Hallo Experten,
ein hypothetischer Fall ereignet sich wie folgt:
Eine Privatperson P bekommt auf Postwegen einen Brief mit einer Rechnung. Wofür genau die Recnung ausgestellt wurde, geht aus dem Brief für P nicht eindeutig hervor. Es ist lediglich zu entnehmen, dass die Rechnung resultierend aus einem Dienstleistungsvertrag ist, darüber hinaus sind einige nichts-aussagende Vorgangsnummern vermerkt, ohne dass erkennbar wäre, was genau gemeint ist. Person P ist sich sicher keinen Vertrag mit irgendjemandem eingegangen zu haben, der diese Rechnung rechtfertigen würde. Internetrecherche hat ergeben, dass es sich beim Rechnungssteller um eine Abzockerfirma handelt. Die Vorgehensweise der Firma ist der Verbraucherzentrale als betrügerisch bekannt.
Bei dem besagten Brief handelt es sich definitiv um den ersten Brief, den P zu diesem Vorgang bekommen hat. Interessanterweise kommt der Brief allerdings nicht von der Firma an sich, sondern von einem Anwalt (zumindest hat es den Anschein). Der Rechnungsbetrag stellt sich aus einem Grundbetrag von 90€, sowie Mahngebühren (1. Mahnung) und Anwaltsgebühren in Höhe von weiteren insgesammt ca. 100€ zusammen.
P ist sich klar darüber, dass er die Rechnung nicht begleichen muss. Er ist sich auch klar darüber, dass hier eine Abzocke läuft und sowohl die Mahnung, als auch der Anwalt als panikmachende Elemente fungieren sollen, um den Rechnungsempfänger vielleicht zu verängstigen und um des Friedens willen doch zum Zahlen zu bewegen.
P könnte nun auf diese erste Forderung einen „aufklärenden“ Antwortbrief schreiben, die Sache dann auf sich beruhen lassen und weiterer Dinge harren.
Ist P aber verpflichtet in diesem spezielen Fall auf eine so unsinnige Forderung einen Antwortbrief zu schreiben, oder kann er einfach den Brief ignorieren und gar nichts tun?
Oder ist man ganz algemein verpflichtet den Gläubiger auf seinen Irrtum aufmerksam zu machen, wenn dieser eine falsche Rechnung ausstellt?
Danke schon mal für eure Antworten.