Person A hat vor vielen Jahren eine kleine Wohnung in einem Zinshaus als Anlageobjekt gekauft.
Die damalige Hauseigentümerin hat im Laufe der Jahre weitere Wohnungen verkauft, bis sie selbst nur noch ca 48% Hausanteil besaß (gemessen an der Wohnfläche).
Vor kurzem hat diese Hauseigentümerin ihren 48%igen Hausanteil vekauft.
Der „angebliche Käufer“ hat eine Miteigenümerversammlung einberufen und sich als Käufer mit großen Ambitionen vorgestellt.
Unter anderem ist geplant:
die komplette Fassade inkl. Wärmedämmung,
neue Türen, Stiegenhaus, Klingelanlage und vieles mehr.
Nun ist der neue Käufer nicht sehr „vertrauenserweckend“ und Person A (derjenige mit der kleinen Wohnung) hat ein wenig nachgeforscht.
Fakt ist:
Der „angelbliche“ Käufer scheint nirgends auf.
gekauft hat den Hausanteil eine kleine gmbh die laut öffentlicher Bilanz im Jahr 05 nix als Schulden angehäuft hat. Für die Jahre 06 bzw. 07 gibt es noch gar keine Bilanz.
Als Geschäftsführer/Gesellschafter/Zeichnungsberechtigter usw ist eine Frau X angeführt (Firmenbuch).
Diese hat auch den Kaufvertrag unterschrieben.
Frau X hat €150000 bezahlt und gleichzeitig (laut Grundbuch) ihren Hausanteil mit €175000 belastet.
Auf einer Miteigentümerversammlung wurde der „angebliche“ Käufer darauf angesprochen (er will unbedingt die Hausverwaltung…weil er vieles (geplante Arbeiten) schwarz machen möchte bzw. durch Arbeiter aus Rumänien/Bulgarien erledigen möchte).
Er legte eine Generalvollmacht über die Frau X vor, sagte das es keinem was angehe wie er sich den Kauf finanziert und das es niemanden zu interessieren habe wer diese Frau X eigentlich ist.
Er gab offen zu, dass Frau X lediglich als Strohmann tätig ist, da er nicht mit dieser gmbh in Zusammenhang gebracht werden möchte.
Andere Miteigentümer sahen darin kein Problem und machten ihn zum Hausverwalter.
Die Frage ist jetzt:
Kann die neue Hausverwaltung Kredite auf alle Hauseigentümer aufnehmen.
Wenn Arbeiten vergeben werden und die erwähnte gmbh geht pleite, sind dann die anderen Miteigentümer zu Zahlungen verpflichtet?
Gibt es hier noch irgendwelche Gefahren auf die man achten sollte…
Auf einer Miteigentümerversammlung wurde der „angebliche“
Käufer darauf angesprochen (er will unbedingt die
Hausverwaltung…weil er vieles (geplante Arbeiten) schwarz
machen möchte bzw. durch Arbeiter aus Rumänien/Bulgarien
erledigen möchte).
Zeig ihn halt deswegen an. Ich finde diesen seltsamen Käufer nämlich absolut nicht vertrauenserweckend, und ich würde nicht wollen, dass er mein Geld ausgibt - übrigens unabhängig davon, woher seine Arbeiter kommen. Aber bei Schwarzarbeit hast du doch etwas gegen ihn in der Hand.
Wenn nämlich diese eine Sache geprüft wird, dann kommt da vielleicht noch viel mehr ans Tageslicht, was einige wohl lieber im Dunkeln gelassen hätten. Jetzt kannst du noch handeln, jetzt hat er noch kein Geld ausgegeben.
Aber ich hoffe, du bist dir sicher, was du sagst. Nicht dass du sonst eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals hast.
Er legte eine Generalvollmacht über die Frau X vor, sagte das
es keinem was angehe wie er sich den Kauf finanziert und das
Da hat er recht.
es niemanden zu interessieren habe wer diese Frau X eigentlich ist.
Auch das stimmt.
Kann die neue Hausverwaltung Kredite auf alle Hauseigentümer aufnehmen.
Natürlich nicht.
Wenn Arbeiten vergeben werden und die erwähnte gmbh geht
pleite, sind dann die anderen Miteigentümer zu Zahlungen verpflichtet?
Wenn die Hausverwaltung Aufträge vergibt, haftet die Eigentümergemeinschaft gesamtschuldnerisch. D.h. wenn ein Eigentümer seinen Anteil nicht leisten kann, wird dieser auf die anderen Eigentümer umgelegt.
Wenn Arbeiten vergeben werden und die erwähnte gmbh geht
pleite, sind dann die anderen Miteigentümer zu Zahlungen verpflichtet?
Wenn die Hausverwaltung Aufträge vergibt, haftet die
Eigentümergemeinschaft gesamtschuldnerisch. D.h. wenn ein
Eigentümer seinen Anteil nicht leisten kann, wird dieser auf
die anderen Eigentümer umgelegt.
mit anderen Worten, er lässt das Haus prächtig sanieren, kann selbst nicht zahlen, lässt dann die anderen Eigentümer zahlen und verkauft anschließend seinen nun höherwertigen Anteil mit Gewinn und macht sich wieder aus dem Staub.
Und die anderen Eigentümer haben nun außer ihren eigenen auch seine Kosten an der Backe.
du schreibst:
…Wenn die Hausverwaltung Aufträge vergibt, haftet die Eigentümergemeinschaft gesamtschuldnerisch. D.h. wenn ein Eigentümer seinen Anteil nicht leisten kann, wird dieser auf die anderen Eigentümer umgelegt…
also genau sowas habe ich befürchtet:wink:
trifft das auch auf Österreich zu?
mir war bislang nur bekannt, dass beispielsweise die Grundsteuer eine Solidarsteuer ist und von allen getragen wird wenn einer ausfällt.
ich dachte, wenn er nicht zahlen kann würden halt die Handwerker auf diesen Teil der Gage verzichten müssen…
mit anderen Worten, er lässt das Haus prächtig sanieren, kann
selbst nicht zahlen, lässt dann die anderen Eigentümer zahlen
und verkauft anschließend seinen nun höherwertigen Anteil mit
Gewinn und macht sich wieder aus dem Staub.
Nö. Wenn er mit Gewinn verkauft, hat er auch Geld zum Bezahlen - denn natürlich können sich die anderen Eigentümer das Geld bei ihm zurückholen.
Gruß
loderunner (ianal)
Auf einer Miteigentümerversammlung wurde der „angebliche“
Käufer darauf angesprochen (er will unbedingt die
Hausverwaltung…weil er vieles (geplante Arbeiten) schwarz
machen möchte bzw. durch Arbeiter aus Rumänien/Bulgarien
erledigen möchte).
Setze in diesen Text alle Real existierenden Namen und Firmen ein, schicke dies an das zuständige Finanzamt.
Ich kenne sowas aus meiner persönlichen Erfahrung.
Diese Art „mit Strohmann“ und anschließend komplett schwarz sanieren (bzw. optisch aufpäppeln, glaub man ja nicht, das würde umfassend und gut gemacht!) erlebe ich selber oft.
also genau sowas habe ich befürchtet:wink:
trifft das auch auf Österreich zu?
Sorry, darauf habe ich nicht geachtet. Die österreichische Rechtslage kenne ich nicht.
ich dachte, wenn er nicht zahlen kann würden halt die
Handwerker auf diesen Teil der Gage verzichten müssen…
Warum sollte der Handwerker das Risiko tragen ? Er bekommt von einem Verwalter einen Auftrag, also bezahlt der Verwalter auch die Rechnung. Woher dieser das Geld bekommt, kann dem Handwerker egal sein.