Unstimmigkeit wegen eines Artikels

hallo!

ich habe vor über nem monat ein problem mit einem käufer gehabt. er hat die ware selbst abgeholt, inspziert, bezahlt und ist gegangen.

2 tage später hat er dann einen teil der ware als defekt bezeichnet, der bei übergabe noch funktionierte.

als folge hat er eine unstimmigkeit gemeldet und wollte erst eine rückgabe, dann einen 50% rabatt und hat mich schliesslich beleidigt und mir mit dem anwalt gedroht.

zurücknehmen wollte ich die weare nicht wegen des von ihm verursachten schadens (bin zudem privater verkäufer). eine negativbewertung habe ich auch noch bekommen.

jetzt bekomme ich eine mail von ebay in der steht:

„KäuferXX die Unstimmigkeit beigelegt und das Problem an das eBay-Sicherheitsteam gemeldet, da das Problem nicht gelöst werden konnte.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann der Käufer eine Erstattung über den eBay-Standard-Käuferschutz beantragen.“

was hat das zu bedeuten?

wie lange verfolgt mich dieser käufer mit seinen beschwerden noch?

gruss

Hallo,

"KäuferXX die Unstimmigkeit beigelegt und das Problem an das
eBay-Sicherheitsteam gemeldet, da das Problem nicht gelöst
werden konnte.

Wenn bei ebay eine Unstimmigkeit gemeldet wird, muss der Beschuldigte UNBEDINGT antworten über die zur Verfügung gestellte ebay Funktion. Antwortet man nicht, wertet ebay das als ein Schuldeingeständnis.

Wenn der Handelspartner nicht antwortet oder wenn derjenige, der die Unstimmigkeit eröffnet hat nach erfolglosem hin und her die Nase voll hat, kann die Unstimmigkeit mit der Begründung „Kommunikationsversuch erfolglos“ geschlossen werden.

Melde dich unbedingt bei ebay und schildere den Fall.

Blättere außerdem mal in der ebay Hilfe
http://pages.ebay.de/help/tp/problems-dispute-resolu…
Unstimmigkeiten klären
http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

Was nun mit der defekten Ware ist und wann die kaputt gegangen ist, kannst nur du und dein Käufer beurteilen. Zu deinen Pflichten kannst du unter FAQ Gewährleistung / Sachmängelhaftung nachschlagen.

Stephanie

Hallo!

Danke für die Antwort.

Ich habe Auf den Vorwurf natürlich reagiert. Dann hat der Käufer wieder geantwortet. Ich habe darauf auch wieder geantwortet. Alles im Rahmen dieser Unstimmigkeiten. Dann wurde der Käufer beleidigend und ich habe im Rahmen dieser Unstimmigkeiten nicht mehr geantwortet. Zudem war auch alles gesagt.

Dass ich jetzt Ärger habe, weil ich auf seine Beleidigungen nicht mehr reagiert habe finde ich unverständlich.

Wo und wie ich jetzt darauf antworten oder reagieren soll, weiss ich leider nicht.

Kann mir da jemand nochmal weiterhelfen?

Gruss

Habe bei der Unstimmigkeit nochmal nachgeschaut…
Ich habe den Fall nochmal aufgerufen. Man sieht dort seine erste Nachricht an mich. Dann meine Antwort. Seine Antwort. Meine Antwort.
In seiner darauf folgenden letzten Nachricht ging es gar nicht mehr um den Verkauf. Er wirft mir darin vor, dass ich andere Accounts für Verkäufe nutzen würde. Dabei habe ich nur einen Account. Darauf habe ich dann nicht mehr geantwortet. Wäre die einzige Lösung gewesen, dass ich die letzte Mail schreibe egal was in seinen Mails steht?

Unverschämt finde ich sowas:
„Unstimmigkeit beigelegt
Abschließende Kommentare: Der Verkäufer hat sich nicht mehr gemeldet.“

Das wäre doch Unsinn. Den so beschrieben Fall wertet Ebay als mein Schuldeingeständnis?
Liest denn keiner von Ebay den Schriftwechsel bevor so entschieden wird?

Ich weiss grad nicht wie ich reagieren soll…zudem ich die Ebay-Seite in dem zusammenhang ziemlich unübersichtlich finde…

Bei der Seite zum Aufrufen der Unstimmigkeit finde ich keinen Button wo ich antworten/reagieren könnte.

Was kommt nun? An welche Emailadresse kann/muss ich da antworten?

Gruss

Hallo,

Ich habe den Fall nochmal aufgerufen. Man sieht dort seine
erste Nachricht an mich. Dann meine Antwort. Seine Antwort.
Meine Antwort.
In seiner darauf folgenden letzten Nachricht ging es gar nicht
mehr um den Verkauf. Er wirft mir darin vor, dass ich andere
Accounts für Verkäufe nutzen würde. Dabei habe ich nur einen
Account. Darauf habe ich dann nicht mehr geantwortet. Wäre die
einzige Lösung gewesen, dass ich die letzte Mail schreibe egal
was in seinen Mails steht?

Immer sachlich Antworten wäre besser gewesen. Die E-Mails deines Handelspartners waren unsachlich, aber unzulässig sind nur E-Mails die direkt beleidigend sind mit Schimpfwörtern; E-Mails die gegen die ebay AGB verstoßen oder Inhalte die ungesetzlich sind.

Unverschämt finde ich sowas:
„Unstimmigkeit beigelegt
Abschließende Kommentare: Der Verkäufer hat sich nicht mehr
gemeldet.“

Das wäre doch Unsinn. Den so beschrieben Fall wertet Ebay als
mein Schuldeingeständnis?
Liest denn keiner von Ebay den Schriftwechsel bevor so
entschieden wird?

Die Unstimmigkeit beizulegen hat soweit nur der Käufer entschieden. Noch hat vermutlich keiner von ebay das gelesen.

Ich weiss grad nicht wie ich reagieren soll…zudem ich die
Ebay-Seite in dem zusammenhang ziemlich unübersichtlich
finde…

Bei der Seite zum Aufrufen der Unstimmigkeit finde ich keinen
Button wo ich antworten/reagieren könnte.

Guck noch mal, da sollte eigentlich irgendwo etwas sein.

Was kommt nun? An welche Emailadresse kann/muss ich da
antworten?

Im Zweifelsfall melde dich über das ebay Kontaktformular bei ebay oder ruf an.

Das Kontaktformular findet sich unten im Link auf allen ebay Hilfeseiten.

http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html
Wünschen Sie persönliche Hilfe?

Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung. Telefonnummer: 01805 - 46 32 29 (14 Cent / Minute, ggf. abweichende Mobilfunkgebühren)

Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail: eBay-Kundenservice.

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfe- und Diskussions-Foren!

Stephanie

Hallo!

Ich habe alle 19 Seiten…bzw. alle 185 Antworten durchgesehen. Auf mein Problem: Was mache ich als Verkäufer nachdem bei einem Verkauf Unstimmigkeiten gemeldet wurden und der Fall geschlossen wurde? habe ich keine passende Antwort gefunden.

Auch habe ich keine Emailadresse gefunden wo ich hinschreiben könnte um nachzufragen.

Ich finde das ganze sehr verwirrend.

Anrufen und dafür auch noch Geld auszugeben ist nicht das, was ich mir wünsche.

Gibt es noch andere Lösungsvorschläge?

Gruss

p.s.: Danke für die bisherigen Antworten!

Hallo,

habe ich keine passende Antwort
gefunden.
Auch habe ich keine Emailadresse gefunden wo ich hinschreiben
könnte um nachzufragen.

Naja, ob du sonderlich intensiv gesucht hast?

Es gibt keine E-Mail Adresse sondern ein Kontaktformular!! Einen Link dazu hatte ich schon mal gesetzt, hier ist noch einer
http://ebay-de.custhelp.com/cgi-bin/ebay_de.cfg/php/…

Stephanie

Danke
für die Mühe…

habe mir das Kontaktformular genauer angesehen…

Am ehesten treffen die Punkte

  • Mein Mitgliedkonto
  • Missbräucliche Nutzung von Ebay

zu. Nur passt leider keiner der Unterpunkte. Ic werde nächste Woche wohl bei der Ebaynummer anrufen müssen.

Vielen Dank für die hilfe.

Gruss