unseriöse Praktiken der DEBEKA

Folgendes zum Thema private Krankenversicherungen:

Als Beamter war ich bis zum 31.06. des Jahres beihilfeberechtigt. Meine Beihilfeergänzungsversicherung hatte ich bei der DEBEKA.

Seit Juli bin ich nun in der Wirtschaft tätig und berechtigt, mich privat zu versichern (Höhe Bruttolohn). Also habe ich mir diverse Angebote eingeholt und mich für das attraktivste entschieden.

Meine Beihilfeergänzungsversicherung bei der DEBEKA habe ich natürlich gekündigt, da ich ja schließlich nicht mehr beihilfeberechtigt bin.

Doch leider ist die DEBEKA ein unseriöses Unternehmen. Man will mich zwingen, mindestens bis zum 31.08.2001 eine Vollversicherung abzuschließen. Dabei hatte ich niemals die Absicht, mich bei der DEBEKA voll zu versichern. Ich habe seinerzeit lediglich eine Beihilfeergänzungsversicherung unterschrieben und empfinde die Ablehnung meiner Kündigung als Vertrauensbruch.

Hinzu kommt, dass mich jene Vollversicherung schlechter stellen würde. So wurden meine ambulanten und Zahnarztkosten bisher zu 100% übernommen (von der DEBEKA und von der Beihilfe) - der Volltarif der DEBEKA bietet jedoch nur eine 90% Abdeckung.

Um das Bild richtig rund zu machen: Bis heute war kein DEBEKA-Mitarbeiter in der Lage, mir den entsprechenden Abschnitt in meinem Vertrag vorzulesen.

Daher meine Fragen in die Runde:

  • wer hat ähnliche Erfahrungen mit der DEBEKA gemacht ?

  • würde ich einen eventuellen Prozess gewinnen ?

  • wie empfindet Ihr derartige Praktiken ?

Gruß JStefan

Hallo Stefan,

grundsätzlich berechtigt ein Arbeitgeberwechsel nicht zum fristlosen kündigen. Das vorweg.

Du musst also eine Mindestvertragslaufzeit beachten. Die liegt meist bei 2-3 Jahren. Wenn du darüber hinwegbist, dann zählt für dich nur die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit 3 Monaten im Voraus.

Aber:

Sollte sich an deinem Status etwas ändern, bspw. Verlust der Freiwilligen Versicherung, so musst du einen Nachweis dieses Verlustes innerhalb 2 Monaten ab Änderung dem Versicherer melden, um zum Tag der Änderung diese Änderung zu bekommen. Danach erst zum Monat, indem dem Versicherer diese Änderung bekannt wird.

Dadurch kann es schon sein, dass du noch bis 2001 deinen vertrag halten musst.

Da ich mich mit dem wechsel von beihilfe zu vollversicherung nicht ganz so gut auskenne, und nicht genau weiß, welcher Punkt nun für dich gültig ist, würde ich dich bitten, mal unter den Punkt Kündigung des Versicherungsnehmers nachzulesen. *es müsste §17 MBKK sein* und dort steht diesbezüglich etwas zu deinen Rechten.

Versuch doch einfach, ob du vielleicht eine kleine Anwartschaft zu machen… du kannst dich vollversichern und die Debeka hält ihren Vertrag. und bei gelegenheit kündigst du ihn…

Seit wann läuft dein Vertrag denn… müsste mich sonst mal genauer erkundigen, wenn du nichts finden kannst, zu den Kündigungsmöglichkeiten bei Beihilfefortfall.

In diesem Sinne…

Marco

noch mal auf den Punkt.
Hallo Marco,

vielen Dank für deine Antwort.

Vieleicht ist es mir nicht gelungen, den Punkt richtig herauszuarbeiten.

Ich habe laut DEBEKA Tarif bei einem Wegfall des Beihilfeanspruches den „Anspruch darauf, daß der Versicherer den Versicherungsschutz … so anpaßt, dass dadurch … der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird.“

Das verstehe ich so: Wenn ich die Grundlage des Vertrages (Beilhilfeergänzungsversicherung setzt ja einen Beilhilfeanspruch voraus) verliere, dann läßt mich der Versicherer nicht im Regen stehen und bietet mir einen neuen (Voll-) Vertrag an.

Eigentlich eine tolle Sache - ich stehe bloß nicht im Regen. Im Gegenteil, ich bin gesund, jung und möchte daher dieses Angebot der DEBEKA (welches mich schlechter stellen würde) nicht nutzen.

Doch leider sind die Mitarbeiter der DEBEKA nicht in der Lage, ihre eigenen Tarifbestimmungen richtig zu lesen. Man hat mir nämlich oben dargestellte Passage vorgelesen und behauptet, dass sich daraus für mich die Verpflichtung ergibt, einen neuen Vertrag mit der DEBEKA abzuschließen.

Dieses Verhalten ist unseriös und hat meiner Meinung nach vor Gericht keinen Bestand (werden wir ja sehen!). Ganz allgemein habe ich wieder einmal das Gefühl, dass grosse Unternehmen (egal aus welcher Branche) gerne mal versuchen, vermeintlich kleine Verbraucher/Endkunden unter Druck zu setzen, um ihre Ziele unseriös durchzusetzen. Die Firmen bauen meiner Ansicht nach darauf, dass die Verbraucher lieber zahlen, als sich mit Rechtsanwälten eines grossen Konzerns einzulassen.

Gruß JStefan

PS: Gibt es im Netz eine Quelle für den §17 MBKK ?

Hallo Stefan,

also wenn sie so eine Passage schon drin stehen haben, dann sollten sie ihn auch so umsetzen… meiner Meinung nach. Jetzt könnte es aber so sein, dass deine beihilfeversicherung auch keine 100%versicherung war…

denn die beihilfe weist ja nunmehr auch schon lücken auf.

Wie meinst du das mit Quellen…?

Hast du selber keine MBKK? Ich denke schon… aber ansonsten habe ich zwar einen Link, wo ich gewisse gesetzestexte finde, da meine sachen aber alle noch in umzugskisten stehen und mein rechner noch nicht funzt, kann ich dir dies leider nicht so schicken… kann es dir aber per post zukommen lassen… ansonsten steht es im VVG unter dem Teil Krankenversicherung… irgendwas um §170 meine ich…

Und das VVG bekommst du im Fachhandel. Im Prinzip bildet das VVG die MBKK weitesgehend wortgenau ab.

Ich hoffe, geholfen zu haben… wenn nicht… einfach fragen…

So ling Marco

Bitte verwendet das Wort DEBEKA nicht mehr
da fallen mir immer Beiträge ein, für die ich
keine Leistungen bekomme.
Statt Leistung wird sich totgewartet…

Gruß

Kay