Unsere Firma Schließt aus Altersgründen!

Hallo,

mein Chef schließt seine Firma aus Altersgründen, einen Nachfolger gibt es nicht.

Ich habe dort 12 Jahre gearbeitet, gibt es da eine Abfindung oder wie wird so etwas geregelt?

Danke, für eure Hilfe

Hallo liebe/r Fragesteller/in,
die Antwort fällt leider kurz und brutal aus. Wenn die Firma aus betriebsbedingten Gründen ganz oder teilweise den Geschäftsbetrieb einstellen muss, hast Du keinen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es gibt einen für Euch geltenden Tarifvertrag oder mit dem BR aufgestellten Sozialplan, der solche Zahlungen vorsieht.
Viele Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche
Michael

Hallo,
mein Mann kann Ihnen leider nicht antworten, er liegt z.Zt. im Krankenhaus.
Gruß
Ingrid Kühn

hallo

Grundsätzlich gibts da wohl eher keine abfindung. Wenn der chef die kündigungsfristen korrekt eingehalten hat und einstellige mitarbeiterzahl existiert, kommt wohl auch kein sozialplan in frage. Freiwillig kann der chef natürlich zahlen was immer er mag. Ich würde ihn einfach mal im richtigen moment

Danke, für Ihre schnelle Antwort, bin Froh das es mich nicht Betrifft.Frage war für eine Freundin.

Trotzdem Danke und Gute Besserung

Danke für Ihre Hilfe

Hallo,

rechtlich ist da leider nicht viel zu machen. Wenn das Unternehmen geschlossen wird und es keine Nachfolge gibt, kann der Arbeitgeber kündigen und muss keine Abfindung zahlen. Kündigt er nicht rechtzeitig haben Sie noch eine Chance auf eine Abfindung. Ansonsten bleibt nur eine Zahlung aus „Kulanz“.
Gruß
Martin

Hallo,
das ist natürlich schade.
Was eine Abfindung anbelangt, ist festzustellen: kann er aber muss er nicht.
Wenn ihr Chef allerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen nicht einhält könnte m.E. ein Anspruch auf einer Abfindung bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Vielen vielen Herzlichen Dank, für Ihre schnelle Hilfe!

Abfindung nicht zwingend gegeben in einem solchen Fall,
einfach mal den Chef ansprechen.
LG

Hallo,
nein, eine Abfindung gibt es da leider nicht. Bei Kündigungen besteht auch sonst nich automatisch ein Anspruch auf Abfindung. Sie wird häufig gezahlt, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.
Lass dir ein gutes Zeugnis ausstellen, das hilft weiter als eine Abfindung!

mein Chef schließt seine Firma aus Altersgründen, einen
Nachfolger gibt es nicht.

Ich habe dort 12 Jahre gearbeitet, gibt es da eine Abfindung
oder wie wird so etwas geregelt?

Danke für die schnelle Hilfe

Hallo Anfragender,

da ich in dieser Form kein Anwalt bin und auch keine anwaltliche Beratung durchführen darf, kann und werde ich Ihnen keine Anwort geben. Folgenden Link kann ich aber zur Klärung beifügen:
http://www.123recht.net/Betriebsaufgabe-Werden-Abfin…

Grüße

Hallo,

eine Abfindung ist laut § 1a KschG nur möglich, wenn der Arbeitgeber Sie dringlich wegen betrieblichen Gründen kündigt. Kommt nun darauf an, mit was für einer Kündigungsfrist Sie entlassen werden. Wenn Sie die volle Kündigungsfrist erhalten, dann haben Sie keinen Anspruch. Abfindungen sind meist eine reine Verhandlung mit dem Arbeitgeber und ist nicht immer so eindeutig voraussehbar.

MfG

Hallo,

einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung aufgrund einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung existiert grundsätzlich nicht.

Es gibt aber Umstände die zur Zahlung einer Abfindung führen können.

  1. Sie erhalten eine Abfindung, wenn Ihr Betriebsrat im Zuge einer Betriebsschliessung
    und den damit zusammenhängenden Kündigungen mit dem Arbeitgeber einen sog. Sozialplan vereinbart hat.
    Existiert eine Arbeitnehmerinterssenvertretung ( Betriebsrat ) in Ihrem Betrieb nicht, oder wird ein Sozialplan mit dem Arbeitgeber nicht vereinbart, so gehen Sie in der Regel leer aus, es sei denn Punkt 2 kommt zum tragen.

  2. Die letzte Chance eine Abfindung zu erhalten besteht darin zu prüfen ob Ihre Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt war.
    Auch Formfehler bei der Erteilung einer Kündigung können zur Unwirksamkeit und somit im Rahmen einer Kündigungschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht durch Urteil, oder im Wege eines Vergleiches zu einer Abfindung führen.

Möglicherweise bedankt sich der Chef für Betriebstreue aber freiwillig! Allerdings sollte man ihn hierzu auch ansprechen.

Alles Gute und schöne Grüße

Holger

leider im urlaub

Danke,
für Ihre schnelle Hilfe!

Hallo,
er muss fristgerecht kündigen. D.h. bei 12 Jahren = 5 Monate zum Monatsende. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr bleiben allerdings unberücksicht.
Eine Abfindung ist freiwillig. Ein Anspruch darauf besteht leider nicht.

Hallo Ignatz,

leider ist die Schließung des Unternehmens ein sog. betriebsbedingter Kündigungsgrund. Niemand kann gezwungen werden, weiter zu machen. Und wenn Ihr Chef diesen Grund - altersbedingtes Ende - hat, dann sind die deswegen ausgesprochenen Kündigungen rechtmäßig. Und wenn die Kündigungen rechtmäßig sind, bekommen Sie leider keinen Cent Abfindung. In diesem Fall würde allein ein Betriebsrat helfen, der diese Betriebsänderung (= Betriebsschließung) durch einen Sozialplan mit Abfindungen abfedert. Wenn es diesen aber auch nicht gibt, gibt es gar nichts.

Ich bedauere, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können.

Alles Gute!
Ivailo Ziegenhagen

PS: Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.