unseriöser Versuch einen Abonnenten zu kriegen ?

Hallo auch,
ich hab da mal eine Frage: Vor 2 bis drei Jahren habe ich für ca. 18 Monate eine Zeitschrift bezogen und letztendlich das Abo gekündigt.
Der Verlag ist nun nach zwischenzeitlichem Konkurs neu „auferstanden“ - ich bekam nämlich vor 1 Woche die Zeitschrift im neuen Outfit zugesandt, mit einem Schreiben des Inhalts, dass ich 3 kostenlose Exemplare zugesendet bekäme und - sofern ich kein Interesse hätte - die Zeitschrift nach Erhalt des 2. Exemplars telefonisch beim Verlag kündigen könne.
Ich habe niemals nach Abokündigung irgendwelche Kontakte zu dem Verlag gehabt, geschweige denn um ein Probeheft o.ä. gebeten, es gibt keinen dahingehenden Schriftwechsel - einfach nichts ! Und trotzdem soll ich jetzt genötigt werden, ja aufzupassen, keine Fristen zu versäumen, den Verlag auf meine Kosten zur festgesetzten Zeit anzurufen etc. Ist das überhaupt zulässig ? Was passiert, wenn ich mich garnicht rühre ? Ich habe die schliesslich um garnichts gebeten und will einfach nur meine Ruhe haben…

Ich wäre für eine Meinung sehr dankbar,

Gruss Peter

In der Juristerei gibt es eine simple Regel. Schweigen heißt Ablehnung. Wenn die von Dir keine Unterschrift, Bestellung haben, wie wollen die dann Geld einklagen? Bei unbestellter Ware habe ich mal gelernt, daß man diese vorerst in irgendeine Ecke legen soll. Wenn Du ein Schlamper bist, dann kommt es halt vor, daß Du bei einer Aufräumarbeit, soll aber nur einmal im Jahr vorkommen…, das Zeug in den Papiercontainer fliegt. Ordnungsliebende Leute legen sowas nach Datum und Uhrzeit in die Ablage, mit eingebauten Verfallsdatum…

Wenn die Herrschaften anderer Meinung sind, Dir sogar eine Klage androhen, dann schalte, falls vorhanden, über eine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt ein; gibt die Sache einem Verbraucherverein. Die freuen sich, wenn wieder eine darauf folgende Abmahnung erfolgreich durchgeht.

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