Kann man etwas gegen die Praxis von Rechtsanwälten tun, die Mietern raten, unsinnige Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die keine Chance haben, durchgesetzt zu werden? Wenn also Rechtsanwälte nur aufgrund der Tatsache, dass es für den Mieter wg. seiner Rechtsschutzversicherung umsonst ist, dazu raten, um selbst Geld zu verdienen?
Guten Tag – unsinnige Schadenersatzansprüche kann auf jeden Fall n i c h t
mit einer Rechtsschutz-Versicherung durchklagen, da hier die Erfolgs-Aussichten
geprüft werden. - Geltend machen heitßt ja noch nicht durchsetzen. - Auch das Gericht prüft die Rechtsgrundlagen für den Anspruch und bei einer Abweisung oder Niederlage zahlt der Kläger die gesamten Kosten. - - Sonnigen Tag noch ! Manfred
Hallo!
Kann man etwas gegen die Praxis von Rechtsanwälten tun, die
Mietern raten, unsinnige Schadensersatzansprüche geltend zu
machen, die keine Chance haben, durchgesetzt zu werden?
Die Begleichung unberechtigt erscheinender Ansprüche lehnt man ab. Ist der Anspruchsteller damit nicht einverstanden, muß er klagen. Wo ist das Problem?.
Wenn also Rechtsanwälte nur aufgrund der Tatsache, dass es für den
Mieter wg. seiner Rechtsschutzversicherung umsonst ist…
Rechtsschutzversicherungen haben nichts zu verschenken und decken keine Kosten erkennbar unberechtigter Ansinnen.
Gruß
Wolfgang
Das kommt auf die Sichtweise an.Das derjeniege der zahlen soll,selbstverständlich jeden Anspruch für unsinnig hält,dürfte ja nicht weiter verwundern.
Ansonsten ist es aber unwahrscheinlich,das sinnlose Verfahren geführt werden.
Die Rechtsschutzversicherer nehmen zwar gerne Prämien ein,bei Ausgeben von Geld schlagen die aber jeden Schotten in Punkto Geiz.