Unser Sohn ist 19 Jahre alt und Schüler. Wir

… sind beide unterhaltpflichtig. Doch ich bin seit Jan arbeitslos und wegen dem Selbstbehalt liege ich nun weit darunter. Kann mein Sohn jetzt mehr Unterhalt von seinem Vater verlagen?

Kinder, die sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil leben, werden bei der Unterhaltspflicht (erstmal) noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres den minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig und
müssen für den Unterhalt aufkommen. Sie haften für den Unterhalt anteilig nach ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen

Der Vater wird nur nach seinem Verdienst den Unterhalt zahlen müssen! Der Volljährige Sohn muss dann eventuell zum Amt gehen und dort sich den Rest holen. Wenn der Vater aber schon eine summe XXX zahlt, wird die natürlich verrechnet mit der Unterhaltzahlung des Vaters und ob dann was noch übrig bleibt ist offen.
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) müsste € 299,- sein.

Info:
Jeder Elternteil schuldet maximal den Unterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle ergeben würde, wenn er alleine Unterhalt nach seinem Einkommen zahlen müsste. Man muss also immer eine Kontrollrechnung machen.
Gruß schnappi

keine ahnung

… sind beide unterhaltpflichtig. Doch ich bin seit Jan
arbeitslos und wegen dem Selbstbehalt liege ich nun weit
darunter. Kann mein Sohn jetzt mehr Unterhalt von seinem Vater
verlagen?