Unsinniges Rot für Autos durch Tram bekämpfen

Hallo zusammen,

mir ist aufgefallen, daß in unserer Stadt (Magdeburg) an mehreren Stellen Fußgängerampeln, die sich in der Nähe von Straßenbahnhaltestellen befinden (z.B. in Alt Fermersleben) immer dann auf Rot schalten, wenn eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt. An der Ampel selbst steht dabei meist niemand - die aussteigenden Fahrgäste erreichen die Ampel erst später, wenn sie wieder umgeschaltet hat.
Dieses Umschalten wird offensichtlich durch die Tram ausgelöst.
Hierdurch werden sowohl der Individualverkehr in gleicher als auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung zur Tram zum Anhalten gezwungen.

Daß die Fz. in Fahrtrichtung mit der TRam an der Ampel warten müssen, stößt bei mir auf ein gewisses (Rest-)Verständnis, obwohl durch die StVO ja eigentlich ausreichend geregelt ist, wann an einer Haltestelle gehalten werden muß.

Die Behinderung des Gegenverkehrs empfinde ich aber als unangemessen, da sinnlos. Weder die Verkehrssicherheit noch die Reisegeschwindigkeit der ÖPNV-Gäste werden hierdurch positiv beeinflußt.

Daher wüßte ich gern, auf welcher Rechtsgrundlage solche Ampelschaltungen erfolgen.
Unter welchen Umständen sind Eingriffe in die Schaltung der Ampeln bzw. gezielte Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer zulässig?

Was kann gegen unangemessene Behinderungen unternommen werden?

Vielen Dank im Voraus!

Fux

Was kann gegen unangemessene Behinderungen unternommen werden?

Das gleiche wie bei jedem Behördenhandeln, mit dem man nicht einverstanden ist. Man legt Widerspruch dagegen ein.

Iru

o.t.: Verkehrssicherheit
Hi,

mir ist aufgefallen, daß in unserer Stadt (Magdeburg) an
mehreren Stellen Fußgängerampeln, die sich in der Nähe von
Straßenbahnhaltestellen befinden (z.B. in Alt Fermersleben)
immer dann auf Rot schalten, wenn eine Straßenbahn in die
Haltestelle einfährt. An der Ampel selbst steht dabei meist
niemand - die aussteigenden Fahrgäste erreichen die Ampel erst
später, wenn sie wieder umgeschaltet hat.
Dieses Umschalten wird offensichtlich durch die Tram
ausgelöst.

Die Behinderung des Gegenverkehrs empfinde ich aber als
unangemessen, da sinnlos. Weder die Verkehrssicherheit noch
die Reisegeschwindigkeit der ÖPNV-Gäste werden hierdurch
positiv beeinflußt.

wenn ich das jetzt richtig verstehe, empfinde ich diese Schaltung durchaus als erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit:
Man kann es immer wieder erleben, daß Fahrgäste nahezu blind über eine Straße rennen um noch die Bahn zu erwischen - deswegen gab es schon üble Unfälle. Diesen Unfällen wird doch damit vorgebeugt, oder?

Gruß Stefan