Unsere Firma Schließt aus Altersgründen!

Hallo,
soweit es mir bekannt ist hast Du keinen rechtsanspruch.

Habe nochmal nachgesehen. Bei Kündigungen besteht ein Anspruch auf Abfindung, wenn diese sozial ungerechtfertigt ist (http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html) Da es sich hier aber um dringende betriebliche Erfordernisse handelt (die Firma wird geschlossen) und keine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung möglich ist (die Firma wird geschlossen), besteht kein Anspruch auf Abfindung. Sonst käme $1a zur Anwendung (http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html). Dort ist die Höhe der Abfingund in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit geregelt.

Also in Summe keine andere Aussage als bei der ersten Antwort, aber fundierter. :smile: