vor diesem Hintergrund auf den Gedanken kommt, sich zu diesem doch recht speziellen rechtlichen Thema zu äußern.

Gruß
C.

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Er steht zwar alleine im Grundbuch aber dadurch das dieses Haus zur Hälfte mein Erbe war und wir den anderen Erben auszahlen und renovieren mussten,habe ich dem Ex meine Hälfte als eheliche Zuwendung überlassen.(die Bank hat uns dazu geraten das er alleine den Kredit bezahlt und er alleine im Grundbuch steht ,da ich damals arbeitslos war).Ich möchte nur etwas mehr Zeit um eine Wohnung zu finden und gerade weil ich mir eine kleine Wohnung eventuell kaufen möchte gleich meine Hälfte auf einmal

Warum schreibst Du dann irgendwas, was im Zweifel GENAU NIEMANDEM hilft?

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Tja, da Du selber eine Wohnung suchst, kannst Du Dir ja mal überlegen, ob Du dem Verkäufer dieser Wohnung schon mal die Hälfte des Kaufpreises bezahlen möchtest, während seine zukünftige Ex-Frau noch in der Hütte wohnt, ohne daß es einen (gekündigten) Mietvertrag gäbe.

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Aus der Fragestellung geht der aktuelle Stand der Dinge nicht hervor. Ist bereits ein notarieller Kaufvertrag/Vorvertrag unterschrieben worden, oder ist der noch in Verhandlung? Auf welcher Grundlage soll die nicht eingetragene „Miteigentümerin“ hier Geld aus dem Verkauf erhalten?

Ein bereits geschlossener Vertrag ist zu erfüllen! Ein noch in Verhandlung befindlicher Vertrag kann von den Parteien recht frei gestaltet werden. Besonderheit hier allerdings, dass die nicht eingetragene „Miteigentümerin“ vermutlich gerade eben nicht Partei des Vor-/Kaufvertrages ist, sondern eher Drittbegünstigte. Und deren Einflussnahmemöglichkeiten sind recht begrenzt, wenn es hier keine Besonderheiten (z.B. Scheidungsfolgenvereinbarung o.ä.) gibt.

Genau das ist mir auch nicht klar. Wer verkauft das Haus denn, sprich: wer steht als Eigentümer im Grundbuch?
Beim Angebot eines Vorverkaufsvertrages müsstest Du eigentlich auch mit drin stehen. Wenn nicht, hast Du vergleichsweise schlechte Karten. Kann aber auch sein, dass Du mit Deinem Mann irgendeinen Vertrag abgeschlossen hast, der das etwas komplizierter macht.
Ich bin nicht Jurist. Dennoch fehlen mir für eine grobe Einschätzung Angaben über die pure Sachlage.

Das sieht so sus, als solltest Du Dich a) schleunigst auf die Suche nach einer Mietwohnung machen ( kann ja auch Zwischenstadium sein), b) einen gescheiten Anwalt suchen und c) aufhören, vom Optimum zu träumen.
Das Leben ist halt manchmal etwas böse mit einem, man kommt da aber durch.
Viel Glück.

Um die Fragestellerin auf einen eventuell anderen Gedanken zu bringen. Dass nämlich die Käufer mit ihrem Problem vermutlich nichts zu tun haben und ihr gegenüber zu nichts weiter verpflichtet sind. - Scheint ja auch zu stimmen.

Wissen wir denn so genau, ob das Haus überhaupt schon verkauft ist, und wenn ja, was dem Käufer zugesichert wurde?

Servus,

wir wissen sicher, dass das Haus noch nicht verkauft worden ist - sonst wäre es Angelika ja schon aufgefallen, dass nur der Eigentümer ein Haus verkaufen kann und dass sie mit ihren eventuellen schuldrechtlichen Ansprüchen gegenüber diesem keinerlei Einwirkung auf den Verkauf nehmen kann.

Wer in aller Welt wäre so strunzdumm, einige hundert k€ für ein Objekt hinzulegen, das weder für Selbstnutzung noch zum Vermieten geeignet ist, sondern schlicht für gar nichts, weil jemand mietfrei darin wohnt?

Es ist vollkommen klar, dass der Eigentümer das Haus leer, ohne geschiedene Gattin oder sonst irgendjemand drinne, verkaufen wird.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

und ist damit alleiniger Eigentümer des Hauses, kann also mit dem Haus machen, was er möchte.

Es ist ein verbreiteter Irrtum, die Eintragungen im Grundbuch dienten irgendeiner Verzierung und im übrigen der Bereicherung der pösen, pösen Notare, während man ganz unabhängig davon das Haus „in Wirklichkeit“ „auf irgendjemanden laufen“ lassen könnte. Das stimmt nicht. Wer Eigentümer eines Hauses ist, richtet sich danach, was in der ersten Abteilung des Grundbuchs zu diesem Blatt eingetragen ist.

All die anderen Geschichten, die Du da erzählst, betreffen schuldrechtliche Angelegenheiten zwischen Dir und dem geschiedenen (??) Gatten. Ich frage mich übrigens, ob eine Scheidung überhaupt erfolgt ist - die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens purzelt jedenfalls wie Kraut und Rüben in der Gegend herum.

Kurz: Wenn man ein Haus oder einen Anteil daran verkaufen will, ist erste Voraussetzung dafür, dass das Haus oder der Anteil daran einem gehört. Das ist hier nicht gegeben. Rechne also damit, dass Dein möglicherweise geschiedener Gatte als Eigentümer mit dem Haus verfährt, wie er es für sinnvoll und nützlich hält.

Über vier Monate sind übrigens eine recht komfortable Zeit, um eine Wohnung zu finden. Kein Richter wird Dir abnehmen, dass Du dringend auch im Mai weiterhin in dem Haus wohnen musst, weil fünf Monate für die Suche einer Wohnung eine unzumutbar kurze Zeit wären.

Dass eine mehr oder weniger kurze Zeit zwischenfinanziert werden muss, wenn man von Eigentum in Eigentum umzieht, ist nicht so ganz selten. Dass es dabei um sehr hohe Anteile des Kaufpreises geht, ebenfalls. Um für diese Situation eine geeignete Finanzierung zu stricken, solltest Du reden mit:

  • dem jetzigen Eigentümer des Hauses, der es verkaufen will
  • dem Verkäufer der künftigen Wohnung, der nicht in dieser Eigenschaft, sondern in der Eigenschaft als geschiedener Ehegatte irgendeinen Betrag x im Rahmen der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens schulden wird
  • der eigenen Bank und eventuell noch anderen Banken
  • eventuell einem Anwalt für Familienrecht

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht kann sie über ihren Ex-Mann Einfluss nehmen?
Und auf eine Frist bis Anfang Mai scheinen sie sich ja einlassen zu wollen.

Auf jeden Fall nicht, solange sie glaubt, sie hätte irgendetwas von oder an dem Haus zu verkaufen.

Und auch nicht so gut, wenn sie gleichzeitig den Erlös aus dem Verkauf möglichst früh haben möchte, aber gleichzeitig Wert darauf legt, dass möglichst gar nicht verkauft wird. Das eine geht nämlich nicht ohne das andere.

Schöne Grüße

MM

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