Hallo,
folgender Fall:
Frau X ist freiberufliche Journalistin. Als eine solche ist sie in der KSK und bei einigen Sendern als selbstständige tätig, leider aber auch bei anderen als unständig beschäftigte eingestuft. Konkret gibt es derzeit 3 Sender, für die Frau X arbeitet.
Sender 1 stuft sie komplett als Selbstständig ein. Frau X zahlt auf diese Honorare Umsatzsteuer wie jeder normale Selbstständige auch.
Sender 2 stuft Frau X als unständig beschäftigte ein und verlangt eine Lohnsteuerkarte. Sender 2 führt für Frau X auch Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge ab. Frau X zahlt daher natürlich keine Umsatzsteuer auf diese Einkünfte, denn sie wird ja wie ein Angestellter behandelt, auch wenn sie nur unständig beschäftigt ist.
Nun gibt es aber noch Sender 3. Auch hier muß Frau X eine Lohnsteuerkarte einreichen und gilt als unständig beschäftigt. Allerdings führt der Sender wender Kranken- noch Sozialversicherungsbeiträge für Frau X ab, da sie in einem Fragebogen wahrheitsgemäß angegeben hat, dass sie weniger als 1/3 ihres Einkommens aus diesem Sender bezieht.
Frage: Sind die Honorare des Senders 3 umsatzsteuerpflichtig?
Danke und Gruss
Aron