Hallo,
ich habe bei Ebay vor 2 Wochen einen Computer ersteigert. Dieser wurde angeboten mit völlig utopischen Versandkosten von 70 Euro oder an Selbstabholer. Ich habe den Verkäufer rechtzeitig vor Auktionsende kontaktiert und um Angabe des Abholortes gebeten. Mir wurde geantwortet, dass der Computer abgeholt werden könnte und es wurde eine Ortsangabe gemacht. Ich habe dann den Zuschlag für den Startpreis von 1,99 Euro erhalten. Sicher ärgerlich für den Verkäufer, denn das Teil ist sicher das 50-fache wert. Ich habe dann darum gebeten einen Abholtermin zu nennen, aber leider erst nach 3-facher Erinnerung überhaupt eine Antwort bekommen. Insgesamt ein sehr zähes hin- und her. Ich hatte da schon das Gefühl, dass der Verkäufer das Teil für den Preis nicht rausrücken will. Wir hatten dann für gestern einen verbindlichen Abholtermin vereinbart. Wäre natürlich schön gewesen, wenn nicht nur ich, sondern auch der Verkäufer sich daran gehalten hätte. Ich stand vor verschlossener Tür, habe 15 Minuten gewartet und mehrfach geklingelt, hat aber keiner aufgemacht. Toll: 50 km umsonst gefahren. Habe den VK dann noch mal angemailt, wie erwartet aber keine Antwort bekommen. Ich wollte das ganze nun als Streitfall melden, das scheint aber nicht zu gehen. Im Dialog wird offensichtlich vorausgesetzt, dass man schon bezahlt hätte. Das hier beschriebene Beispiel (Selbstbholung -> Verkäufer verweigert Abholung) findet bei Ebay offensichtlich keine Berücksichtigung ;-( Hat jemand einen Tipp?
Ich könnte dem VK natürlich eine negative reindrücken. Aber ich will den Computer haben!
Danke
Gruß
S.J.
Hallo,
nur weil ein Artikel abgeholt wird, heißt das nicht notwendigerweise, dass er in bar bezahlt werden muss. Bietet der Verkäufer denn keine Bezahlung per Überweisung an? Dann könnte man den Artikel bezahlen und dann die Unstimmigkeit eröffnen.
Außerdem würde es wohl den Anspruch an den Artikel festigen, wenn der schon bezahlt ist. Und falls es schiefgeht wären 2 Euro vermutlich ein verschmerzbarer Verlust?
Stephanie
Hallo,
nur weil ein Artikel abgeholt wird, heißt das nicht
notwendigerweise, dass er in bar bezahlt werden muss. Bietet
der Verkäufer denn keine Bezahlung per Überweisung an?
wie bereits erwähnt: Der VK meldet sich überhaupt nicht mehr.
Gruß
S.J.
Hallo,
nur weil ein Artikel abgeholt wird, heißt das nicht
notwendigerweise, dass er in bar bezahlt werden muss. Bietet
der Verkäufer denn keine Bezahlung per Überweisung an?
wie bereits erwähnt: Der VK meldet sich überhaupt nicht mehr.
Ich war mal davon ausgegangen: die meisten Verkäufer bieten Überweisung als Zahlungsmethode an, mittlerweile kann man bei ebay Überweisung nur noch anbieten, wenn man dort seine Bankverbindung hinterlegt hat und die wird dem Käufer in der Kaufabwicklung angezeigt. Oder paypal.
Nach erfolgter Überweisung / paypal Zahlung kann man eine Unstimmigkeit eröffnen.
Will man das nicht oder bietet der Verkäufer doch keine Überweisung oder paypal an kann man keine Unstimmigkeit eröffnen. Es bleibt nur ebay eine E-Mail zu schreiben oder anzurufen und den Fall zu schildern. Und ansonsten den Empfehlungen des ebay Rechtsportals zu folgen http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?
-> Fristsetzung und falls keine Reaktion erfolgt her mit Anwälten und Klagen.
Will man dem VK allgemein Ärger machen, kann man sich über überhöhte Versandkosten beschweren: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping…
Grundsatz zu überhöhten Verpackungs- und Versandkosten
Stephanie
Antwort von Ebay
Hallo,
ich habe mich zwischenzeitlich an Ebay gewandt und zunächst den 08/15 Textbaustein erhalten. Nach Hinweis, dass dieser nicht ansatzweise meine Frage beantwortet kam dann tatsächlich relativ schnell noch eine weitere Info:
Herr S.J., um einen Unstimmigkeit zu melden, muessen
Sie den Artikel bezahlen. Bei Barzahlung koennen Sie aber keine
Unstimmigkeit melden. Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer.
Wieso ich Verständnis dafür haben sollte ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich darf also Ware bei Ebay an Selbstabholer anbieten (wobei hier der Verkaufspreis tendenziell eher niedrig ausfällt) und ohne Konsequenzen von E-Bay Seite die Vertragsefüllung verweigern?
Das ist doch wirklich super ;-(
Ich habe dem Verkäufer jetzt den Verkaufspreis in Höhe von 1,99 Euro überwiesen. Das Geld ist wohl weg, aber den Versuch ist es wert.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Gruß
S.J.
Hi S.J.,
an deiner Stelle hätte ich NIE auf ein solches Angebot geboten.
Siebzig Euro für Transport&Verpackung nur für eine gebrauchten Computer ist ABERWITZIG.
Wenn allerdings zu dem Computer selbst noch ein großer Röhrenmonitor (19 - 21 Zoll) gehört, wird der Versand natürlich teuer.
War das so?
BT
Hallo,
an deiner Stelle hätte ich NIE auf ein solches Angebot
geboten.
warum nicht?
Siebzig Euro für Transport&Verpackung nur für eine gebrauchten
Computer ist ABERWITZIG.
Es ist ein Server, ca. 40 KG schwer, nur auf Palette verschickbar. Wurde aber eben auch an Selbstabholer angeboten. Klar schrecken die Versandkosten ab. Wer aber in der Nähe wohnt, wie ich 30 km entfernt, kann man dabei ein echtes Schnäppchen machen. Wäre nicht das erste Mal.
Wenn allerdings zu dem Computer selbst noch ein großer
Röhrenmonitor (19 - 21 Zoll) gehört, wird der Versand
natürlich teuer.
Dann wäre es wohl noch teurer geworden…
Gruß
S.J.
Hi S.J.,
wenn das so ist,
also ein Server mit 40 kg auf Palette,
sind die Versandkosten ja nicht zu hoch.
Da würde sich der Verkäufer auch nicht heimlich an Ebay vorbei bereichern, wenn er für diesen Preis versendet.
Vermutlich ist ihm der Verkaufserlös wirklich zu gering.
Gruß
BT