Hallo auch,
ich hab da mal eine Frage: Vor 2 bis drei Jahren habe ich für ca. 18 Monate eine Zeitschrift bezogen und letztendlich das Abo gekündigt.
Der Verlag ist nun nach zwischenzeitlichem Konkurs neu „auferstanden“ - ich bekam nämlich vor 1 Woche die Zeitschrift im neuen Outfit zugesandt, mit einem Schreiben des Inhalts, dass ich 3 kostenlose Exemplare zugesendet bekäme und - sofern ich kein Interesse hätte - die Zeitschrift nach Erhalt des 2. Exemplars telefonisch beim Verlag kündigen könne.
Ich habe niemals nach Abokündigung irgendwelche Kontakte zu dem Verlag gehabt, geschweige denn um ein Probeheft o.ä. gebeten, es gibt keinen dahingehenden Schriftwechsel - einfach nichts ! Und trotzdem soll ich jetzt genötigt werden, ja aufzupassen, keine Fristen zu versäumen, den Verlag auf meine Kosten zur festgesetzten Zeit anzurufen etc. Ist das überhaupt zulässig ? Was passiert, wenn ich mich garnicht rühre ? Ich habe die schliesslich um garnichts gebeten und will einfach nur meine Ruhe haben…
Ich wäre für eine Meinung sehr dankbar,
Gruss Peter