Unständige Beschäftigung: SV Beiträge

Hallo,

folgender Fall:

Frau X ist freiberufliche Journalistin. Als eine solche ist sie in der KSK. Sie ist bei einigen Sendern als selbstständige tätig, leider aber auch bei anderen als unständig beschäftigte eingestuft. Konkret gibt es derzeit 3 Sender, für die Frau X arbeitet.

Sender 1 stuft sie komplett als Selbstständig ein. Frau X erhält hier nur ihre Honorare und 7% Zuschuss zur Presseversorgung.

Sender 2 stuft Frau X als unständig beschäftigte ein und verlangt eine Lohnsteuerkarte. Sender 2 führt für Frau X auch Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge ab. Sie erhält hier nur 4% Zuschuss zur Presseversorgung.

Nun gibt es aber noch Sender 3. Auch hier muß Frau X eine Lohnsteuerkarte einreichen und gilt (glaubt sie?) als unständig beschäftigt. Allerdings führt der Sender wender Kranken- noch Sozialversicherungsbeiträge für Frau X ab (da sie in einem Fragebogen wahrheitsgemäß angegeben hat, dass sie weniger als 1/3 ihres Einkommens aus diesem Sender bezieht). Auch hier erhält Frau X 4% Zuschuss zur Presseversorgung.

Fragen:

  • Für die Tätigekeit bei Sender 3 werden ja weder Kranken- noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Bedeutet es, dass aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung (nämlich weniger als 1/3 der Einkünfte von Frau X stammen aus dieser Tätigkeit) diese Beiträge durch die KSK Beiträge abgegolten sind? Oder gibt es einen anderen Grund, weshalb der Sender diese Beiträge nicht abführt?

  • Ist es richtig, dass Frau X die Honoare von Sender 1 und 3 in die KSK-Einkommensschätzung mit einbeziehen muß, nicht aber die von Sender 2?

  • Was wäre, wenn Frau X bei Sender 3 auch als selbstständig gelten würde. Wäre Sender 3 dann Sender 1 gleichzusetzen?

  • Gibt es Hinweise, die darauf hindeuten, dass es so ist. Wie gesagt, Frau X ist sich über die Einstufung bei Sender 3 nicht sicher.

Danke und Gruss
Aron