Unsicher bei kaufabwicklung wegen Leitungsschaden

Hallo zusammen!

Wir haben folgenden Sachverhalt. Wir haben ein Haus gekauft (Notar, aber noch nicht gezahlt). Beim Zählerablesen wurde ein Leitungsbruch festgestellt. Dieser wurde sofort behoben (Rechnung haben wir uns geteilt). Duch diesen Rohrbruch sind jetzt aber die Wände und ich denke auch die Böden im Haus nass. Die Verkäufer haben auch schon die Versicherung benachrichtigt. Meine Frage ist nun die, geht mich dieser Schaden rein rechtlich was an? Wenn die Versicherung zahlt is ja eh kein Stress, aber was passiert in dem Fall dass die Versicherung nicht zahlt und die Verkäufer auch nicht wollen, was mache ich in diesem Fall? Habe ich eine rechtliche Handhabe oder gekauft wie gesehen und ich bleibe im schlimmsten Fall auf allen anfallenden Kosten sitzen? Is es überhaupt klug zu zahlen oder doch auf den Versicherungsgutachter zu warten? Wie gesagt, die rechtliche Sache würde mich interessieren.

Vielen lieben Dank schon einmal und einen schönen Tag noch Katrin

Bei Haus oder Grundstückskäufen kommt man, nach dem im unterschriebenen Kaufvertrag vereinbarten Zahlungstermin, sofort ohne Anmahnung in Verzug. Die anfallenden Zinsen stehen ebenfalls im Kaufvertrag.

Ich denke mal die Versicherung des Verkäufers wird die Regulierung vom Stichtag der Unterzeichung des Kauftermins sowie des Schadenstages abhängig machen.

was mache ich in diesem Fall? Habe ich eine rechtliche
Handhabe oder gekauft wie gesehen und ich bleibe im
schlimmsten Fall auf allen anfallenden Kosten sitzen? Is es
überhaupt klug zu zahlen oder doch auf den
Versicherungsgutachter zu warten? Wie gesagt, die rechtliche
Sache würde mich interessieren.

Hallo,

Eine Einzelfallberatung in rechtl. Angelegenheiten zu einem konkreten Sachverhalt ist hier aus Rechtsgründen nicht zulässig.

Notfalls bitte einen Anwalt fragen. Ich weiss, guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist aber immer teurer.

MfG

Andreas Kleiner, Berlin

Hallo,
es kommt auf den Eigentumsstatus an, also ob das Haus schon übertragen ist. Der Eigentümer und damit auch dessen Versicherung muss sich um den Schaden kümmern, auch um Folgeschäden wie Böden und Wände. Der Kaufpreis sollte vielleicht auch abgesenkt oder zurückbehalten werden, bis der Status geklärt ist. Wende Dich an einen Fachanwalt für Baurecht zur Beratung

Hallo, eine 100% Angabe kann ich nicht geben. Da es sich um einen versteckten Schaden handelt, ist wahrscheinlich erst zu prüfen, ob der Verkäufer diesen Schaden hätte erkennen müssen (z.B. Auffällig hohe Wasserrechnung). Dann sollte es kein Problem sein, dass der Verkäufer/die Versicherung die Kosten übernehmen muss. Ansonsten, wurde vorher ein Gutachten erstellt/hat der Verkäufer vorher ein Gutachten abgelehnt/haben Sie vorher auf ein Gutachten verzichtet? Jenachdem werden Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Ich würde auf das Gutachten der Versicherung warten bzw. einen neutralen Gutachter hinzufügen. Außerdem würde ich einen Anwalt (für den Fall der Fälle) hinzufügen. MfG

Hallo Katrin,

Rechtsauskünfte dürfen nur von Anwälten erteilt werden - ich bin keiner. Da es sich hier um einen komplexeren Sachverhalt handelt und wir vom Wert eines Hauses und ggf. einer erheblichen Schadensumme reden, sollte Dir eine belastbare Rechtsberatung 100 Euro wert sein.

Mein Tipp: Such Dir einen Anwalt aus der Region, der im Bereich Immobilien fit ist und schildere ihm das. Hier auf dieser Site wird Dir keiner einen adäquaten Rat geben können und wohl auch nicht dürfen.

Gruß und viel Erfolg

Günther Pagel

Ganz allgemein geht mit der Unterschrift unter einen notariellen Kaufvertrag das haus in Ihr Eigentum über. Zahlungstermin ist unerheblich.
Wenn nach dem Notartermin ein Schaden festgestellt wird, der für den Vorbesitzer nicht offenkundig war, dann ist das Sache des neuen Eigentümers.
Da Sie den Schaden bei der besichtigung nicht geshen haben, dürfte er nicht offenkundig gewesen sein.
Also freuen Sie sich, dass die Voreigentümer so kulant sind, denn eigentlich müssten sie das nicht sein. Scheint sich um ehrliche Menschen zu handeln.
Hoffentlich ist deren Versicherung genauso kulant bei der Schadensregulierung.

Hallo Betz86,

diese Geschichte ist mir etwas zu heiss - sorry. Um die Angelegenheit auch nur „einigermaßen“ sinnvoll beurteilen zu können, müssten viel viel mehr Details hinsichtlich der vertraglichen Kaufvereinbarungen und des aufgetretenen Schadens selbst bekannt sein.

Es geht hier aber sicher auch um zu viel Geld, als dass Sie sich mit einem Foren-Ratschlag zufrieden geben sollten. Ich rate Ihnen dringend, sich durch einen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.

Viel Erfolg wünscht Pippilotta

Sofern im Kaufvertrag, der vorm Notar nochmals verlesen wurde, keine Klausel enthalten ist, die etwas bestimmt wie „gekauft, wie gesehen“, ist der Gefahrenübergang mit Zahlung.

Dh in Euerem Fall: Der Schaden trat vor der Zahlung ein, also trägt der Verkäufer das Risiko - er muss sich darum kümmern.
Sofern der Verkäufer nichts dagegen hat, ist es aber sicherlich nicht verkehrt im Rahmen einer Zug-um-Zug Zahlung jedenfalls solange eine gewisse Summe zurückzuhalten, bis der Schaden reguliert wurde.

Viel Glück im neuen Haus - was will jetzt noch schief gehen…? :wink:

Hi Katrin,

mal ne Frage vorab: Haus im Katalog bestellt?

Wenn Du schon mal im Haus warst und alles angesehen hast und dann den Kaufvertrag unterschreibst, ist alles Dein Problem. Solche Wasserschäden müssen doch auffallen und Dich stutzig machen. Ob die Versicherung des Vorbesitzers da was zahlt, kann sein, muss aber nicht und Stress hast Du dann trotzdem, denn die sind knickrig und schmeißen nicht so mit Geld um sich. Vertrag ist erstmal Vertrag. Möglich wäre, sich auf Irrtum zu berufen und den Vertrag anfechten. Vielleicht löst er ihn ja freiwillig auf, mit der Zusicherung, wenn alles fein ist, schließen wir einen neuen. Und diesmal nimmst eine Bausachverständigen mit. Auf keinen Fall selbst mit Reparatur beginnen.

Ciao Ricco

unsicher bei kaufabwicklung wegeLeitungsschaden
Dafür, wer für den Schaden „zuständig“ ist, kommt es auf die Eigentümerstellung an; diese wechselt mit dem Tag der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Ab diesem Datum gilt ggf. der Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, der sich aber fast immer auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt; im übrigen wird „gekauft wie gesehen“. Verschlechterungen am Gebäude vor Eigentumsübergang gehen zu Lasten des Verkäufers. Natürlich können Sie die Zahlung, von der der Eigentumsübergang abhängt, zunächst zurückstellen, allerdings bleiben Sie grundsätzlich an den notariellen Kaufvertrag und die dort vereinbarte Fälligkeitsregelung gebunden. Zahlt die Versicherung nicht, können Sie aber evtl. rein faktisch Druck hinsichtlich einer adäquaten Kaufpreisminderung ausüben, da sich das Gebäude nun nicht mehr in dem Zustand befindet, den Sie bei Ihrer Kaufentscheidung zugrundegelegt haben.

Hallo,

Sicherlich könnte ich Ihnen jetzt hierzu ausführlich allgemeine Ausführungen schreiben. Aber es ist das gültig was in Ihrem Notar Vertrag steht! Sie sollten schnellstmöglich einen Termin bei dem Notar vereinbaren, der diesen Vertrag beurkundet hat. Zu diesem Termin sollten Sie Ihre Fragen sammeln, mitnehmen, und sich diese dann vom Notar ausführlich und verständlich beantworten lassen. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben Fragen Sie beim Notar, fragen Sie nochmals gleich nach. Bis Sie alles verstanden haben!

Der Job des Notares ist es! Ihnen den unterzeichneten Vertrag oder auch Fragen dazu zu beantworten! Dafür kassiert er ja auch immerhin eine fette Notargebühr. Es ist absolut legitim wenn Sie sich an Ihn mit aufkommen Fragen wenden. Er soll immerhin beide Parteien beraten, bzw. auch vermitteln. Machen Sie dies unbedingt bevor Sie Ihr Geld bezahlen!

Mfg
Andreas

Ausschlaggebend ist immer das Datum. Wasserschaden nach Kauf? Zweitens kenne ich den Kaufvertrag nicht.
mehr kann ich dazu nicht sagen. LG