unseriöse Internetbestellungen

Gibt es Möglichkeiten gegen unseriöse Internetfirmen, die falsche (minderwertige)Ware liefern, Geld nicht zurückerstatten, Ware nicht zurücknehmen (sich durch Anrufbeantworter und automatische mails verleugnen lassen bzw. nicht erreichbar sind)vorzugehen bzw. diese anzuzeigen, auch um andere vor Schaden zu bewahren?

Können irgendwo negative Bewertungen, Warnungen oder Anzeigen vorgenommen werden, damit nicht ständig weiterer Schaden entsteht? Kann man seine Kreditkartenabbuchung rückgängig machen?

Gibt es Möglichkeiten gegen unseriöse Internetfirmen, die
falsche (minderwertige)Ware liefern, Geld nicht
zurückerstatten, Ware nicht zurücknehmen (sich durch
Anrufbeantworter und automatische mails verleugnen lassen bzw.
nicht erreichbar sind)vorzugehen bzw. diese anzuzeigen, auch
um andere vor Schaden zu bewahren?

Es gibt diverse Foren im Internet, in denen Nutzer über Erfahrungen mit Firmen berichten.
Desweiteren gibt es zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen. Je nachdem was im konkreten Fall angebracht ist.

Können irgendwo negative Bewertungen, Warnungen oder Anzeigen
vorgenommen werden, damit nicht ständig weiterer Schaden
entsteht? Kann man seine Kreditkartenabbuchung rückgängig
machen?

Prinzipiell ja. Ob das in Deinem Fall möglich ist kann Dir das kartenausgebende Unternehmen (z.B. die Bank) sagen.

Grüße
Kaj

Hallo Kai!
Danke für deine Antwort.

Ich habe von folgendem Fall gehört:

Der Verkäufer hat 6 Wochen einen Artikel nicht geliefert. Dann hat er einen falschen Artikel geschickt, der nur 1/3 des Wertes der Kreditkartenabbuchung wert ist.

Die Firma hat einen Anrufbeantworter geschaltet, antwortet jedoch auf wiederholte Mitteilungen nicht. Auf ihrer Homepage verbittet sie sich die unfreie Rücksendung der Ware. Rücksendung sei nur gegen Abholung eines von ihr beauftragten Paketunternehmens möglich.

Jede Kontaktaufnahme - auch per e-mail - wird ignoriert bzw. mit einer Standard-mail (wegen Umzugs Lieferung vorübergehend nicht möglich).

Die Ware kann also nicht einmal zurückgeschickt werden. Es handelt sich um eine Kreditkartenabbuchung von 160 €, die nicht erstattet wird.

Eine Paketzusendung würde noch einmal 7 € betragen, die will man natürlich nicht auch noch investieren bzw. die 55 € für die falsch gelieferte Ware mit der Rücksendung verlieren.

Wie kann man sich in einem Fall verhalten, wo der Verkäufer jeglichen Kontakt abblockt?

gruß
Maria

Der Verkäufer hat 6 Wochen einen Artikel nicht geliefert. Dann

hat er einen falschen Artikel geschickt, der nur 1/3 des
Wertes der Kreditkartenabbuchung wert ist.

Schon mal mit ner Strafanzeige wegen Betrugs versucht?

hallo!
So eine Strafanzeige wegen Betrugs wäre sicher sehr zeitaufwendig und wahrschein wenig erfolgversprechend. Auf jeden Fall aber eine Überlegung wert.

Habe gehört, dass man die Kreditkartenabbuchung bei der Bank reklamieren kann. Eine kurze Schilderung des Falls bei der Bank und diese leitet dann die Reklamation weiter. Kostet so etwas womöglich etwas?

Die minderwertige Falschlieferung - die beiliegende Rechnung beläuft sich auf 160 €, den Wert der bestellten Ware - könnte nur auf eigene Rechnung zurückgesandt werden oder man riskiert die Annahmeverweigerung und entstehen nur noch zusätzliche Kosten, was man vermeiden möchte.

Wenn die Ware andererseits behalten wird, verpasst man da nicht Rückgabefristen?

Gruß
Maria