Unsoziale Mitbewohner

Ich habe eine Frage zum Mietrecht. Es geht um eine WG, in der man feststellen musste, wie dreckig und lärmend die WG in Wirklichkeit war. Es ist eine dreier WG, in der das Putzen ausblieb und eine Person alles sauber machte. Es war einfach ekelhaft und unsozial, wie die beiden anderen Mitbewohner sich benahmen. Aber noch schlimmer war die nächtliche Ruhestörung. Nachts um halb 5 nach Hause kommen und die Musik lautstark aufdrehen. Aber auch fast jeden Abend nach 22 Uhr bis ca. 3 Uhr nachts oder auch länger. Das Ehepaar, das über der WG wohnt hat sich schon mehrmals beschwert und sogar die Polizei gerufen. Schlafen ist nicht wirklich möglich gewesen. Ein Jahr lang mitgemacht und jetzt hat es endgültig gereicht. Nur wegen den Mitbewohnern und deren unsozialem Verhalten zieht nun der 3. Mitbewohner – der die Wohnung in Schuss hielt - aus. Die Wohnung jetzt weiter zu vermieten ist ein richtiges Problem. Jedes Mal wenn aufgeräumt wird, verdrecken die beiden die Wohnung wieder. Dann sieht man nicht ein, dass man jetzt noch 2 Monate die Miete bezahlt, nur weil man wegen den Mitbewohnern keinen Nachmieter findet. Vor allem, was man mitgemacht hat, war unzumutbar und die Vermieterin, die man öfter auf diese Dinge aufmerksam gemacht hatte, hat sich nicht darum gekümmert. Muss man jetzt wirklich diese Mieten, trotz diesem Mist weiterbezahlen?

Moin, sonne,

der Vermieter ist kein Erziehungsberechtigter für große Kinder seiner Mieter, deshalb muss ihm egal sein, was die Bewohner hinter ihrer Tür treiben, solange sie die Wohnung nicht beschädigen. Die Miete steht ihm selbstverständlich zu.

Gruß Ralf

Danke für eure Antworten.

Gut gut, aber um die nächtlichen Ruhestörungen hat der Vermieter sich ja nun auch nicht gekümmert. Als Mieter hat man ja schließlich auch gewisse Rechte. Wie oft muss man den NOCH die Polizei ankommen lassen. Sowas geht einfach überhaupt nicht.