Unstimmigkeit bei Nebenkosten

Hallo

angenommen Vermieter gibt im MV unter Verteilerschlüssel bei Müll an:
nach qm, ME oder WE, informiert den Mieter jedoch gleichzeitig, dass sich 2 Wohnungen 1 Tonne teilen, und zwar diejenige, die mit den entsprechenden Wohnungsnummern beziffert ist.

Weiter angenommen: Mieter fragt nach Kabel oder Satelittenanschluss.
VM teilt mit, dass Kabel im Haus ist und die Kabelgebühren durch alle Wohnungen geteilt werden, da jede Wohnung Kabel nutzt.

Im MV macht der VM aus Versehen einen Strich (:-:smile: bei dem Verteilerschlüssel Kabel/Antennenanschluss.
Dies fällt weder dem VM noch dem Mieter auf.

Seit nunmehr 4 Jahren (= 4 Abrechnungen) zahlt der Mieter ohne Beanstandung die vereinbarten Umlagen.

Jetzt fällt dem Mieter plötzlich ein: Müllgebühr ist falsch berechnet, steht nix von 1/2 Tonne und Kabelgebühr steht auch nix.

Jedoch steht unter allen Positionen:

Die Vorauszahlung für die Pos. 1-20 betragen…€ und in diesen 20 Positionen ist Kabelanschluss aufgeführt.

Da Kabelgebühr in 2007 kräftig (um 70%) erhöht wurde, hat Mieter schriftlich im Oktober den Anschluss durch den VM kündigen lassen, 3 Wochen später die Kündigung jedoch wieder zurückgenommen.
Nun macht der Mieter den Vorschlag: ab 2008 könne VM ihm die Kabelgebühr berechnen.

Wie er den Müll abgerechnet „haben möchte“ ist noch nicht klar.

Frage: käme der Mieter mit seinem Ansinnen zwecks Kabelgebühr durch?

Ist ein bisschen lang geworden, sollte aber verständlich sein.

Danke für eure Meinungen.

Hallo Irene-Marie,

Ist ein bisschen lang geworden, sollte aber verständlich sein.

um ehrlich zu sein: Nein. Was heißt das hier:

Nun macht der Mieter den Vorschlag: ab 2008 könne VM ihm die
Kabelgebühr berechnen.
Wie er den Müll abgerechnet „haben möchte“ ist noch nicht
klar.

Und welches Ansinnen soll damit gemeint sein:

Frage: käme der Mieter mit seinem Ansinnen zwecks Kabelgebühr
durch?

Wie berechnet denn nun der VM diese beiden Posten? Was genau ist daran zu beanstanden? Dass da nicht 1/2 Tonne steht, obwohl der VM davon gesprochen hat? Dass der Kabelanbieter die Gebühr enorm erhöht hat? Warum will der Mieter dann ab 2008 zahlen…?

Fragen über Fragen…

hat

Horst

Nun macht der Mieter den Vorschlag: ab 2008 könne VM ihm die
Kabelgebühr berechnen.
Wie er den Müll abgerechnet „haben möchte“ ist noch nicht
klar.

d.h. der Mieter ist der Meinung, er müsse die Kabelgebühren für die Vorjahre nicht zahlen, da diese zwar unter Betriebskosten (Vordruck) aufgeführt, aber im Verteilerschlüssel mit – gekennzeichnet wurden.
da der Mieter jedoch weiter Kabel gucken möchte, kommt der Vorschlag ab 2008 Gebühren zu zahlen.

Und welches Ansinnen soll damit gemeint sein:

Frage: käme der Mieter mit seinem Ansinnen zwecks Kabelgebühr
durch?

ganz einfach: wäre der Mieter berechtigt, die Kabelgebühren für die vergangenen Jahre zurück zu fordern.

Wie berechnet denn nun der VM diese beiden Posten? Was genau
ist daran zu beanstanden? Dass da nicht 1/2 Tonne steht,
obwohl der VM davon gesprochen hat? Dass der Kabelanbieter die
Gebühr enorm erhöht hat? Warum will der Mieter dann ab 2008
zahlen…?

Fragen über Fragen…

hat

Horst

Der VM berechnet 1/2 Mülltonne pro Wohnung, dies wurde dem Mieter auch mündlich mitgeteilt.

Kabelgebühren werden durch alle Wohnungen geteilt.
Da die Kosten ziemlich erhöht wurden, informierte der VM letztes Jahr alle Mieter von der Erhöhung. Dieser Mieter nun wollte den Anschluss im Oktober 07 kündigen, zog die Kündigung jedoch im November 07 zurück.

Der Vermieter versteht das so: für die vergangenen 4 Jahre, in denen der Mieter die Kabelgebühr anstandslos zahlte, möchte der Mieter nun eine Gutschrift. Der Mieter ist aber nun „freiwillig“ bereit ab 2008 die Kosten selbst zu übernehmen, obwohl diese ja angeblich im MV nicht vereinbart sind.

Gruß

d.h. der Mieter ist der Meinung, er müsse die Kabelgebühren
für die Vorjahre nicht zahlen

Der Vermieter versteht das so: für die vergangenen 4 Jahre, in
denen der Mieter die Kabelgebühr anstandslos zahlte, möchte
der Mieter nun eine Gutschrift.

Vier Jahre ist eh Blödsinn. Der Mieter hatte jeweils zwölf Monate Zeit, zu beanstanden. Hat er nicht. Nach drei Jahren wären selbst berechtigte Forderungen hinfällig.

Da der Mieter auch noch in Zukunft Kabelgebühren zahlen will, ist jeder Einwand Unsinn.

Gruß!

Horst

Vier Jahre ist eh Blödsinn. Der Mieter hatte jeweils zwölf
Monate Zeit, zu beanstanden. Hat er nicht. Nach drei Jahren
wären selbst berechtigte Forderungen hinfällig.

Da der Mieter auch noch in Zukunft Kabelgebühren zahlen will,
ist jeder Einwand Unsinn.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

stützt sich dieses auf einen §?
Der VM kennt z.B. ein Urteil vom BGB, das erst Zustimmung erkannt hat, wo der Mieter über 6 Jahre anstandslos gezahlt hat.

lg
Irene-Marie

Hallo Irene,

es geht hier ja nicht um einen Posten, der nicht vertragsgemäß vereinbart war, sondern hier wird lediglich ein Formmangel behauptet.

Allgemein ist es üblich, dass Kabelgebühren pro Wohneinheit berechnet werden. Hierzu gibt es einen Vertrag mit einem Dienstleister. Der Mieter behauptet auch nicht, diese Dienstleistung gar nicht in Anspruch genommen zu haben.

D.h. also, der Mieter will eine Erstattung von Kosten, die tatsächlich entstanden sind für eine Leistung, die genutzt wurde, weil er nach vier Jahren einen Formmangel entdeckt zu haben glaubt, erklärt sich aber gleichzeitig bereit, diese Kosten in Zukunft anzuerkennen…

Konsequenterweise müsste er dann auch auf einen neuen Mietvertrag bestehen.

Für die vergangenen Jahre hat er jeweils die Zwölf-Monats-Frist verstreichen lassen. Er kann also höchstens die letzte Abrechnung anfechten. Und das wirkt etwas unglaubwürdig, da er gleichzeitig erklärt, in Zukunft die Gebühren zahlen zu wollen.

Das ergibt sich aus § 556 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Gruß!

Horst

Hallo Horst

vielen Dank.