Unsinn im BGB?

Hallo, bitte erklärt mir das mal:

Im BGB steht (§434):

„Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat“.

Ich mache den Umkehrschluss:

„Die Sache hat einen Sachmangel, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat“.

Oder einfacher: Ein Sachmangel ist ein Mangel bei Gefahrübergang.
Jeder Mangel, der nicht bei Gefahrübergang vorhanden war, ist KEIN Sachmangel.

Denkfehler oder richtig?

Demnach wäre die Beweislastumkehr in der Definition nach BGB §476 unsinnig:

„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar“

Denn der Teilsatz „zeigt sich ein Sachmangel“ dürfte umschrieben werden mit (beachte den Umkehrschluss!) „zeigt sich ein Mangel, der bei Gefahrübergang vorhanden war“.

Im Endeffekt stünde dann da:

„Zeigt sich ein Mangel, der bei Gefahrübergang vorhanden war, dann wird angenommen, dass er bei Gefahrübergang vorhanden war.“

Ich bring das nicht auf die Reihe.
Einige Urteile scheinen sich da auch zu widersprechen.
Ich kann nicht begreifen, warum es kein Sachmangel ist, wenn der Zahnriemen überspringt (–> Motorschaden), während aber Wochen nach dem Kauf entdeckte Dellen im Kotflügel doch einer sind.
Es hieß da in den Begründungen:
Wenn die Ursache für den Zahnriemenschaden unklar ist (überhöhte Drehzahl oder Keilriemenfehler), dann kannein Sachmangel nicht bewiesen werden.
Anders hieß es, dass die Ursache für die Dellen klar war, nämlich Krafteinwirkung von außen auf das Blech.
Wobei: Hätte man den Motorschaden bemängelt, dann wäre dessen Ursache ja auch eindeutig gewesen: Zahnriemen.

Kann ich irgendwo online auf einen BGB KOmmentar zugreifen, der mir das besser erklärt?

(Upps, eine „ICH“ Frage…)

Chapeau!

Oder einfacher: Ein Sachmangel ist ein Mangel bei
Gefahrübergang.

Das ist nicht nur einfacher, sondern auch vereinfacht und damit eigentlich zu kurz gegriffen. Für deine konkrete Fragestellung reicht diese Definition aber allemal. Also: ja, richtig.

Jeder Mangel, der nicht bei Gefahrübergang vorhanden war, ist
KEIN Sachmangel.

Denkfehler oder richtig?

So in etwa kann man das sagen, ja.

Im Endeffekt stünde dann da:

„Zeigt sich ein Mangel, der bei Gefahrübergang vorhanden war,
dann wird angenommen, dass er bei Gefahrübergang vorhanden
war.“

So ist es. Im Grunde steht das da so.

Ich bring das nicht auf die Reihe.

Immerhin hast du - vermutlich von dir aus - das Problem erkannt. Ich habe es zwar auch erkannt, aber da war ich schon im Referendariat, hatte also ein abgeschlossenes Jurastudium hinter mir. Während du aber als Elektrotechniker-Meister juristische Probleme erkennst, werde ich niemals irgendwas Schlaues in Sachen Elektronik oder Elektrotechnik sagen. Nie, nie, nie. Übrigens meine ich mich zu erinnern, dass ich das von dir benannte Problem während einer Klausur, die allerdings keine Examensklausur war, entdeckt habe.

Die Lösung ist allerdings nicht übermäßig kompliziert. § 476 BGB muss so gelesen werden, dass der Mangelbegriff im Tatbestand der Norm nur die Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit meint, unabhängig davon, wann dieser „Mangel“ aufgetreten ist. Jede andere Auslegung wäre absurd.

Ich kann nicht begreifen, warum es kein Sachmangel ist, wenn
der Zahnriemen überspringt (–> Motorschaden), während aber
Wochen nach dem Kauf entdeckte Dellen im Kotflügel doch einer
sind.

Der überspringende Zahnriemen, der zum Motorschaden führt, kann durchaus ein Sachmangel sein. Er ist es dann, wenn er in irgendeiner Weise „mangelhaft“ war und dadurch den weiteren Schaden verursacht hat.

Kann ich irgendwo online auf einen BGB KOmmentar zugreifen,
der mir das besser erklärt?

Ja, es gibt sehr gute Online-Kommentare, die kosten aber so rund 100,00 Euro pro Monat. Kostenlos ist da nix.

Moin,

Ich mache den Umkehrschluss:

„Die Sache hat einen Sachmangel, wenn sie bei Gefahrübergang
nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat“.

nicht jeder Umkehrschluss ist stichhaltig.

Alle Hunde sind Tiere.
Sind alle Tiere Hunde?

Gandalf

Kann ich irgendwo online auf einen BGB KOmmentar zugreifen,
der mir das besser erklärt?

Ja, es gibt sehr gute Online-Kommentare, die kosten aber so
rund 100,00 Euro pro Monat. Kostenlos ist da nix.

Sowas hatte ich befürchtet.
Immerhin sind da unsere VDE Regelwerke kostengünstiger.
(Wobei dort nichts kommentiert wird. Man zahlt dafür, eine Norm lesen zu dürfen, deren Anwendung obligatorisch ist. Verstoße ich gegen die anerkannten Regeln der Technik, dann begehe ich mitunter eine Straftat. Aber Zugriff auf diese Regeln gibt es nur gegen Geld.
Stell dir vor, ihr Juristen dürftet nur das StGB online nachlesen, wenn ihr ein paar Hundert Euro im Jahr ausgebt.)