Unsitte: Mindestbetrag bei Kartenzahlungen

als Krämerladen mit gefühlt drei vereinnahmten Zahlungen im Jahr werden mir (ausgerechnet) 1,25% des Umsatzes beinhaltend Transaktionsgebühr, ein AS-Entgelt und eine zu vernachlässigende Servicegebühr, in Rechnung gestellt. Hinzu der Grundbetrag für das Terminal. Die 0,3 % waren die alleinige Servicegebühr.

Sind also keine Kosten, deretwegen man am Armenhaus nagen müsste.

Da kann ich mir schon eimal überlegen, ob bei sehr geringer Umsatzrendite das überhaupt lohnend ist. Und dann überlege ich mir als Krämerladenbesitzer, dass ich doch mal im Schulunterricht was von Vertragsfreiheit gehört hätte und überlege mir, dass diese Leute doch einfach mit der Straßenbahn zwei Stationen fahren sollen, denn da gibt es eine Tanke, die keinen Mindestumsatz verlangt.

Du willst etwas von dem Krämerladenbesoitzer, nicht er von dir.

Um existentielle Dinge wie deine Blutdrucktabletten geht es wohl nicht, ein Monopol oder eine marktbeherrschende Stellung wird wohl auch nicht vorliegen.

Wer also bestimmt die Regeln?

Vielleicht solltest du mal deinem Namen wieder alle Ehre machen.

Vielleicht solltest du auf Antworten verzichten, wenn dir die Argumente ausgegangen sind und nur noch Anspelungen auf den Nicknamen verbleiben.

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Die auch du noch nie hattest.
Ich wollte hier lediglich wissen, ob ein Mindestumsatz erlaubt ist oder nicht und nicht erörtern ob ich dann was woanders kaufen sollte und dabei möglichst weit in das Unsachliche abgleiten.

Und beim nächsten Mal Google ich gleich:

Nein, das heißt jetzt Girocard. Der Begriff EC-Karte ist aber an sich noch gebräuchlich, und jeder weiß sicherlich noch, was damit gemeint ist.

Ja. Und ich habe dir völlig zutreffend geantwortet:

Nein, das ist schlicht und ergreifend nicht unfalsch. Siehe meinen Link.

Ahja, stimmt. Danke.

und der Beitrag gibt mir Recht. Denn es ist lediglich eine übliche Vertragsvereinbarung zwichen dem Kartenunternehmen und dem Händler, dass kein Mindestumsatz verlangt werden soll. diese Vertragsvereinbarung berührt jedoch in keinster Weise das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Endkunde. Das Kartenunternehmer könnte dem Händler gegebenenfalls kündigen, aber das machen die nicht, weil die daran kein Interesse haben.

Du siehst (oder könntest zumindestens bei entsprechender Ausbildung und Gebrauch des Denkapparats sehen), dass ich Recht habe.

Sehr schön. Es geht hier aber nicht um die Rechte des Händlers, sondern um die des Karteninhabers, der für seine Giro-Karte schließlich Geld bezahlt und diese dann aber gegebenenfalls nicht unbedingt einsetzen kann.

Eben. Langsam näherst du dich an. Das Vertragsverhältnis zwische Kartenunternehmen und Händler ist dafür egal. Und der Händler kann dich abweisen, weil es eben die benannte

gibt.

Wenn ihm deine Nase nicht passt, schickt er dich wieder weg.

Hömma. Es fragt sich noch, ob der Händler das Zustandekommen eines Vertrages unter dem Vorwand der Vertragsfreiheit davon abhängig machen darf, dass noch Zusatzgeschäfte abgeschlossen werden.

Sobald das EC-Logo schon auf der Ladentür prangt, zeigt er nämlich an, dieses Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Ist klar, dass er mir einen Vertrag ganz verweigern kann, weil mir seine Nase nicht passt oder schlichtweg auch ohne Angabe von Gründen.

Ob die AGB wirksam vereinbart worden sind, ist eine neue Frage. Von irgendwelchen Hinweisen auf Ladentüren war in dem bisherigen Thread auch nie die Rede. Du schiebst hier Sachen nach, um deine Haut zu retten.

Moin,

ob es so muss, weiß ich nicht. Aber ich möchte kurz erklären, warum die Läden manchmal solche Summen nicht zulassen.
Bei den Anbietern ist es so (so ist es jedenfalls, bei denen, die ich kenne, und ich kenne einige), dass bei Zahlungen unter 10€ die Geheimnummer nicht abgefragt wird. Soll heißen, selbst wenn du schon in den roten Zahlen bist und normalerweise deine Karte nicht mehr funktioniert (eben wegen Geheimzahl), kannst du noch mit Karte bezahlen, weil die Geheimzahl nicht abgefragt wird und du einfach mit dieser Zahlung einen Lastschriftauftrag gibst.
Dann an das Geld zu kommen, ist aufwändig und mit zusätzlichen Kosten für den Händler verbunden. Klar, die Sparkasse oder Bank gibt die Adresse tatsächlich frei, aber erst auf Antrag mit den entsprechenden Unterlagen. Dann Kunden anschreiben und um Überweisung bitten. Dann Zahlungserinnerung, dann irgendwann Kapitulation wegen des geringen Betrages. Ich spreche übrigens aus Erfahrung (Händlersicht!) wie du vielleicht erkannt hast.
Es ist einfach eine Frage der Kosten.
Ob es rechtens ist?
Du hast ja gegoogelt :wink:

Soon

Hi,

Kein Händler muss irgendwem irgendwas verkaufen. Dir nicht, mir nicht, keinem.
Es muss mir nicht passen, wenn ich einen Artikel haben will und nicht kriege. Aber ich muss damit leben, so ist das. Einvertragkommt durch beiderseitige Willenserklärung zustande. Und wenn einer nicht will, hat der andere Pech.

Die Franzi

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Hallo,

warum das? Es gibt gut verteilt und erreichbar Automaten, die bei richtiger Bedienung Bares rausgeben.
Die sind mit Karten immer zufrieden, kostet nix extra, ist also kein Problem, Bargeld dabei zu haben.

Der Kleinkrämer muss mit jedem Cent (Pfennige sind nicht mehr) rechnen und kommt verm.trotzdem kaum auf Mindestlohn. Warum soll der für deine Bargeldprobleme zahlen?

Gruß,
Paran

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Das ist aber nicht der Fall. Den Laden kostet die Kartenzahlung was. Und das ist genau der Grund, warum sie das nicht schon für 5ct zulassen. Dann zahlen sie nämlich drauf und könnten die Ware lieber verschenken.
https://www.bezahlexperten.de/ratgeber/kartenzahlung-kosten-haendler/

Na gut, meinetwegen.