Unsitte: Mindestbetrag bei Kartenzahlungen

Ob die AGB wirksam vereinbart worden sind, ist eine neue Frage. Von irgendwelchen Hinweisen auf Ladentüren war in dem bisherigen Thread auch nie die Rede. Du schiebst hier Sachen nach, um deine Haut zu retten.

Moin,

ob es so muss, weiß ich nicht. Aber ich möchte kurz erklären, warum die Läden manchmal solche Summen nicht zulassen.
Bei den Anbietern ist es so (so ist es jedenfalls, bei denen, die ich kenne, und ich kenne einige), dass bei Zahlungen unter 10€ die Geheimnummer nicht abgefragt wird. Soll heißen, selbst wenn du schon in den roten Zahlen bist und normalerweise deine Karte nicht mehr funktioniert (eben wegen Geheimzahl), kannst du noch mit Karte bezahlen, weil die Geheimzahl nicht abgefragt wird und du einfach mit dieser Zahlung einen Lastschriftauftrag gibst.
Dann an das Geld zu kommen, ist aufwändig und mit zusätzlichen Kosten für den Händler verbunden. Klar, die Sparkasse oder Bank gibt die Adresse tatsächlich frei, aber erst auf Antrag mit den entsprechenden Unterlagen. Dann Kunden anschreiben und um Überweisung bitten. Dann Zahlungserinnerung, dann irgendwann Kapitulation wegen des geringen Betrages. Ich spreche übrigens aus Erfahrung (Händlersicht!) wie du vielleicht erkannt hast.
Es ist einfach eine Frage der Kosten.
Ob es rechtens ist?
Du hast ja gegoogelt :wink:

Soon

Hi,

Kein Händler muss irgendwem irgendwas verkaufen. Dir nicht, mir nicht, keinem.
Es muss mir nicht passen, wenn ich einen Artikel haben will und nicht kriege. Aber ich muss damit leben, so ist das. Einvertragkommt durch beiderseitige Willenserklärung zustande. Und wenn einer nicht will, hat der andere Pech.

Die Franzi

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Hallo,

warum das? Es gibt gut verteilt und erreichbar Automaten, die bei richtiger Bedienung Bares rausgeben.
Die sind mit Karten immer zufrieden, kostet nix extra, ist also kein Problem, Bargeld dabei zu haben.

Der Kleinkrämer muss mit jedem Cent (Pfennige sind nicht mehr) rechnen und kommt verm.trotzdem kaum auf Mindestlohn. Warum soll der für deine Bargeldprobleme zahlen?

Gruß,
Paran

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Das ist aber nicht der Fall. Den Laden kostet die Kartenzahlung was. Und das ist genau der Grund, warum sie das nicht schon für 5ct zulassen. Dann zahlen sie nämlich drauf und könnten die Ware lieber verschenken.
https://www.bezahlexperten.de/ratgeber/kartenzahlung-kosten-haendler/

Na gut, meinetwegen.

Hi, ich habe seit Jahrzehnten schon an keinem Automaten mehr Geld abgehoben. Außer im Urlaub, ist klar.

Ich bin es seit 1990 oder so gewöhnt, dass ich überall mit Karte zahlen kann. Etwaigen Bargeldbedarf decke ich per Privatentnahme aus der Geschäftskasse. Daher kommt es halt vor, dass ich frühmorgens mal nur noch 3…4 Euro einstecken habe, und für unvorhergesehene Ausgaben habe ich Deb- und Kreditkarten in allen Formen und Farben.

Einen Bargeldautomaten gibt es in unserem Wohnort (kleines Bergdorf nur über Straßen mit 14% und 18% Steigung erreichbar) nicht.

Hi, Dr. sOOn,

Ich betreibe seit über 25 Jahren selbst ein Kartenterminal und habe einen schon ziemlich teuren Vertrag an der Backe, den ich demnächst mal revidieren muss.

Üblicherweise habe ich Zahlen im dreistelligen, oberen zweistelligen und ab und an auch im vierstelligen Eurobereich zu vereinnahmen.

Damit biete ich meinem Kunden den Service der bequemen und risikolosen Zahlung. Er muss das Bargeld nicht mitschleppen und für mich vermindern sich die nicht zu unterschätzenden Risiken, versehentlich Falschgeld untergeschoben zu bekommen und im Falle eines Überfalls oder Einbruchs größere Bargeldmengen im Haus zu haben.

Jede Zahlung in der Weise, wie es der Kunde wünscht, zu vereinnahmen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich habe A gesagt (ja, ich nehme alle Karten, von EC über Visa, Master, Amex bis hin zu Diners und was es alles gibt) und dann muss ich auch B sagen wollen, wenn der Kunde offenbart „ei verflixt, ich habe die 9,95 € gar nicht jetzt mit“ . Ich werde von ihm nicht verlangen, zum Geldautomaten zu traben!

Ich habe schonmal 85 Cent mit EC-Karte vereinnahmt. Das sind jedoch absolute Ausnahmen und alles muss über Eck tragen, d.h. auch die Kosten für sämtliche Zahlungsverkehre muss ich meiner Kalkulation einbeziehen. Zumal die Kosten für die Transaktion nicht fix, sondern prozentual zum Zahlbetrag sind.

Eine solche kleinliche Pfennigfuchserei ist mir schlichtweg unverständlich.

Etwaige Limits für PIN-Abfrage lassen sich stets ein- oder ausrichten.

Wieso sollte ich hier meine Haut retten wollen? Ist das hier die Heilige Inquisition oder wie?
Ich kenne kein Geschäft, das Karten annimmt, und das nicht irgendwo ausgewiesen hat.

Zitat aus deinem Link (hab mir jetzt erst ansehen können):

Mit Einführung der zweiten EU-Zahlungsdienster-Richtlinie, formal Payment Service Directive 2 (PSD2) genannt, dürfen Händler keine Gebühren mehr erheben, wenn der Kunde „besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel" für den Einkauf benutzt. Ehrlicherweise haben auch schon vor der Einführung dieses Gesetzes die meisten Händler ihren Kunden keinen Kartenzahlungsaufschlag berechnet (sondern die Kosten insgesamt auf die Verkaufspreise umgelegt), aber nun ist es halt offiziell verboten, einen kleinen Zuschlag zu nehmen.

Ein Mindestumsatz abhängig von der gewünschten Zahlart kommt dem nicht gleich?

Die verkäuferseitige Willenserklärung, den Kaufvertrag zu realisieren, (um die hier äußerst strapazierte „Vertragsfreiheit“ nochmals zu bereiten), ist spätestens mit dem Scannen an der Kasse und der Ansage, die Kassiererin möchte doch jetzt 8,95 € von mir haben, meines Erachtens ausgesprochen. Andernfalls hätte man mir doch vorher erklären müssen, dass man mir auf gar keinen Fall etwas verkaufen werde. Oder alles andere aus dem Sortiment, nur jetzt das Waschmittel nicht.
Gibt es Einwände?

Hallo,

mehr gibt die Geschäftskasse nicht her?

Gruß,
Paran

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Hallo Paran,

nein. Bei mir zahlen doch alle mit Karte ;-(

Grüße!

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Nein, natürlich nicht. Sie dürfen die Kartenzahlung sogar komplett ablehnen. Oder auch die Bezahlung mit einer bestimmten Karte. Es gibt kein Recht des Kunden auf eine bestimmte Zahlungsweise - ausgenommen das Recht auf Barzahlung.

Andersrum wird ein Schuh draus: eine Rechnung ist in D GRUNDSÄTZLICH in BAR zu begleichen. Bargeld ist das gesetzlich vorgesehene Zahlungsmittel. Der Händler kann, aber muss nicht, auch Kartenzahlung akzeptieren.

Hi, danke dir.

Mit diesem Satz hier:

wenn der Händler dauerhaft einen Aufkleber mit einem Logo an der Tür anbringt und dann trotzdem regelmäßig die entsprechende Karte verweigert. Hier muss geprüft werden, inwiefern er sich einen unlauteren Vorteil gegenüber seinem Wettbewerber verschafft. Z

wird die Kernaussage hingegen aber auch wieder aufgeweicht.

Wegen potenziellen Unrechts, gegen wen auch immer. kann einem als Händler schon durchaus eine Menge Ärger entstehen.

Keineswegs. Denn dabei geht es eben nicht um das Verhältnis des Händlers zum Kunden. Sondern um das zur Konkurrenz und zum Kartenanbieter. Darauf kann sich ein Kunde aber gar nicht berufen. Da ist er (rechtlich) unbeteiligter Dritter und kann keinerlei Rechte für sich daraus ableiten.

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Ja, ich sehe es wahrscheinlich doch zu sehr aus der Händlerperspektive, da ich im Leben zu 98% Händler und zu nur 1,5 % Kunde bin.

Anlass meines Postings war schließlich der leichte Ärger, dass ich einen Einkauf getätigt hatte, der im 2. Schritt nur noch bei 6 Cent unter dem Limit lag und ich den Einkauf trotzdem noch aufstocken musste. Und nein- ein voreingestelltes Limit gibt es da nicht - meiner Frau wurde vor einiger zeit durch eine andere Kassiererin eine Kartenzahlung unter dem Limit gewährt. Aber die ist schließlich auch eine Eingeborene in dem Ort.

Ich würde aber dem Geschäft jetzt keine rechtlichen Schwierigkeiten machen wollen, denn sonst hätte ich das in einem Rechtsbrett gefragt.

Guten Tag.
Wie die anderen sagten schon: der Kostenaspekt - ist es ein kleines Geschäft, dann kann man es bedingt verstehen.

Hi, der Kostenaspekt zog vor vielleicht 20 Jahren mal an, aber heute ist das doch viel weniger problematisch.

Das Übrige, also quasi übrige Wenige, trifft für die Gedanken mancher Händler, in deren Überlegungen, noch zu. Direkt erklären kann ich mir das auch nicht.

Zusatzanmerkung… :
es ist für die vllt. abschreckend, wie kompliziert das System der Kosten von Kartenzahlungen ist.
Festpreis EUR 2,55 pro Zahlung, bei Krachersilvestrob stroboskopiert der Handelstisch und zieht dem Säugling einschließlich seiner Aufbewahre-Gegend Socken aus.
Hier ein weiteres Beispiel dafür, daß Künstler ein Gebäude zeichnen, ohne es sich genau anzusehen:
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