Hallo zusammen,
mir ist aufgefallen, daß in unserer Stadt (Magdeburg) an mehreren Stellen Fußgängerampeln, die sich in der Nähe von Straßenbahnhaltestellen befinden (z.B. in Alt Fermersleben) immer dann auf Rot schalten, wenn eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt. An der Ampel selbst steht dabei meist niemand - die aussteigenden Fahrgäste erreichen die Ampel erst später, wenn sie wieder umgeschaltet hat.
Dieses Umschalten wird offensichtlich durch die Tram ausgelöst.
Hierdurch werden sowohl der Individualverkehr in gleicher als auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung zur Tram zum Anhalten gezwungen.
Daß die Fz. in Fahrtrichtung mit der TRam an der Ampel warten müssen, stößt bei mir auf ein gewisses (Rest-)Verständnis, obwohl durch die StVO ja eigentlich ausreichend geregelt ist, wann an einer Haltestelle gehalten werden muß.
Die Behinderung des Gegenverkehrs empfinde ich aber als unangemessen, da sinnlos. Weder die Verkehrssicherheit noch die Reisegeschwindigkeit der ÖPNV-Gäste werden hierdurch positiv beeinflußt.
Daher wüßte ich gern, auf welcher Rechtsgrundlage solche Ampelschaltungen erfolgen.
Unter welchen Umständen sind Eingriffe in die Schaltung der Ampeln bzw. gezielte Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer zulässig?
Was kann gegen unangemessene Behinderungen unternommen werden?
Vielen Dank im Voraus!
Fux