guten tag liebe Rechtsverstaendigen,
meine frage bezieht sich auf folgendes: In letzter Zeit kursieren immer mehr mails die darauf abzielen Menschen zu gewinnen die bereit sind als Geldtransmitter zu fungieren (meist geht es hier darum, das Geld das illegal bezogen wurde ueber solche Mittelskonten reinzuwaschen, so das die Konten der Mittelsmaenner rechtlich belangbar bezueglich der betrogenen Personen, die Konten der Taeter aber nicht belangbar sind). Vor allem wird diese Art der Geldwaesche fuer illegal abgebuchtes Geld von durch phishing gekaperten Konten benutzt.
Man stelle sich vor, Taeter A hat von einem Konto des Opfers B Geld abgebucht, und ueberweist es an Mittelsmann C. Dieser aber sendet das Geld nicht weiter.
Meine Fragen sind nun folgende:
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Mittelsmann C weiss nichts von der Illegalitaet, hat aber einen Vertrag mit Taeter A, der ihn verpflichtet das Geld das er von Taeter A erhaelt an ein best. konto weiterzuueberweisen. Macht sich Mittelsmann C gegenueber Taeter A strafbar wenn er seinen Vetrag nicht efuellt?
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Angenommen, es bilde sich eine Personengruppe D, diese wuerde sich zur Aufgabe machen, solche hinterlistigen Machenschaften (Kontodaten phishen) zu blockieren indem Sie solche mails beantworten, und einen scheinvertrag mit den Taetern mit gefaelschten nicht existenten Kontodaten eingehen, machen diese sich dann strafbar?
Vielen Dank fuer die Antworten im voraus
gruss joshua
Unseriöse Menschen
Hallo Joshua,
interessante Frage.
Die wird Dir sicherlich der eine oder andere Rechtskundige juristisch
fundiert beantworten.
Mir kommt da allerdings ein anderer Gedanke: Typen, die diese Art von
Phishing betreiben, sind nicht die netten Nachbarn von nebenan. Dabei
handelt es sich sicherlich um Gruppen, die auch vor kleinen
Nettigkeiten nicht zurück schrecken.
Menschen dieser Einstellung werden sicher nicht lächelnd zusehen, wie
andere mit „ihrem“ Geld durchbrennen.
Nur mit einer IP als Absender werden die Dir keinen Cent anvertrauen.
Mahnbescheide werden sie auch nicht schicken.
Eher die Herren mit dem Baseballschläger als erste Mahnung. Falls die
Knete aber schon weg sein sollte - Phantasie hast Du sicher selber.
Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben
Gruß
T-Bird
hi TeeBird,
Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben
Des is a bissel zuviel gas gegeben. Ich habe nicht derlei vor. Mich ineterssiert tatsachlich nur die Antwort 
gruss vom josh
- Mittelsmann C weiss nichts von der Illegalitaet, hat aber
einen Vertrag mit Taeter A, der ihn verpflichtet das Geld das
er von Taeter A erhaelt an ein best. konto
weiterzuueberweisen. Macht sich Mittelsmann C gegenueber
Taeter A strafbar wenn er seinen Vetrag nicht efuellt?
Zunächst: IANAL. Ein derartiger Vertrag wäre sittenwidrig und daher von vorneherein nichtig. Daran dürfte auch C’s Nichtwissen um die Illegalität nichts ändern. Ergo keine Ansprüche A gegen C, insoweit keine Strafbarkeit. Wüsste ich aber um einen tatsächlichen solchen Fall, würde ich mit C in Zukunft keine Verträge abschliessen.
- Angenommen, es bilde sich eine Personengruppe D, diese
wuerde sich zur Aufgabe machen, solche hinterlistigen
Machenschaften (Kontodaten phishen) zu blockieren indem Sie
solche mails beantworten, und einen scheinvertrag mit den
Taetern mit gefaelschten nicht existenten Kontodaten eingehen,
machen diese sich dann strafbar?
Siehe 1. Allerdings würde D es sehr schwer haben, dem Staatsanwalt den Vorwurf der Hehlerei aus den Segeln zu nehmen. Ratsam wäre ein derartiges Vorgehen wohl kaum.
Gruss
Schorsch